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Freier Dienstvertrag oder doch Werkvertrag?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Glueckskatze, 24 November 2011.

  1. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Ich arbeite auf selbstständiger Basis und gleichzeitig als freie Dienstnehmerin.
    Das hat für mich den Vorteil, dass ich auf selbstständiger Basis die Geringfügigkeitsgrenze ausnützen kann und als freie Dienstnehmerin noch einmal - dachte ich.

    Nun sind Zweifel aufgetreten, ob mein freier Dienstvertrag nicht in Wahrheit ein Werkvertrag ist, einiges deutet darauf hin, z.B. dass ich mich nicht über die GKK versichern kann und dass ich den gesamten Betrag auf einmal überwiesen bekomme (nicht monatsweise).

    Dann habe ich ein großes Problem, weil ich nämlich dann die Geringfügigkeitsgrenze überschreite und Länge mal Breite SV-Abgaben nachzahle.

    Meine Fragen dazu:

    Prüft irgend jemand nach, ob es sich dabei tatsächlich um einen freien Dienstvertrag handelt? Finanzamt, SVA,...?
    KANN man es überprüfen lassen (nicht AK, bitte aus diversen Gründen jemand anderes)? Und wär das ein Grund für einen Austritt aus dem Vertrag?
    Kann ich irgendetwas gegen meinen Arbeitgeber (auch aufgrund diverser anderer Vorfälle so bald als möglich definitiv mein Ex-Arbeitgeber :mad:) unternehmen, falls ich tatsächlich deswegen SV nachzahlen muss?

    Danke und LG,
    Glueckskatze
     
  2. legelata

    legelata Gast-Teilnehmer/in

    versuch da grad durchzublicken, is gar nicht so einfach :D

    du dachtest erst, dass du einen freien dienstvertrag hast und somit der dienstgeber sv-abgaben machen muss. jetzt befürchtest du aber, dass du ein freier dienstnehmer auf werkvertragsbasis bist und somit deine abgaben selbst leisten musst. da du aber ohnedies schon selbständig tätig bist, hast du angst, dass du, sollte dein dienstverhältnis aufgrund des werkvertrags ebenfalls als selbständiges angesehen werden, in summe über die geringfügigkeitsgrenze kommst. stimmt das so? :eek:

    was hattet ihr denn ausgemacht?


    wie meinst du das, dass du dich nicht über die gkk versichern kannst? warum wolltest du das, wenn du doch erst gedacht hast, dass du einen freien dienstvertrag hast? weil bei fd muss dich ja der arbeitgeber bei der gkk anmelden.

    wenn du als freier dienstnehmer unter der geringfügigkeitsgrenze bist, bist du wie jeder andere auch, der geringfügig beschäftigt wird, vom arbeitgeber jedenfalls in der unfallversicherung anzumelden. das muss vor dienstantritt gemacht werden (zumindest aviso). die sva schickt dann 2 bestätigungen zurück, wovon eine dir auszuhändigen ist. oder nicht? hast du sowas bekommen?

    hast du einen dienstzettel bekommen? den bekommen ja auch freie dienstnehmer.

    zur feststellung: §194a gsvg, wobei §4 abs4 asvg die dienstnehmerähnlichen freien dn sind und §2 abs 1 z4 gsvg die neuen selbständigen (freie dienstnehmer mit werkvertrag)

    alle angaben ohne gewähr, arbeitsrechtprüfung erst im jänner! :D:D
     
  3. ellela

    ellela Gast

    Ja, SV und FA prüfen.

    Falls du ein Gewerbe hast kannst du auch die Wirtschaftskammer prüfen lassen.

    Ob eine andere rechtliche Beurteilung der Vertragsform ein Kündigungsgrund für den Vertrag ist hängt vom Vertrag ab.
     
  4. legelata

    legelata Gast-Teilnehmer/in

    stimmen meine aussagen, ellela?? sozialrecht, mein feind. kennst dich in unternehmensrecht leicht auch aus? :rolleyes:
     
  5. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Danke für eure Antworten.

    Oh ja. Mit den Fragen hab ich schon einige Juristen verwirrt. :eek:

    Exakt so.

    Laut Deckblatt meines Vertrags ist es ein freier Dienstvertrag, ich bin davon ausgegangen, dass es der Wahrheit entspricht.

    Grundsätzlich schon. Die Situation ist voriges Jahr eingetreten: meine studentische Selbstversicherung lief aus, über mein Gewerbe hätte ich mich nur sehr teuer versichern können. Ich hab damals sogar monatlich betrachtet über der Geringfügigkeitsgrenze verdient, ging trotzdem nicht. Sie haben es der GKK gar nicht gemeldet. Auf meine Nachfrage hin sagten sie, ich musste anfangs eine Erklärung abgeben, dass das nicht meine einzige Erwerbstätigkeit ist (nein, ist es eh nicht - aber über die andere kann ich mich auch nicht versichern. :mad:)

    nein, nur den Dienstvertrag

    Hm, vielleicht bin ich dann Typ 2?
    So einen Riesenmist, den ich da beisammen hab, ich schlage drei Kreuze, wenn ich wieder eine ganz normale Anstellung habe. Nie mehr wieder freier Dienstvertrag. :mad:

    Viel Glück für die Prüfung. :D

    LG,
    Glueckskatze
     
  6. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Witzigerweise hat es das Finanzamt schon zweimal akzeptiert (da wäre ich aber nicht über der Geringfügigkeitsgrenze gelegen - vielleicht haben sie deshalb nicht nachgeforscht?)

    Ja, ich hab ein Gewerbe, dann werde ich mal die WK um Rat fragen (einen Rechtsberatungsgutschein hab ich eh auch noch)

    Danke und LG,
    Glueckskatze
     
  7. basu

    basu Gast-Teilnehmer/in

    Die SVA prüft auf alle Fälle! Deine Einkommensdaten werden der SVA übermittelt und da du ja auch eine selbständige Tätigkeit ausübst (von der die SVA - so nehme ich mal an - weiß), geht diese davon aus, dass sämtliche Einkünfte aus dieser selbständigen Tätigkeit stammen. Wenn dem nicht so ist, also zB ein echtes freies Dienstverhältnis vorliegt (das musst du aber nachweisen!!), dann können die Einkünfte aus diesem freien DV aus den Gesamteinkünften herausgerechnet werden. Wenn es aber kein wirkliches freies DV ist (nur, dass das am DV oben steht, heißt leider gar nichts), sind alle deine Einkünfte selbständiger Natur und bei der SVA sozialversicherungspflichtig.
     
  8. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Ich hab jetzt den Vertrag eingescannt und der Rechtsberatung der WK geschickt. Mal schauen, was die dazu sagen.

    LG,
    Glueckskatze
     
  9. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Blitzschnelle Antwort von der Wirtschaftskammer: es ist definitiv ein freier Dienstvertrag, die seltsame Regelung ist ein Spezialfall wegen der Branche, in der ich tätig bin.

    Bin ich erleichtert.
    Danke noch mal an alle für eure Antworten.

    LG,
    Glueckskatze
     
  10. ellela

    ellela Gast

    Solange du unter der Steuerfreigrenze liegt ist das dem FA relativ wurscht. Bzw hats keine Auswirkungen für die. Ob das jetzt DV, fDV oder WV ist.
    Für die SV interessieren sich die nicht.
     
  11. ellela

    ellela Gast


    Die Frage ob du ASVG oder GSVG versichert bist mit dem fDV ist aber noch immer offen. Und soweit ich weiß, bist du wenn du mit fDV eine Tätigkeit im Rahmen deines Gewerbes ausübst bei der GSVG. Dh. dein Problem ist nicht gelöst.
    Abgesehen davon würde ich mich schon erkundigen ob nicht vielleicht Geringfügig bei den selbsständigen und geringfügig bei den Angestellten trotzdem zusammengeworfen wird.
    (Die sind nämlich auch nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen ;))
     
  12. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Das sind völlig verschiedene Branchen, die haben nix miteinander zu tun. Details mag ich nicht schreiben, aber er konnte mir plausibel erklären, warum mein Vertrag so ist, wie er ist (ich erinnere mich dunkel, ich hab das Ganze schon mal mit einem anderen Arbeitsrechtsexperten diskutiert, der sagte dasselbe)

    Wieso sollte das zusammengeworfen werden?
    Das hat doch nix mit auf der Nudelsuppe dahergeschwommen zu tun. Auch die SVA hat sich ans Gesetz zu halten und das besagt definitiv, dass die Geringfügigkeitsgrenze bei Selbstständigkeit nix damit zu tun hat, wie viel man angestellt verdient.

    LG,
    Glueckskatze
     
  13. ellela

    ellela Gast

    Na dann passt es ja, wenn es so ist.
     
  14. legelata

    legelata Gast-Teilnehmer/in

    gratuliere, freu mich echt für dich, dass du wohl doch keinen werkvertrag hast! :)

    vom deckblatt kannst leider wirklich nicht ausgehen. dienstvertrag ersetzt dienstzettel.
    wichtig für die beurteilung ist, ob du deine dienstleistungen im wesentlichen persönlich zu erbringen hast und über keine wesentlichen eigenen betriebsmittel verfügst - dann bist du §4 abs 4 asvg versichert - also der dienstgeber leistet die beiträge. wenn du aber über eine eigene unternehmerische infrastruktur verfügst -dann gsvg. na hoffentlich bist nicht typ 2, weil dann wärst ja gsvg versichert und müsstest selber zahlen :D

    ich würde der wko glauben schenken, weil die haben deinen dienstvertrag ja gelesen.

    stimme dir auch zu, dass auf die geringfügigkeitsgrenze aus einer gsvg-versicherung das einkommen aus einer asvg-versicherung nicht draufgerechnet wird.

    das mit der gkk hab ich immer noch nicht ganz verstanden. welcher tätigkeit gehst du denn nach, dass du nicht pflichtversichert bist, obwohl du über der geringfügigkeitsgrenze bist. vlt ging es einfach deshalb nicht, weil du bereits bei einen anderen sozialversicherungsträger, der nicht die gkk ist, pflichtversichert warst. und die gkk das wissen wollte?
    aber wie auch immer, freu mich für dich!

    danke für die glückwünsche bei der prüfung, werd sie bestimmt gut gebrauchen können :hug:
     
  15. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    im wesentlichen persönlich - ja, nach Absprache kann ich mich von einer gleich qualifizierten Person vertreten lassen.
    keine eigenen Betriebsmittel - auch ja, werden vom AG gestellt.

    ja, das denke ich auch.

    Ich schreib dir eine PN.

    LG,
    Glueckskatze
     

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