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Ganzes Kindergeld zurückzahlen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Superwoman, 28 März 2008.

  1. Superwoman

    Superwoman Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    vielleicht könnt Ihr mir hier helfen, die Hotline im Sozialministerium hat leider versagt: Wisst Ihr, wieviel man verdienen muss, damit man das GESAMTE Kindergeld zurückzahlen muss? Ihr wisst ja, es gibt seit Beginn 2008 diese neue Regelung, dass man das Kinderbetreuungsgeld anteilsmäßig zurückzahlen muss, je nachdem, wieviel dazu verdient hat (früher musste man ja alles zurückzahlen, auch wenn man nur einen Euro über der Zuverdienstgrenze war).

    Bei mir/uns ist es nämlich so, dass wir an sich noch ein Jahr lang Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hätten, aber beide schon wieder arbeiten. Ich weiß, dass ich mit meinem Verdienst ein bissl über der Zuverdienstgrenze bin, aber ich weiß nicht, ob ich soviel verdiene, dass ich das gesamte Geld zurückzahlen müsste. Wie gesagt, im Sozialministerium haben sie gemeint, dass sie mir das jetzt auch nicht sagen können, aber nahe gelegt, dass ich doch beantragen und im Fall einer Prüfung eben zurückzahlen soll. Das ist mir aber irgendwie unangenehm. Also, falls Ihr da genaueres wisst, bitte melden!

    Schönen Tag noch!
     
  2. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaube man muss nur jene Monte zurückzahlen, die man drüber war, also bestimmt nicht das ganze KBG

    Grenze liegt ja bei € 16.200/Jahr.
     
  3. Uschi-Maus

    Uschi-Maus Gast

  4. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

  5. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Guter Link! Was mich verwirrt: müsste man beim monatlichen Bruttobetrag nicht eigentlich auch die beiden Sonderzahlungen aliquot mitberücksichtigen?

    lg :wave:
     
  6. guggi

    guggi Gast

    Die sind schon Scherzkekse. Als ob man das Geld auf die Seite legen könnte, um dann mal auf die Schnelle ein paar Tausend zurückzuzahlen...:rolleyes:
     
  7. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Man nimmt immer die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, nicht den Bruttobetrag. Ohne Sonderzahlungen (die werden dann bei der Rechnerei mit einem Pauschale berücksichtigt - da muss man sich die i- Punkte durchlesen, dann kommt man drauf).

    LG
    S.
     
  8. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Wobei sich die Lohnsteuerbemessungsgrundlage ja aus meinen Angaben zum Bruttobetrag ergeben hat? Aber ich werde wirklich genauer lesen, hast recht.

    lg :wave:
     
  9. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Du meinst den 2. Rechner? Der ist ja nur ein ungefährer. Besser ist die echte Lohnst.Bem.grundlage zu nehmen. Aber auch hier: ohne Sonderzahlungen

    LG
    S.
     

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