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fristlose Kündigung nach eigener Kündigung??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sunshine11, 28 April 2011.

  1. Sunshine11

    Sunshine11 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo ihr Lieben.

    FRAGE:
    Ich habe unter Einhaltung der gesetztlichen Kündigungsfrist nun gekündig. Bin also noch ein Monat arbeiten. Möchte es mir aber nicht nehmen lassen meinem jetzigen Chef die Meinung zu sagen.
    Kann er mich dann fristlos kündigen?

    Hatte schon jemand so einen Fall im Verwandten oder Bekanntenkreis oder kennt die gesetzliche Regelung?

    Danke für eine Info....
    LG
     
  2. Lilligirl

    VIP: :Silber

    Soweit ich weiß geht die Fristlose bei bestimmten Begründungen immer. Und wennst deinem Chef so richtig die Meinung geigen willst, dann könnte es schon sein, dass du eine der Begründungen erfüllst (kommt auf deine Ausdrucksweise an).
    Auf jeden Fall macht es sich bei weiteren Bewerbungen besser, wenn du sagen kannst, dass du aus Gründen der Neuorientierung,...blabla... selber gekündigt hast. Optimal wär eine Einvernehmliche (auch wegen eventuell AMS).

    Eine Fristlose würd ich mir nicht einhandeln wollen.

    Jetzt hast es eh bald geschafft, warum net im Anschluss der Kündigungsfrist ein klärendes Gespräch?
    Wobei: klärendes Gespräch sollte immer möglich sein! Die Meinung geigen ist halt was anderes.
     
  3. Lilligirl

    VIP: :Silber

    Die Entlassung ist die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund durch den Arbeitgeber. Die wichtigsten Entlassungsgründe sind in § 27 Angestelltengesetz aufgezählt:

    • Untreue, unberechtigte Vorteilsannahme, Vertrauensunwürdigkeit, (dauernde) Dienstunfähigkeit, unzulässige Konkurrenztätigkeiten, beharrliche Pflichtenverletzung(zB Arbeitsverweigerung, Nichterscheinen zur Arbeit etc), Ehrverletzungen (zB Beleidigung).
    Die Entlassung beendet das Arbeitsverhältnis fristlos.
     
  4. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    persönliche Beschimpfungen/Beleidigungen braucht er sich nicht wirklich gefallen lassen. Warum wartest Du nicht einfach bis nach Ende der Kündigungszeit und nach Erhalt des Dienstzeugnisses :D. Wobei das trotzdem eine Gefahr birgt bei ev. neuen Bewerbungen. Oftmals wird halt auch telefonisch zb. Rücksprache gehalten mit dem "alten" Betrieb (auch wenn es an sich verboten ist) und dann stehst net wirklich gut da :cool: und es heißt dann lapidar, dass die gewünschte Stelle anderweitig vergeben wurde.

    Ansonsten sollte man eigentlich als erwachsener Mensch alles ausreden können ;) - der Ton macht die Musik hat´s mal geheißen :eek:. Seine Meinung kann man immer sagen (ohne ausfällig zu werden)!!!

    Und selbst wenn er ein A... ist muss man ihm das nicht so direkt sagen ;).
     
  5. BesterPapa

    BesterPapa Gast

    Mich würde ja mal interessieren, was Du ihm so zu sagen hast? :D

    Im Ernst: So eine Situation hab ich mal erlebt. Man kann trotzdem seine Abmahnungen und Kündigungen kriegen... Außerdem muss der gute Mann Dir ja noch ein Zeugnis ausstellen, oda?
     
  6. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    würd mich auch interessieren ;)
     

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