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für Ablöse eigene Arbeitszeit in Rechnung stellen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nessal, 7 September 2007.

  1. Nessal

    Nessal Gast-Teilnehmer/in

    Ich erkundige mich für eine Freundin,
    die hätten für eine Wohnung Ablöse zu bezahlen. Der jetztige Mieter stellt ihnen aber bei allen Baulichen Veränderungen seine Arbeitszeit mit 20Eur/H in Rechnung (kommt insgesamt auf knapp 10.000 Euro - nur die Arbeitszeit)
    Darf der das machen?


    Lg
    nessal
     
  2. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Warum nicht? Die Arbeit wurde gemacht (hoffentlich ordentlich) und hat einen gewissen Wert. Bei Zweifel an der Höhe der Ablöse kann der Nachmieter zehn Jahre lang eine zu hohe Ablöse zurück fordern. Also erst zahlen, dann zur Schlichtungsstelle und schätzen lassen. Oder gleich einen Gutachter hinzuziehen und sich den Stress danach sparen.

    Aber Arbeit (auch selbst geleistete) sollte einen Wert haben. Oder will jemand ein Einfamilienhaus gratis haben nur weil es der Besitzer selbst gebaut hat?
     
  3. Nessal

    Nessal Gast-Teilnehmer/in

    nö da gehts um zubauten bei einem Reihenhaus kein EFH!
     
  4. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann ja nicht wissen um welches Objekt es geht. Meine Aussage zum Thema EFH war ja nur exemplarisch. Wenn die Arbeit dort einen Wert hat, wird sie in einem Reihenhaus oder einer Wohnung wohl auch einen haben, oder?

    Wenn Zweifel bestehen, kann man sich aber auch beim Mieterschutz, einem Anwalt oder der Arbeiterkammer erkundigen.
     
  5. Nessal

    Nessal Gast-Teilnehmer/in

  6. toffifee

    toffifee Gast-Teilnehmer/in

    ich weiß nicht, mir kommt das mit der arbeitszeit in rechnung stellen in form von ablöse ein bißchen komisch vor
     
  7. mama-maus

    mama-maus Gast-Teilnehmer/in

    soviel ich weiß, darf man nur professionelle arbeitszeiten in rechnung und somit auch als ablöse weiterverrechnen!

    wennst dein bad selbst verfliest kannst max. die fliesen verlangen, aber nicht deine persönliche arbeitszeit!

    wenn ich bedenk, mein mann und ich (beide akademiker) haben da zig stunden in beiden bädern gefliest und ich stell das in rechnung:confused:?!

    es gibt aber auf der ak-seite tipps und auch ein heftl zu bestellen, wo drinnen steht, was man ablösen darf, in welcher höhe, wieviel abschlag pro jahr etc.

    normalerweise müssen für alle ablösesachen rechnungen vorliegen, -10% pro jahr ... und in wien ists so, wenn was nicht paßt und man zahlt kann man auch im nachhinein zur "schlichtungsstelle" gehn und wenns nicht paßt kriegt man das geld - sozusagen auf klagsweg - retour.

    blöd ist halt nur, dass man meist mehr zahlt, weil man die wohnung/haus halt gern hätt und wenn man sich nicht einigt weiß, dass draus nichts wird ...
     
  8. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Es kommt halt darauf wer ablöst. Löst die Hausinhabung ab, sind Rechnungen vorzulegen. Bei Ablösungen an den Nachmieter ist rein der Zeitwert abzugelten. Und erbrachte Arbeit hat auch einen Zeitwert. Diesen aber festzustellen ist nicht so einfach - also wäre ein Sachverständiger notwendig.

    Die Übergabe an den Nachmieter ist eigentlich ein Verkauf und keine Ablöse. Investersatz löst nur der Hausbesitzer ab. Deswegen muss man als Nachmieter auch nicht ablösen bzw. kaufen, sondern kann. Wenn aber der Vormieter ein Weitergaberecht hat, dann kann er sich aussuchen wer Nachmieter wird. Natürlich wird er jemanden nehmen, der ihm die Arbeiten abkauft. Besteht kein Weitergaberecht und wurde auch sonst nichts mit der Hausinhabung bzw. -Verwaltung vereinbart, dann müsste der Altmieter die Wohnung in demselben Zustand übergeben wie sie übernommen wurde. Wesentliche Verbesserungen sind dann eigentlich vom Besitzer abzulösen.

    Es kann aber Vorteilhaft sein, die Ablöse als Nachmieter zu bezahlen, wenn dadurch die Miete niedriger ausfällt als wenn der Hausinhaber ablöst und dafür eine höhere Miete kassiert.

    Bezüglich abzugeltender Arbeit: Einem Maler wird ja auch nicht nur Leinwand und Farben abgegolten, oder? Warum soll jemand anderer gratis arbeiten? Ist zumindest meine Meinung, wie es das Gesetz sieht kann sicher jemand anderer kompetenter beantworten...
     
  9. Nessal

    Nessal Gast-Teilnehmer/in

    @ mama maus
    genau so is es wie du schreibst, sie würdens ja eh nehmen nur seine Arbeitszeit kommt ihnen mit 10.000 für Carport und verfliesen und so zu viel vor.
    Ich kenn mich nicht aus, aber ich finds auch seltsam. Nochdazu das er sich als "Pfuscher und und gelernter" 20 Euro die STunde verrechnet.

    Eine Möglichkeit wäre ja wirklich jetzt das ganze Abzulösen und dann einzuklagen. Na ich bin gespannt was sie machen.

    Lg
    Nessal
     
  10. mama-maus

    mama-maus Gast-Teilnehmer/in

    wir haben uns damals beim konsumentenschutz wg. ablöse für eine mietwohnung erkundigt und weitergabe einer genossenschaftswohnung und uns wurde gesagt, dass eigenleistungen rein rechtlich NICHT in rechnung gestellt werden dürfen - wie mans dann in der praxis handhabt ist eh was anderes... vor allem nach 10 jahren ist rein rechtlich eh alles nichts mehr wert :rolleyes:

    ich seh schon einen unterschied, obs ein profi oder ein laie macht: gewährleistung, genauigkeit, dauerhaftigkeit etc.
     
  11. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Das stimmt nicht! Es gibt Ausnahmen die über ~15 (z.B. Küche) bzw. 20 Jahre (z.B. Verbesserungen die vor 1991 durchgeführt wurden, Wohnungszusammenlegungen, udgl.) abgeschrieben werden.

    Wie die Arbeiten durchgeführt wurden ist natürlich eine andere Sache. Es ist ja in Österreich nicht so selten, dass für eine professionell durchgeführte Arbeit keine Rechnung vorhanden ist. ;)
     

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