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Fragen zur Bildungskarenz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tirolermadele, 12 Mai 2011.

  1. tirolermadele

    tirolermadele Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    ich bekomme bis 12.8.2011 das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Nun möchte ich danach 1 Jahr in Bildungskarenz gehen. Mit meinem Arbeitgeber ist das abgeklärt und er ist einverstanden.
    Ich möchte gerne an der Universität studieren.
    Kann die Bildungskarenz am 13.8.2011 beginnen (obwohl die Uni erst im Oktober startet?)?
    Muss ich Prüfungsnachweise beim AMS erbringen oder reicht die Inskriptionsbestätigung?
    Was muss ich noch beachten?
    Danke und lg aus Tirol!
     
  2. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    Grundsätzlich kann die bildungskarenz erst mit der ausbildung beginnen, wobei jedoch eine gewisse "vorlaufzeit" nicht schadet. wie lang die im konkreten ist, darüber sagt weder gesetz noch materialien was.

    daher würd ich mich beizeiten mit dem AMS in verbindung setzen und mir das schriftlich bestätigen lassen, dass ich schon 6 wochen vorher in BK gehe und weiterbildungsgeld beziehen kann. musst dir halt überlegen, was du so an "vorbereitungsarbeiten" fürs studium erledigen musst. zB ein umzug zur ausbildungsstätte, das wird jedenfalls anerkannt.
    fiele dir da was ein in die richtung?

    nachweisen musst du im falle eines studiums nur die inskriptionsbestätigung, sonst nix;):cool:
     
  3. tirolermadele

    tirolermadele Gast-Teilnehmer/in

    Dann werde ich wohl als Beginn den 1.9. nehmen - das müsste dann passen. Und dann bis 31.8.2012 - könnte ja sein dass ich im Sommer Pr¨fungen nachmachen muss oder?
    Jetzt hätte ich noch eine Frage: was muss ich da ausfüllen:

    "Die bildungskarenz wird für folgende Weiterbildungsmassnahme in Anspruch genommen"

    Danke nochmals!
     
  4. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    In den Ferien selbst spielt sich normalerweise prüfungstechnisch kaum etwas ab, daher würde ich mit Prüfungsantritten in den Ferialzeiten nicht argumentieren.

    Grad im Sommer ist nämlich an sich nur sehr eingeschränkter oder überhaupt kein Prüfungsbetrieb..... die meisten Professoren sind nach der abschliessenden Prüfungswochen Ende Juni/Anfang Juli , erstmal im Urlaub und dann auf wiss. Konferenzen. Die Universitäten sind im Sommer quasi weitgehend "zu", und haben keinen Lehr- und nur sehr eingeschränkten Forschungsbetrieb. Das ist in den Ferien - die Lehre und die Prüfungen betreffend - so wie in der Schule... ;)

    Sommerprüfungstermine sind wenn , dann ausnahmsweise individuell zu vereinbaren (meist später im Studium möglich, da im Grundstudium je nach Fachrichtung zuviele Studierende sind,.. und sich Studentenmassen und Individualität gegenseitig ausschliessen)

    Du kannst natürlich durchaus argumentieren, dass du die Ferien zum Lernen nützt oder als Vorbereitungszeit auf die Herbstprüfungstermine. Prüfungen in den Ferien nachmachen ist aber eher unüblich, die regulären ersten Nebentermine für das Sommersemester sind im Sept/Okt.,...und weitere Nebentermine dann im Nov/Dez. Im Januar/Februar fängt der Zyklus dann neu an mit dem Haupttermin fürs Wintersemester. Die Wintersemester-Nebentermine sind für gewöhnlich im darauffolgenden Sommersemester im März bis Mai angesiedelt.... Ende Juni/Anfang Juli ist dann der Haupttermin fürs Sommersemester.... usw...
     
  5. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    wie gesagt, zuerst unbedingt mit deinem AMS berater in verbindung treten.

    1.9 scheint mir sehr realistisch. bei einer einjährigen BK wird eine vorlaufzeit von 4 wochen anstandslos toleriert (hab nochmal genauer recherchiert).
    zwischen KGB-Bezugs-Ende und BK-Beginn kannst du entweder in Karenz bleiben oder halt die paar Wochen bei deinem AG normal arbeiten.

    Die BK endet dann am 31.8.2012. Ferienzeiten werden in aller Regel toleriert, und du kannst dann übrigens auch argumentieren, dass du im Sommer für die Herbstprüfungen lernen musst und teilweise gibts ja wirklich Sommerkurse an den Unis. nachweisen musst du wie gesagt nur die inskription selbst.

    In der Praxis handhabt das AMS Weiterbildungsgeld recht locker, da würd ich mir keine Sorgen machen, dass der Geldhahn pünktlich mit Semesterende zugedreht wird.

    dass du (auch bei deinem AG) geringfügig weiterarbeiten kannst - und so den einkommensverlust ein bißchen abfangen kannst - wirst eh wissen.
    auf der ams homepage gibts übrigens ein formular für BK.
     
  6. tirolermadele

    tirolermadele Gast-Teilnehmer/in

    Super! Vielen Dank für eure Antworten!
    Dann werde ich mir jetzt überlegen was ich studieren will. Entweder in der Wirtschaft bleiben oder einen neuen Weg einschlagen...?!?!?
    lg
     
  7. PaulG

    VIP: :Silber

    ich hab letztes jahr auch bildungskarenz gemacht - echt absolut zu empfehlen. hab einen italienischkurs in bergamo gemacht und bin dann noch ein bisschen reisen gewesen. hab eigentlich alle infos von einem freund bekommen, der hat mir eine broschüre von der arbeiterkammer empfohlen. kann man einfach hier (http://bit.ly/jbnFQP) downloaden ...
     
  8. -B.-

    -B.- Gast-Teilnehmer/in

    hallo :)
    ich bin grad in bildungskarenz und bei mir war's ähnlich wie bei dir: ich wollte auch ab september (kann ja nicht im kindergarten den ersten monat arbeiten und dann abhauen). du kannst auf jeden fall schon ab september in bildungskarenz gehen, aber unbezahlt, weiterbildungsgeld gibts erst ab unistart. aber es gibt unter umständen eine vorlaufzeit von 3 wochen. bei mir lief es dann so ab:

    anruf beim ams (innsbruck ;)): "jaja, vorlaufzeit gibts, ist kein problem".

    erster termin beim ams: "nein, sie bekommen ganz bestimmt keine vorlaufzeit, weil sie studienanfängerin sind und daher nichts vorzubereiten haben". hab ich zur kenntnis genommen, weils ja stimmt.

    zweiter termin beim ams: "ja natürlich bekommen sie 3 wochen vorlaufzeit, warum denn nicht?!" da hab ich mich dann auch nicht gewehrt und mich gefreut.

    ist also glückssache und mitarbeiterabhängig, ob sie dir eine vorlaufzeit bewilligen oder nicht (wie so einiges beim ams).

    und wie schon andere gesagt haben, brauchst du im prinzip kein einziges mal auf der uni zu erscheinen, geschweige denn eine prüfung bestehen, du musst dem ams nur die inskriptionsbestätigung zukommen lassen. am einfachsten geht das, indem du nach bezahlen des öh-beitrags (z.b. bei den automaten, die auf der uni herumstehen) im internet deine studienbestätigung aufrufen und dem ams mailen. sicherheitshalber dann noch einmal anrufen und fragen, ob sie auch (beim richtigen) angekommen ist, hat bei mir aber gut funktioniert.

    wenn du noch fragen hast, kannst du dich gern melden!
    nachbarschaftliche grüße ;)
     

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