1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Fragen zur Wohnbeihilfe und Mindestsicherung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von eisfloh, 16 April 2012.

  1. eisfloh

    eisfloh Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, kennt sich hier jemand mit der Wohnbeihilfe/Mindestsicherung aus oder hat sie selbst schon mal beantragt?

    Ich bin beim AMS gemeldet bekomm aber keine Bezüge weil ich nach der Ausbildung (WIFI) nicht lang genug arbeiten war und nur geringfügig (nichts anderes bekommen in meinem bereich) und jetzt wird alles schön langsam knapp,

    Hab ich überhaupt Anspruch auf Mindestsicherung/Wohnbeihilfe?

    glg, eisfloh

    Antwort auch über PN möglich
     
  2. -kLoiNee

    -kLoiNee Gast-Teilnehmer/in


    Wenn du alleine lebst und deinen eigenen lebensbedarf nicht aufbringen kannst, dann hast
    du anspruch auf Mindestsicherung. (und Wohnbeihilfe auch)

    dazu musst/darfst du:

    als Arbeitssuchend beim AMS gemeldet sein (außer du hast ein Kind UNTER 3Jahren)
    keine Ersparnisse haben, ansonsten musst du diese zuerst aufbrauchen


    das gesetz sieht vor das du MINDESTENS 750€ zum leben brauchst als einzelperson.
    in manchen fällen übernimmt das sozialamt (wo man die mindestsicherung herbekommt) auch
    die miete, allerdings nur wenn du brav um wohnbeihilfe ansuchst und auch wirklich bezahlst. (nachweise sind dort vorzuzeigen)

    außerdem musst du die termine einhalten ansonsten musst du mit streichung deiner gelder rechnen.

    abgezogen von der Mindestsicherung werden die Alimente von einem Selbst falls man welche bekommt und die der eigenen Kinder (zB du bekommst 200€ alimente von sonstwo, also wird das abgezogen)

    falls du kinder hast werden für diese extra 146€ dazu gerechnet (zu den 750€) wird aber wieder
    abgerechnet wenn du alimente für diese bekommst :eek:


    hoffe ich hab dir das gut genug erklärt.

    Wohnbeihilfe kannst du ansuchen wenn deine Wohnung - Wohnbeihilfenfähig ist, also wenns eine
    geförderte Mietwohnung ist. Dazu brauchst du:

    Meldezettel von aller im Haushalt Lebenden personen
    Mietvertrag
    Wohnungsaufwandsbestätigung
    Einkommen aller im Haushalt lebender Personen (Alimente, KBG, Arbeitslosengeld - Absage etc)
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden