1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Alex19884, 14 Februar 2012.

  1. Alex19884

    Alex19884 Gast-Teilnehmer/in

    Meine Frau bekommt für dieses jahr eine relativ hohe Rüchzahlung da sie nur 3 1/2 Monate gearbeitet hat. Wenn ich online auf Vorberechnung klicke sieht man den Betrag den sie zurück erhaltet.

    Wenn ich jetzt aber die anderen Dinge wie Kirchenbeitrag oder Kinderfreibetrag angebe ändert sich an der Höhe der Gutschrift nichts. Bilde mir ein das bis jetzt immer der Betrag gleich aktualisiert wurde wenn man zb den Kirchenbeitrag eingegebene hat und danach auf Vorberechnung geklickt hat.
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich gehe mal davon aus, dass die Berechnung sehrwohl sofort aktualisiert wurde, ABER

    in den 3 1/2 Monaten hat deine Frau höchstwahrscheinlich keine 11.945 Euro LStBMG verdient wodurch sich sämtlich Absetzposten mit Ausnahme des Pendlerpauschales (sofern eines zusteht) nicht steuermindernd auswirken.
    Dafür wird aber die gesamte bezahlte Lohnsteuer zurückerstattet und zudem kommt sie in den Genuss der Negativsteuer.

    Sollte ihr Einkommen (inkl. Wochengeld) unter 6000 Euro liegen, kannst du den AVAB beantragen und die Sonderausgaben sowie den Kinderfreibetrag 220 Euro gibst sinnvollerweise in deine ANV.

    Liebe Grüße
    Mats

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Alex19884

    Alex19884 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für deine Hilfe.

    Ja diese Summe von 11.945 hat sie nicht erreicht. Das heißt die Kirchensteuer brauch ich gar nicht in den Steuerausgleich mit rein nehmen?

    Aber nur das ich es richtig verstanden habe. Sie hat inkl. Wochengeld die Summe von 6000€ überschritten. Somit kann ich dieses Jahr den AVAB nicht beantragen und die 220€ Kinderfreibetrag trotzdem in meine Arbeitnehmerveranlagung nehmen und mache damit nix "illegales".

    Den AVAB kann ich aber fürs nächste mal absetzen da Familienbeihilfe und Karenzgeld nicht dazu zählt?
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Liebe Grüße
    Mats
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden