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Fragen zum Steuerausgleich...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Karin81, 24 Januar 2010.

  1. Karin81

    VIP: :Silber

    Hallo zusammen,

    hoff ihr könnt mir da weiterhelfen!

    Im Jahr 2009 hatte ich 3 versch. Arbeitgeber, (1.-15.1.09, 18.1.09 bis 31.5.09 und seit 2.juni2009 im jetzigen Betrieb).
    Bei der 2. stelle hatte ich einige Tage Urlaub,die mir ausbezahlt wurden (ich ärgere mich heut noch wenn ich dran denk...). Mir wurde damals sehr viel Lohnsteuer abgezogen und man hat mir gesagt, dass ich das dann eh beim Steuerausgleich wieder zurück bekomm.
    Jetzt hab ich bei finanzonline mal eine Vorberechnung gemacht und jetzt kommt raus, dass ich 160 Euro zurückzahlen muss :eek: - wie gibts denn sowas? Ich hatte nie 2. Stellen gleichzeitig und meines Wissens nach, bekommt man doch immer mehr raus, sobald man den Job wechselt?

    2. frage: Hab ihm November eine Eigentumswohnung gekauft, kann ich da was absetzen? Zahl keinen Kredit, aber Landgeld - (allerdings hab ich die 1. Rate erst jetzt im Jänner übernommen).

    Ach ja - falls es aufs Bundeland ankommt - bin aus OÖ!

    danke jetzt schon für Eure Hilfe!
    lg Karin
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Hast du bei den Arbeitgebern irgendwelche Posten bei der Lohnverrechnung berücksichtigen lassen, die du in der ANV nicht eingetragen hast wie z.B. Pendlerpauschale, Alleinverdiener, Freibetragsbescheid des Vorjahres?

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Karin81

    VIP: :Silber

    ja, pendlerpauschale beim jetzigen Arbeitgeber - aber die bekomm ich ja monatlich beim Lohn dazu? Wo müsst i da was angeben?
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Den zustehenden Betrag der PP musst du bei der ANV eintragen und zwar unter Werbungskosten / Pendlerpauschale.

    Trägst du dort nichts ein, wird dies bei der Vorberechnung mit 0 berechnet und dadurch ergibt sich durch die Berücksichtigung bei der Lohnverrechnung eine etwaige Nachzahlung.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. Karin81

    VIP: :Silber

    Danke!

    Hab jetzt nachgesehen und da steht, dass ich nur dann etwas eintragen muss, wenn der ARbeitgeber keine Pauschale berücksichtigt. Aber das tut er ja?? Sorry, aber i versteh grad gar nichts mehr :confused:
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Trag mal den Betrag ein und mach nochmal die Vorberechnung!
    Meines Wissens funktioniert diese mit den eingegebenen Daten und es müsste sich nun etwas ändern.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. Karin81

    VIP: :Silber

    Hab ich jetzt gemacht, sind laut Lohnzettel 198,55 Euro. Wenn ich das eingeb, ändert sich nichts.

    Da steht dann noch diese Info:
    Soweit ein Abzug nicht bereits durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber erfolgte, sind hier folgende Werbungskosten einzutragen, die nicht auf das Werbungskostenpauschale von 132 Euro jährlich anzurechnen sind.

    Wenn ich nun 132 Euro eingeb, müsst ich noch mehr nachzahlen:confused:
     
  8. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das PP zählt nicht zum Werbungskostenpauschale sondern wird separat berücksichtigt.

    Die 132 Euro Werbungskostenpauschale bekommt jeder DN, sofern du zusätzliche Werbungskosten hast die das Pauschale übersteigen musst du diese eintragen.

    Wie viele Urlaubstage sind dir ausbezahlt worden?
    Möglicherweise liegt der Haken genau daran?

    Liebe Grüße
    Mats
     
  9. Karin81

    VIP: :Silber

    es waren 9 oder 10 Tage.
     
  10. sonnengelb

    VIP: :Silber

    das sind ungefähr zwei kalenderwochen in denen du sozusagen zwei gehälter von zwei unterschiedlichen arbeitgebern bezogen hast. ich schätze mal, dass es dadurch zu einer nachzahlung kommt bzw das zumindest ein mitgrund ist. wie hoch war den diese auszahlung der urlaubstage ungefähr?

    lg

    sonnengelb
     
  11. Karin81

    VIP: :Silber

    Na super! Da verzichtet man auf 9 Tage Urlaub und dann kann man noch nachzahlen :boes:.

    348,74 EUR für 8 oder 9 Tage und inkl. 3 Überstunden. Mein Nettogehalt betrug ca. 1.400 Euro (aber war inkl. Zulagen - hab im Krankenhaus gearbeitet.)
     
  12. sonnengelb

    VIP: :Silber

    d.h. du könntest schätzomativ in dem monat ca 200 euro lohnsteuer zuwenig bezahlt haben. bin aber weit davon entfernt ein experte zu sein.

    hast du auch alles abgesetzt was du absetzen konntest? keine fehler beim eintragen gemacht (spiel mal ein bißchen mit zahlen einsetzen und vorrausberechnen herum)? sonstige einkünfte? mir persönlich kommt da die nachzahlung eine spur zu hoch vor .... kann mich aber auch irren.

    lg

    so
     
  13. Karin81

    VIP: :Silber

    DAnke für deine Antwort.

    Nein, ich weiß a net, woran es liegt. Aber zu wenig lohnsteuer kann i mir net vorstellen - dann hätt ich ja gar nichts mehr für den Urlaub bekommen! :eek:
    Werd mal bei der AK anrufen, da kriegt man ja anscheinend a gute Infos!

    Aber danke noch mal für deine Tipps!
    lg Karin
     
  14. sonnengelb

    VIP: :Silber

    stell dir das ganze so vr, als ob dir dein arbeitgeber in einem monat einfach 400 euro mehr gezahlt hätte, die lohnverrechnung aber die lohnsteuer für diesen mehrbetrag nicht berechnet hat. das ist dann nachzuzahlen. und in dem bereich, in dem du verdienst, fängt man an die steuern und abgaben deutlich zu spüren, jeder euro mehr halbiert sich da schnell!

    wie gesagt: spiel mal mit der vorrausberechnung. zuerst berechnen ohne absetzposten, dann mit. rührt sich da was?

    ak ist eine gute idee!

    lg

    so
     

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