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Freibetragsbescheid?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von oezi, 28 Februar 2007.

  1. oezi

    oezi Gast-Teilnehmer/in

    Hi

    Muss ich beim Jahresausgleich ankreuzen,dass ich keinen will.
    Irgendwie hab ich das nie ausgefüllt glaube ich.

    danke
     
  2. lilai

    lilai Gast

    Wenn du keinen haben willst, musst du ankreuzen. Sonst kommt er automatisch, aber du kannst ihn dann auch wegwerfen, wenn du ihn nicht brauchst.
     
  3. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Muß man nicht - dann gibt es halt einen Freibetragsbescheid (und die Verpflichtung, für das nächste Jahr eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen).

    lg
    Dimple
     
  4. 620bianca

    VIP: :Silber

    Das hab ich nicht gewusst, dass man dann fürs nächste Jahr verpflichtet ist. Dann werd ich zukünftig ankreuzen, dass ich keinen will. Brauchen tu ich den eh nicht.

    Ich glaub wenn man gar nix ankreuzt, dann kommt er automatisch.

    LG
    Bianca
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du musst nicht ankreuzen.
    Wenn nichts angekreuzt wird, kommt automatisch ein Freibetragsbescheid mit.

    Dieses Schreiben "Freibetragsbescheid" kannst du bei der Lohnverrechnung deines Arbeitsgebers abgeben zur Berücksichtigung bei der Lohnsteuer. Dann kriegst zwar jedes Monat mehr Gehalt, gleichzeitg ist aber auch die Arbeitnehmerveranlagung verpflichtend zu machen um nachzuweisen dass du in diesem Jahr wieder zumindest gleich viel geltend machen kannst.
    Hast du weniger zum Abschreiben wird eine Nachzahlung bei der Arbeitnehmerveranlagung rauskommen und diesen Antrag kannst du auch nicht zurückziehen!

    Wenn du den Freibetragsbescheid vom FA bekommst und einfach wegwirfst, dann musst du auch keine Arbeitnehmerveranlagung machen.

    Ich empfehle "Ich wünsche keinen Freibetragsbescheid" anzukreuzen und dann die Arbeitnehmerveranlagung zu machen und sich freuen, dass eine Gutschrift rauskommt.

    MFG
    Mats
     
  6. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Es ist halt eine Frage der persönlichen Einstellung: Will ich die Zinsen für die zu hohe Lohnsteuerzahlung dem Staat überlassen und dann, voll freudiger Überraschung, eine Gutschrift einstreifen oder handle ich wirtschaftlich sinnvoller und schaue, daß ich die Gutschrift schon unterjährig lukriere.

    lg
    Dimple, meines Wissens muß man auf jeden Fall eine ANV machen, wenn man einen Freibetragsbescheid bekommen hat, weil ja das Finanzamt gar nicht weiß, ob man den auch verwendet hat (also die Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber auch beim Arbeitgeber vorgelegt hat)
     
  7. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Lt RZ 909 LStR nur, wenn die Aufwendungen lt berücksichtigtem Freibetragsbescheid nicht in der ausgewiesenen Höhe zustehen
     
  8. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Richtig, wobei in der Praxis so gut wie immer eine Aufforderung des FA kommt, die ANV abzugeben, wenn ein Freibetragsbescheid ausgestellt wurde.

    lg
    Dimple
     
  9. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    was ist das?;) :D

    (aber der countdown läuft unaufhörlich)
     
  10. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    aber er/sie muß ihn in der lohnverrechnung ja nicht abgeben, damit wäre wieder kein verpflichtender ausgleich möglich! ABER, wenn keiner benötigt wird, einfach ankreuzen (außerdem helfen wir "sparen" - weniger papier ;) )
     

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