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Garagentor MIT Fenster - Kosten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von goebi, 18 Januar 2011.

  1. goebi

    VIP: :Silber

    Hallo,

    wir wollen bei unsere Haus einen Zubau machen den wir auch bewohnen wollen. Wir müssen das aber als Garage widmen, weil wir an der Stelle kein Nebengebäude genehmigt bekommen. Leider sind die Nachbarn nicht erfreut über den Zubau.

    Ich war heute bei der Baupolizei - sie meinten man müsste halt ein Garagetor bauen mit Fenstern drin (große damit der Raum hell ist).

    Nur: was kostet das dann mehr? Wie isoliert man das dann?

    Hat wer Erfahrungen damit?

    Wolfgang
     
  2. lizz696

    lizz696 Gast-Teilnehmer/in

    Warum muss das Garagentor denn Fenster haben? Warum reicht es nicht, wenn bei den Wänden normale Fenster sind? Zum Fenster im Garagentor kann ich leider nichts sagen. Außer, dass es sicher ziemlich teuer wird.

    lg
     
  3. goebi

    VIP: :Silber

    Eine Wand ist Feuermauer, die anderen beiden verbinden bestehende Gebäudeteile.... Wir brauchen da ein Fenster....
     
  4. catfeeder

    catfeeder Gast-Teilnehmer/in

    und wenn ihr die Garage höher macht und das Fenster über dem Tor?
    oder "Dachflächenfenster"?
     
  5. Nur zum Verständnis: Die Baupolizei hat euch gesagt, daß ihr die "Garage" bewohnen dürft, wenn ihr große Fenster in das Tor macht?

    Zur Sache: Ist ein Sektionaltor soviel teurer wenn mann viel Fensterfelder haben möchte?
     
  6. goebi

    VIP: :Silber

    Nein - aber wir wollen nicht in einem fensterlosen Raum wohnn

    Das ist ja genau die spannende Frage....
    Wolfgang
     
  7. SoKiBa

    SoKiBa Gast-Teilnehmer/in

    Also, ich würde mich auf diese Art des Zubaus nicht einlassen! :boes:
    Kann man nicht versuchen das anders zu lösen? Aufstocken, etc. ?
     
  8. goebi

    VIP: :Silber

    Nicht zu vernünftigen Kosten - was spricht gegen diese Lösung?

    Wolfgang
     
  9. lizz696

    lizz696 Gast-Teilnehmer/in

    Könnt ihr da dann e nicht angezeigt werden, wenn ihr das plötzlich als Wohnraum benutzt? Weil du ja schreibst, dass die Nachbarn nicht sehr erfreut sind?

    lg
     
  10. catfeeder

    catfeeder Gast-Teilnehmer/in

    genau das wäre mir auch eingefallen. Es gibt ja eine sogenannte Bauwich in der zwar gebaut werden kann, aber eben nur so Sachen wie Garagen...
    wenn ihr jetzt die Garage als Vollwertigen Wohnraum nützen wollt - wäre das gegen die Bauordnung...

    und grad wenn ihr dann Fenster im Tor habt - dann sieht man hinein dass dann zb die Couch drinnen steht?
     
  11. Eve-Francis

    Eve-Francis Gast-Teilnehmer/in

    Wir wollten bei uns ins Garagentor auch ein Fenster drin haben und hätten uns dann dumm und dämlich gezahlt. Weiß aber nimmer wieviel mehr es gekostet hätte. Kommt ja auch auf die Größe des Tores und der gewünschten Fenstergröße an.
     
  12. Fidy

    Fidy Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben uns da auch erkundigt. I glaub so ein Lichtband (quasi über die gesamte Breite des Tores; 1 Panel hoch) hätte bei uns ca. 500,- extra gekostet (bei einem 5m breiten Tor). Die Design-Lichtschlitze (also nur so kleine Fensterl zB am Rand) waren um etliches teurer - weiß aber leider nimma, wie viel.

    lg
     
  13. maho

    VIP: :Silber

    Also, das was ihr vorhabt ist vorsätzlicher Betrug - da die Nachbarn schon gegen eine Garage sind, dann sinds sicherlich noch mehr gegen zusätzlichen Wohnraum und den Wohnraum könnt ihr sicher nicht auf Dauer verheimlichen ---- ihr könnt euch sicherlich auf ein Verfahren gefasst machen - unter Umständen mit einer ordentlichen Strafe ( und Abrissbescheid).... weiters macht ihr euch bezüglich Steuer/Abgaben strafbar --- also Steuerhinterziehung wäre ebenfalls ein folgendes Delikt.... für eine Garage zahlt man andere Abgaben als für Wohnraum....

    Was wenn im neuen Wohnraum Feuer ausbricht und auch das restliche Haus betroffen wäre - da steigt euch dann die Versicherung aus...
     
  14. Gitta1

    Gitta1 Gast-Teilnehmer/in


    Irgendwo bei eurer Geschichte wird wohl ein Haken sein, nicht umsonst bekommt ihr für euer Bauvorhaben keine Genehmigung - wie du schreibst. Das wird ja alles geprüft.

    Sorry, aber euer geplantes Vorhaben hört sich, für mich als Laien, ziemlich illegal an.

    Das Baurecht schützt alle Bauherrn und auch Nachbarn, damit bestimmte Regeln eingehalten werden. Sonst könnte ja jeder nach seiner Willkür bauen.:eek:
    Wenn ihr derart eure Nachbarn hintergehts - Na dann viel Glück auf ein positives Nachbarschaftsverhältnis....:rolleyes:
    Oder habts eh keins mehr.:(
     
  15. SoKiBa

    SoKiBa Gast-Teilnehmer/in


    Gesetze, Bauordnung, Nachbarn ....
     
  16. goebi

    VIP: :Silber

    Wir werdens wohl so machen dass wir die Garage vorschriftsmäßig bauen und dann halt später innen eine Kleinigkeit verändern (die Toröffnung zumauern). Laut Auskunft Baupolizei interessiert das dann niemand was man genau drin macht....
     
  17. goebi

    VIP: :Silber

    HURRAAAA wir können das Gebäude offiziell als Nebengebäude errichten!

    Alle Paragraphen sind erfüllt und der Nachbar kann uns den Schuh aufblasen!

    §82 Bauordnung von Wien
    (4) Beträgt die Gebäudehöhe von Nebengebäuden nicht mehr als 2,50 m und die Firsthöhe nicht mehr als 3,50 m und werden sie in einer Tiefe von mindestens 10 m ab der Vorgartentiefe errichtet, dürfen sie auch auf den kraft Gesetzes oder des Bebauungsplanes ansonsten unbebaut zu belassenden Flächen des Bauplatzes errichtet werden; die Anordnung der gärtnerischen Ausgestaltung von Grundflächen nach § 5 Abs. 4 lit. p steht dem nicht entgegen.
     
  18. Und warum jubelst Du da?

    Aus der Bauordnung für Wien:

    § 82. (1) Nebengebäude sind Gebäude oder gesondert in Erscheinung tretende Teile eines Gebäudes, wenn sie nicht mehr als ein über dem anschließenden Gelände liegendes Geschoß aufweisen, keine Aufenthaltsräume enthalten und eine bebaute Grundfläche von nicht mehr als 100 m2, in Gartensiedlungsgebieten von nicht mehr als 5 m2 haben.

    Das ist wie eine Garage :D
     
  19. goebi

    VIP: :Silber

    Nein - muss kein Tor haben.
    Und... glaubst das interessiert irgendjemand ob man sich darin "aufhält" oder nicht? :)))) Niemals nicht.
     
  20. Na, dann: Viel Glück bei Deinem Vorhaben ... :)
     

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