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geförderte Genossenschaftswohnung und Hauptmietwohnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Mummy80, 25 Mai 2010.

  1. Mummy80

    Mummy80 Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben folgendes Problem. Wir haben endlich das Glück eine 4-Zimmer Genossenschaftswohnung zu bekommen.

    Wir leben nun seit 8 Jahren in einer 2-Zimmer Mietwohnung zu viert, der Mietvertrag lautet auf mich. Da es sich bei der Wohnung um eine C-Kategorie Wohnung handelt und wir sie vor 8 Jahren komplett auf eine A-Kategorie Wohnung renoviert haben, möchte ich sie nicht aufgeben.

    Meine Eltern, die im selben Haus wohnen, würden in diese Wohnung ziehen, damit ich nicht doppelt Miete zahle.

    Ist es möglich bei dieser Wohnung einen Zweitwohnsitz zu haben? Da im Mietvertrag von der Genossenschaft steht, dass man die Vorwohnung innerhalb von 6 Monaten abmelden muss, außer es leben durchgehend geradelinige Verwandte in dieser Wohnung, das wären ja meine Eltern, und es aus diesem Grund würde die Abtretung des Mietrechts für mich nicht in Frage kommen.

    Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?

    Wir möchten nämlich die Gen. Wohnung in zehn Jahren kaufen. Und wenn die Kinder studieren oder ähnlich, dann könnten Sie in der Wohnung leben, denn meine Eltern würden nur bis zur Pension hier leben.

    Hoffe, dass ich es nicht allzu kompliziert formuliert habe.

    Ich möchte nur auf Nummer sicher gehen bevor wir den Mietvertrag unterschreiben.
     
  2. madalese

    madalese Gast

    so wie du es hier schreibst, müsste es passen. und es geht darum, dass du nur einen hauptwohnsitz haben darfst, nebenwohnsitz sehr wohl (haben wir auch).

    lg, madalese
     
  3. Mummy80

    Mummy80 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hoffe, dass es möglich ist und das es diesbezüglich keine Probleme gibt. Denn wenn ich mich abmelden muss, dann wäre erstens die Arbeit umsonst und die Miete würde gigantisch steigen.
     
  4. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    frag doch bei der Genossenschaft an - die wissen doch am ehesten was erlaubt sit und was nicht. Immerhin müssen sie das auch kontrollieren.

    lg
    bine
     
  5. Mummy80

    Mummy80 Gast-Teilnehmer/in

    Nein, die kennen sich selber nicht aus. Sie haben mir nur gesagt, dass es nicht möglich ist. Ich soll mich innerhalb von 6 Monaten abmelden. Wozu gibt es dann diese Klausel im Mietvertrag.

    Meine Eltern haben mir bei der Renovierung geholfen, und jetzt soll ich abtreten, damit sie nichts von der Wohnung haben, das geht doch nicht.

    Ich warte jetzt ab und melde mich bei der mietervereinigung an.
     
  6. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Deine Eltern müssten sich in eurer alten Wohnung Hauptmelden und ihr den als Zweitwohnsitz anmelden. Gleichzeitig braucht ihr vom alten Vermieter die Bestätigung, dass ihr euren bisherigen Wohnsitz (Mietvertrag) aufgegeben habt. Für die ganze Aktion braucht ihr also den alten Vermieter.

    Das kann klappen wenn er nicht eine höhere Miete kassieren will. Sonst wird das natürlich nichts. Um in den Genuss der Landesförderung zu kommen, ist eben Voraussetzung, dass man den bisherigen Wohnsitz aufgibt. Und das muss man nachweisen können. Meldezettel reicht dazu leider nicht!

    Also entweder ihr einigt euch mit dem alten Vermieter, dass er keine zu hohe Miete von deinen Eltern verlangt, oder ihr entscheidet euch entweder für die alte oder die neue Wohnung. Übrigens könnt ihr für die Renovierung eine Ablöse vom bisherigen Vermieter verlangen. Das ist vielleicht ein Argument damit er keine zu hohe Miete verlangt und dafür keine Ablöse zahlen muss (hat bei uns aber leider nicht funktioniert).

    Edit: Die angeführte Klausel greift nur, wenn die Verwandten schon seit einiger Zeit mit dir im gleichen Haushalt leben (zwei Jahre oder so). Dann kann der Mietvertrag auf diese Person überschrieben werden.
     
  7. Mummy80

    Mummy80 Gast-Teilnehmer/in

    Wir leben in diesem Haus seit 30 Jahren, meine Eltern haben dem Vermieter Geld für diese Wohnung und für ihre Wohnung gegeben, das war damals so üblich, bar auf die Hand. Sie haben auch den größten Teil der Renovierung bezahlt. Also glaube ich, dass es kein Problem sein wird. Denn wir sind auch als Bauwerber eingetragen, da ich damals noch alleine in dieser Wohnung gelebt habe. Also hoffe ich, dass das in Ordnung geht. Ansonsten, werde ich mich an diese Klausel halten. Außerdem bin ich jetzt auch der Mietervereinigung beigetreten.

    In dieser kleinen Wohnung kann ich sie ja noch nicht Hauptmelden, denn dann müssten sie ja die alte aufgeben.
     

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