1. Reden wir miteinander ...

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freie dienstnehmerInnen - arbeitslosen-geld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Cathi, 28 Januar 2009.

  1. Cathi

    Cathi Gast-Teilnehmer/in

    ist jemand hier der sich mit den arbeitslosen-geld bestimmungen für freie dienstnehmerInnen auskennt? :eek:

    ich müsste mich vorübergehend arbeitslos melden da die auftragslage bei uns so schlecht ist - hatte einen freien DV von februar 2008 bis dezember 2008, seit jänner bin ich fix angestellt in der gleichen firma. natürlich gibt es für 2008 noch keine einkommenssteuererklärung.
    zuvor war ich bei einer anderen firma ebenfalls fix angestellt...
    hier meine frage:
    nach was wird das AL-Geld bei freien dienstnehmerInnen berechnet wenn ich mich ab montag AL melde?
    lt. AMS-Homepage wird im ersten halbjahr das Einkommen vom vorvorigen Jahr (also 2007) herangezogen - da war ich aber noch "normal" angestellt - ist meine bemessungsgrundlage also mein einkommen als fix angestellte im jahr 2007?
    danke! :wave:
     
  2. Q

    Q Gast

    Das ist ein Fall für die AK-Beratung, denn ich biete dir jede Wette an, dass die inkompetenten AMSler
    a) keine Ahnung von der Rechtslage haben
    b) pampert sein werden bis obenhin
     

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