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Fragen zu Wochengeld/Karenz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hacer82, 26 November 2009.

  1. hacer82

    hacer82 Gast-Teilnehmer/in

    Bin in der 12.SSW und arbeitslos. Wenn ich die Info der GPA richtig verstanden hab, habe ich keinen Anspruch auf Wochengeld, weil ich den letzten Job selbst gekündigt hab.
    Habe ein Angebot für ein auf 3 Monate befristetes Dienstverhältnis (Aushilfe wegen Mehrarbeit). Danach hätte ich doch Anspruch auf Wochengeld, oder? (Habe in den letzten 3 Jahren mehr als 12 Monate Vollzeit gearbeitet.)
    Habe mich auch für ein unbefristetes Dienstverhältnis beworben, aber ich weiß nicht, ob ich den Schneid hab die Schwangerschaft NACH der Probezeit zu melden. Vorher melden bedeutet sicher den Rausschmiß...
    Als Arbeitslose (wäre ich nach befristetem DV ja wieder) habe ich laut GPA keinen Anspruch auf Karenz, aber wohl auf Kinderbetreuungsgeld. Was bedeutet das? Was ist da der Unterschied? :confused:
    Je mehr ich lese darüber, umso verwirrter bin ich. Kann mir das jemand einfach erklären? :eek:
     
  2. LEEsa

    LEEsa Gast-Teilnehmer/in

    An deiner Stelle würde ich einfach mal bei der AK anrufen. Die können dir eine richtige Auskunft erteilen!
     
  3. hacer82

    hacer82 Gast-Teilnehmer/in

    Bei so konkreten Fragen wohl am Besten. Freue mich trotzdem über Tipps! Sorry, weil im falschen Forum eröffnet... :eek:
     
  4. bianca1984

    bianca1984 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Anspruch auf Wochengeld hast du nur, wenn du davor wo gemeldet bis (DG oder ams). Wenn du arbeitslosengeld beziehst, dann bekommst du 180% des arbeitslosengeldes als wochengeld.
    Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hast du immer.

    LG
     

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