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fremdes Auto auf Privatgrund?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von DerStefan, 25 April 2013.

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  1. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Folgende Situation:

    Industriegebiet, also Privatgrund, da hab' ich meine Firma.
    Jetzt ist es so, dass von Zeit zu Zeit irgendwelche Leute Autos ohne Kennzeichen auf diesem Grundstück abstellen. Manchmal auf 2,3 Tage um es umzumelden, aber eines steht jetzt seit 2 Monaten so, dass die LKW, die uns beliefern, nicht gescheit zufahren können. Zugesperrt, Pickerl abgelaufen 09/2012, etwa 6,7 Jahre alt...
    Ich hab' jetzt den Typen angerufen, wo ich anhand von Pickerln rekonstruieren konnte, wem das Auto zuletzt gehörte, und ihn Aufgefordert, mit dem Auto woanders hinzufahren.
    Wollte er nicht, weil er habe das Auto vor einer Weile verkauft und er sagt mir nicht, an wen.
    Polizei sagt, sie sind nicht zuständig, weil Privatgrund.
    Grundbesitzer verweist auf ein Schild bzw die Hausordnung, die das Einstellen von nicht zum Verkehr zugelassener Fahrzeuge verbietet.

    Was soll ich machen?
    Morgen kommt eine Entsorgungsfirma, um verschiedene Altmetalle abzuholen. Kann ich denen sagen, sie sollen das Auto gleich mit aufladen?
     
  2. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde es eher auf die Strasse rollen anstatt es komplett zu entfernen. Falls machbar.

    Aber wahrscheinlich hat der Inhaber Dich angelogen und er hat es nicht verkauft, sondern lässt es dort verschrotten.:D
     
  3. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Bis zur Straße sind es ~ 250 Meter.

    Zum Verschrotten wäre es - wenn ich der Besitzer wäre - zu schade.

    Ich hab auch überlegt, ob ich alles mögliche abmontiere und bei ebay verklopf...
     
  4. hotmelba

    hotmelba Gast-Teilnehmer/in

    außer einer besitzstörungsklage sind dir glaub ich ziemlich die hände gebunden. der entsorgungsfirma kannst du es auf keinen fall mitgeben, denn da machst du dich strafbar. du kannst es abschleppen lassen auf eigene kosten und die dann an die besitzstörungsklage anhängen.
    bin aber keine juristin.
     
  5. whoami

    whoami Gast

    Na ja, einige reagieren da mit einer Besitzstörungsklage.
    Ob das in deinem Fall auch geht, kann ich nicht beurteilen;
    die Frage geht mehr in die Richtung, was du dir erhoffst?

    Soll niemand dort widerrechtlich parken, oder möchtest du dir mit widerrechtlich abgestellten KFZ ein Zubrot verdienen?
     
  6. trilogie

    trilogie Gast

    nicht, wenn du keine anzeige riskieren willst. du kannst das fahrzeug abschleppen lassen, die abschleppkosten vorfinanzieren und dann auf dem zivilrechtlichen weg einklagen. sonst, glaube ich, sind dir die hände gebunden.
     
  7. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Inwiefern mach ich mich strafbar?

    Ich frag deswegen, weil ich immer alles, was irgendwer da ablegt, und nicht wieder mitnimmt, der Entsorgungsfirma mitgebe...
     
  8. Amica32

    Amica32 Es ist alles nur geklaut!
    VIP: :Silber

    Ich würde es abschleppen lassen und was die dann damit machen wär mir sowas von egal!
     
  9. Amica32

    Amica32 Es ist alles nur geklaut!
    VIP: :Silber

    Aja und für die Zukunft ...hast du Schilder mit Parken verboten aufgestellt?
     
  10. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Das Problem ist, dass das 250 Euro kostet, die ich mal zahlen muss.

    Schilder gibt's ausreichend, also, insbesondere Privatgrund sowie absolutes Fahrverbot, ...
     
  11. Amica32

    Amica32 Es ist alles nur geklaut!
    VIP: :Silber

    Echt? warum mußt du das abschleppen bezahlen...? Das find ich aber echt arg! Was sollst denn laut Polizei mit dem Auto machen?
     
  12. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Die Herren von der Polizei meinten, ich soll es anzünden, dann ist die Feuerwehr zuständig.
    Aber mit Augenzwinken. Also, natürlich werde ich das nicht machen, weil damit mach ich mir die Fassade von meinem Büro dreckig.
    Im Ernst - sie können mir nicht weiterhelfen, weil eben Privatgrund. Ich könnte den letzten bekannten "Besitzer" klagen, aber wenn der einen Kaufvertrag vorweisen kann, und er somit nicht mehr der Besitzer ist, bleib ich auf den Kosten hocken. Es ist zwar jeder, der ein Auto privat verkauft, dafür verantwortlich, dass der neue Besitzer sich korrekt ausweist, aber kann man nicht verlangen, ob ein gefälschter Ausweis erkannt werden muß.
     
  13. Amica32

    Amica32 Es ist alles nur geklaut!
    VIP: :Silber

    Geh bitte...das ist ja echt a Frechheit....! Da gibts nur eines...Sprengen:rolleyes:
     
  14. hotmelba

    hotmelba Gast-Teilnehmer/in

    und wie ist es, wenn eine umweltgefährdung von dem auto ausgeht? wenn zum beispiel öl ausrinnt? das kann ja ganz leicht passieren ;)
     
  15. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    oooooooooooo, das wär natürlich blöd....
     
  16. Wenn unter dem Auto eine Öllacke ersichtlich ist ;) , musst du die Feuerwehr rufen, und die binden das Öl und schleppen das Auto ab.... die eruieren dann den Fahrzeughalter (wie auch immer). Wär auf meinem Privatparkplatz in der Tiefgarage auch meine Alternative zu Besitzstörungs- und Unterlassungsklage nach selbstbezahlter Abschleppung durch eine Firma gewesen.
     
  17. Neon

    Neon Gast

    Also deine Probleme sind echt kurios. Ich hätte das Auto schon längst abschleppen lassen. Die Kosten wären mir da aber echt egal. Irgendwem gehört das Auto sicher oder stehts dort bis es für einen Bankraub benötigt wird und wird hinterher irgendwo abgefackelt?
    Versehentlich mit etwas dagegen gefahren wäre ich wohl vorher auch. :roflmao:
     
    Kinderstube gefällt das.
  18. kowalski

    kowalski Gast

    Mich wundert grad, dass die Polizei meint, sie sei nicht zuständig.

    Wenn die Karre saftelt, wäre es mE eine Umweltgeschichte, wo es auf jeden Fall Zuständige bei der Polizei gibt. Ich weiß ja nicht in welchem Zustand sich die Karre befindet, aber bei Umweltdelikten ist es so ziemlich egal, ob Privatgrund oder nicht.
     
  19. stefan, ich werde nachfragen.
    ich weiß nur, dass bei uns in der nähe ein privatgrund ist, der zu einem sportplatz gehört.
    eine bekannte hat ein kind von der schule abgeholt und sich genau dort hingestellt.
    sie musste wegen besitzstörung 300.-€ bezahlen.
     
  20. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Das liegt eindeutig in der Zuständigkeit des Eigentümers, des Platzes.
    Wer einmals vor der DDSG geparkt hat, weiß wie das funktioniert, auch richtig Geld mit soetwas zu machen.

    Egal wo das Ding steht, es ist fremdes Eigentum.
    Dir gehört es nicht. Das sind keine Krischen die über den Gartenzaun wachsen. ;)

    Mühselig aber unvermeidlich wird ein Besitzstörungsverfahren über das Bezirksgericht sein, ist allerdings die einzig rechtlich einwandfreie Möglichkeit.

    Abschleppen kann es weder der Eigentümer oder wenn der Platz zu dir gehört, auch nicht du als Besitzer - das wäre Selbsthilfe und das dürfen wir nicht. :(

    Das Auto selbst, egal ob verkauft oder nicht. Es wurde von einer Person widerrechtlich abgestellt und der ist auch dran.

    Wo ich ein Problem sehe, bitte lies das nach, soweit ich weiß muss die Besitzstörungsklage innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme eingebracht werden (da möcht ich mich nicht verkühlen, hab´s im Hinterkopf so)

    Dein Problem ist nicht sonderlich kurios, sondern ein sehr häufiges.
    Die Polizei kann hier wirklich ohne richterlichen Bescheid nicht einschreiten.

    ToiToiToi
     
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