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Freiberuflich - trotzdem Firmenhandy v. Auftraggeber?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ElenaD, 20 Dezember 2011.

  1. ElenaD

    ElenaD Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    ich bin in Karenz und möchte freiberuflich für meine alte Firma arbeiten. Da ich dann viele Telefoninterviews, zum Großteil Telefonate ins Ausland, führen muss frage ich mich, ob das nicht möglich wäre, dass ich trotz Freiberuflichkeit ein Firmenhandy meines Auftraggebers, statt höherem Honorar anfordern könnte.
    Ist das gesetzlich so möglich?
    Danke und lg E.
     
  2. anroma

    VIP: :Silber

    Ich fürchte, gesetzlich ist gar kein Sachbezug geregelt, ausser dass er steuerlich berücksichtigt werden muss.

    Anspruch darauf hat man vl. nach Dienstvertrag, denn als Freiberuflerin würde ein Angestelltengesetz oder Kollekitvvertrag - wo der Anspruch Sachbezüge aber eher auch nicht geregelt ist - auch keine Grundlage bieten.
     
  3. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    warum nicht? was sollte dagegen sprechen?
    sachbezug wärs ja nur wenns sie es privat auch nutzen darf.
     
  4. anroma

    VIP: :Silber

    Nachdem ein Freiberufler nunmal kein Angestellter ist, tritt das Angestelltengesetz nicht in Kraft
     
  5. Taschentuch

    Taschentuch Gast-Teilnehmer/in

    ob es gesetzlich geregelt ist weiß ich nicht aber ich hatte ein firmenhandy da ich von zu hause aus gearbeitet habe.
     
  6. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    ich kenn auch einen freiberufler der ein firmenhandy hat ... ist überhaupt kein thema.
     
  7. Anab-Sop-PAPA

    Anab-Sop-PAPA Gast-Teilnehmer/in

    Wenn es nur der eine Auftraggeber ist und der damit kein Problem hat ;) spricht nix dagegen,

    Finanztrechtlcih ist das wurscht, wo kein Käger da kein Richter ;);)

    dir muss aber event. eine Kontroller per Nummernauszug Recht sein :D



    .
     
  8. anroma

    VIP: :Silber

    Es ist ja auch kein Thema, dass man als Freiberufler ein Firmenhandy haben kann, hatte ich auch, jedoch ist es nicht gesetzlich geregelt, dass man anstatt höherer Entlohnung ein Firmenhandy anfordern kann - und das war meines Wissens die Frage.

    Wenn die Firma damit einverstanden ist, ok - wenn nicht muss man sich eben überlegen, ob man das möchte - rechtlich "erzwingen" kann man es nicht!
     
  9. Felerian

    Felerian Gast-Teilnehmer/in

    Für denjenigen der das Handy bekommen soll gibt es kein Problem. Für das Unternehmen kann es heikel werden, weil es ein Hinweis auf eine versteckte Fixanstellung ist. Eine vorsichtige Firma wird sich darauf nicht einlassen.
     

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