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freier Dienstnehmer vs. Einkommensteuer

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Chukie, 2 Juni 2008.

  1. Chukie

    Chukie Gast-Teilnehmer/in

    wieviel prozent machen die abgaben als freier dienstnehmer aus - sprich: einkommensteuer, umsatzsteuer,... bei einem jährlichen einkommen von über 10000 euro?

    hat da jemand ahnung?
     
  2. Moscow

    Moscow Gast-Teilnehmer/in

  3. Chukie

    Chukie Gast-Teilnehmer/in

    hm, das hab ich schon ergoogelt - leider durchschau ich das ganze nicht so recht - ich werd nochmal versuchen beim finanzamt infos zu bekommen...

    danke auf jeden fall!
    :)
     
  4. Minnja

    Minnja Gast-Teilnehmer/in

    Hier eine Übersicht:
    Echter Dienstvertrag und freier Dienstvertrag
    Sozialversicherungspflicht nach ASVG ab Geringfügigkeitsgrenze
    Einkommen steuerfrei bis rd. 10.000 Euro im Jahr

    Werkvertrag ohne gewerbeschein (=neue Selbständige & gewisse als Freiberufler geltende Selbständige, z.B. Dentisten, Journalisten...)
    bei Tätigkeit nur auf dieser Basis:
    SV bei der GSVG Pflicht ab rund 6.500 Euro im Jahr
    bei gemischten Einkünften
    SVpflicht bei der GSVG ab rund 3.800 Euro im Jahr

    Einkommen steuerfrei bis 10.000 Euro im Jahr


    Werkvertrag mit Gewerbeschein
    Pflichtverischerung bei der GSVG, keine Grenze - es gibt aber eine Kleinunternehmerregelung:
    www.sva.or.at
    Wird glaubhaft gemacht, dass die Umsätze aus der nach dem GSVG oder FSVG versicherungspflichtigen Tätigkeit den Grenzbetrag von jährlich EUR 30.000,00 sowie die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit den Betrag von jährlich EUR 4188,12 nicht übersteigen, so kann die Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung beantragt werden, sofern
    • innerhalb der letzten 60 Kalendermonate nicht mehr als 12 Kalendermonate einer GSVG-/FSVG-Pflichtversicherung gegeben waren oder
    • Frauen das 60. Lebensjahr und Männer das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
    • das 57. Lebensjahr vollendet wurde und innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre vor der Antragstellung die erwähnten Einkommens- und Umsatzkriterien erfüllt waren.
    Steuerfrei bis 10.000 Euro im Jahr.
    Mehr Infos findest du auch im Web, z.B. auf der Seite von der ÖH: www.oeh.ac.at im Download-Folder "Studieren und Arbeiten", die haben das super aufbereitet die ganzen Infos auch für Freie Dienstnehmer, sowie die Website vom Finanzamt: https://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/Selbstndige/_start.htm
     

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