1. Reden wir miteinander ...

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Freier Dienstnehmer alias Geringfühgig

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Monster, 28 Juni 2010.

  1. Monster

    Monster Gast-Teilnehmer/in

    ..ich bin seit heute krank und hab das meiner Firma gemeldet und meinen Arzt Bescheid gesagt.
    Muss ich den Krankenschein abgeben etc..oder wie ist das ?
     
  2. anroma

    VIP: :Silber

    Als freier Dienstnehmer bekommst du die ersten 3 Tage nicht bezahlt, erst ab dem 4. und das geht direkt über die zuständige Krankenkasse.

    Ob du bei Geringfügigkeit generell Krankengeld bekommst, ist fraglich, weil da an sich nur Unfallversicherung und keine Kranken- Arbeitslosen- und Pensionsversicherung bezahlt wird.
    Schau dir am besten deine Gehaltsabrechnung an, ob da SV-Beiträge von deinem Gehalt abgezogen wurden, dann hast du auch Anspruch auf Krankengeld, aber eben erst ab dem 4. Krankenstandstag.
     

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