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Gebäudehöhe - wo gemessen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tondy, 10 September 2012.

  1. tondy

    VIP: :Silber

    Angenommen ich darf ein Gebäude mit Höhe 6,5m aufstellen. Wo wird das gemessen? Das Grundstück fällt von der Straße steil ab. Darf das Gebäude straßenseitig 6,5 hoch sein oder auf Gartenseite? Wenn zweiteres, dann würde der untere Stock ganz im "Berg" verschwinden und straßenseitig nur ein Stockwerk sichtbar sein.
     
  2. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Das sollte man aus dem Bebauungsplan herauslesen können, ich nehme an es ist das Straßenniveu wo man zu messen beginnt
     
  3. lui

    lui Gast-Teilnehmer/in

    Die erste Frage ist, wo das Haus stehen soll. In Wien gibt es in Anlehnung an die BO eine "Anleitung" der MA37 zur Gebäudehöhenermittlung.
     
  4. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Dem stimm ich zu. Das müßte dort, wo die 6,5 m vorgeschrieben sind, genauer erklärt werden (Traufenhöhe, Firsthöhe, Hanglage, ...).
     
  5. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Erkundige dich nach dem arithmetischen Mittel - da gibt es eine Formel dazu, die bei der Höhenberechnung von Gebäuden herangezogen wird.
     
    Alex3 gefällt das.
  6. Alex3

    VIP: :Silber

    Google nach "verglichener Gebäudehöhe" in deinem Bundesland
     
  7. Sektionschef

    VIP: :Silber

    Also ich kenne mich da zuwenig aus aber bei einem Hanggrundstück sollte man doch gut schummeln können. Einfach am unteren Niveau etwas Erde anschütten, dann hebt sich das Mittel und das Haus kann größer gebaut werden.
    mfg
    Sektionschef
     
  8. Alex3

    VIP: :Silber

    Normalerweise (in NÖ) wird das bestehende und das zukünftige, bei geplanten Veränderungen zu bewilligende, Geländeniveau in den Plänen verlangt. Das "bestehende" hängt dann sehr oft davon ab, was die Nachbarn mit ihrem Gelände gemacht haben, oder wo das aktuelle oder ev. zukünftige Straßenniveau verlaufen wird. Aber derjenige, der den Einreichplan zeichnet, wird herausfinden können, was im aktuellen Fall möglich ist und was nicht. ;)
     
  9. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Wird auch davon abhängig sein, wie die Nachbarn das Ganze beurteilen.
    Gerade wenn es um Höhen geht und die Nachbarn wissen, dass eine Bautätigkeit geplant ist, sind sie wie die Haftlmacher und beobachten eine jede Veränderung.
     
    Schokozwerg gefällt das.
  10. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Ich kenne es nur so das das Straßenniveu als Nullpunkt im Bebauungsplan angeben wird
     
  11. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Das ist ja die Gretchenfrage hier - ein Straßenniveau ist so gut wie nie über die gesamte Grundstücksgrenze auf demselben Niveau ;). Somit kannst nicht auf einer xbeliebigen Stelle deinen Nullpunkt ansetzen und musst das Mittel errechnen.
     
  12. Alex3

    VIP: :Silber

    Ganz genau. Nicht zuletzt deswegen ist ein gutes Einvernehmen mit den Nachbarn immer wichtig - und der Planer sollte eine natürliche Begabung für Mediation haben... ;)
     

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