1. Reden wir miteinander ...

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geförderte Wohnungen Wien / Genoss. etc

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von livingetc, 6 Juni 2010.

  1. livingetc

    VIP: :Silber

    hallo,

    ich habe folgende info und wollte mal fragen, ob sie auf sämtliche geförderte wohnungen (z,.b. sanierter altbau via wohnservice) und auch auf genossenschaftswohnungen zutrifft, oder ob es hierzu ausnahmen gibt:

    als hauptmieter muss man sein hauptmietrecht spät. 6 monate nach bezug der neuen (siehe oben) wohnung aufgeben (bei allen genossenschaften??)

    dazu zählt wohl auch, dass man seine (alte) hauptmietwohnung nicht untervermieten darf?

    wenn jemand aber eine wohnung bzw. ein haus besitzt und quasi vermieter ist - d.h. sein hauptmietrecht abtritt, aber trotzdem noch die wohnung oder haus oder hausanteil besitzt, hat er dann anspruch auf eine geförderte wohnung bzw. genossenschaftswohnung?

    kennt sich jemand damit aus??
     
  2. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    nicht zu 100 % - aber hier ist der Gesetzestext. Vielleicht findest du da was du suchst?
     
  3. Mausi88

    VIP: :Silber

    Also wir duften nichts besitzen (Wohnung, Haus...) und auch keinen anderen Wohnsitz haben.:)
     
  4. livingetc

    VIP: :Silber

    danke euch beiden :)


    habt ihr eure wohnung via wsw bekommen, oder von der genossenschaft direkt? wer prüft das eigentlich nach und wie?
     
  5. Mausi88

    VIP: :Silber

    Wir haben bzw. ich hab sie beim Wohnservice Wien gefunden online. :)

    Soweit ich mich noch erinnern kann mussten wir die Bestätigung herzeigen das wir die alte Wohnung aufgelöst haben und unterschreiben das wir sonst keinen Besitz haben, und sie dürfen das jederzeit überprüfen ob es stimmt. :)
     
  6. mcw

    mcw Gast

    Ich habe meine Wohnung direkt über die Genossenschaft bekommen und mußte an sie noch vor der Unterzeichnung des Mietvertrages eine Bestätigung der Hausverwaltung faxen, dass ich meine alte Wohnung gekündigt habe.
     

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