1. Reden wir miteinander ...

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Fragen zu Kinderbetreuungsgeld,Familienbeihilfe usw

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von NataljaS, 28 Juni 2008.

  1. NataljaS

    NataljaS Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    ich hoffe ihr könnt mich ein bisschen aufklären und mir meine fragen beentworten da ich davon keinen blassen schimmer habe...:eek:
    Also, anfang Juli soll mein Baby kommen, nun weiß ich aber nicht genau wie das mit dem Kinderbetreuungsgeld funktioniert...
    Ich weiß das ich zuerst zum Finanzamt muss um Familienbeihilfe zu beantragen, wenn ich das gemacht habe muss ich dann zur Krankenkasse und dort dann Kinderbetreuungsgeld beantragen (soweit sogut) nun frage ich mich aber wie das dannach gehandhabt wird...
    wann wird mir dann das erste geld ausbezahlt? WIrd es noch im selben Monat bezahlt oder gilt es dann rückwirkend also wenn ich dann anfang juli mein baby bekomme das ich das erste geld anfang august bekomme:confused:
    wie wird das mit der familienbeihilfe gehandhabt (genauso?)?
    Ausserdem wenn ich schon beim fragen bin...: muss ich das Kind zuerst beim meldeamt anmelden bevor ich zum finanzamt gehe :confused::confused:
    da wir in einem Monat umziehen werden frage ich mich ob es überhaupt sinnvoll ist das Baby hier auf die Adresse anzumelden...geht das überhaupt das ich es nicht anmelde ...Fragen über Fragen :eek::rolleyes:
    Danke für eure Antworten
    LG Natalja
     
  2. poison

    poison Gast

    den marathon damals bei uns: zuerst geburtsurkunde holen, dann zur polizei anmelden (das ist ja jetzt nicht mehr so, sondern gemeinde), weil ohne geburtsurkunde kannst nicht anmelden und dann aufs finanzamt.

    bin gespannt wann du verschoben wirst :D
     
  3. NataljaS

    NataljaS Gast-Teilnehmer/in

    raufschupf
     
  4. karotte13

    karotte13 Gast

    Also, erst brauchst du die Geburtsurkunde, dann mußt das Kind bei der Gemeinde anmelden, das KBG kannst du beantragen sobald du die Bestätigung von FA für die Familienbeihilfe hast. Das KBG beginnt sobald du kein Wochengeld mehr bekommst, und der Bezug des Wochengeldes ist je nachdem ob du normal entbindest oder per Kaiserschnitt verschieden lang, bei Kaiserschnitt sinds 12 Wochen nach einer normalen Geburt 8 Wochen.
    Hier http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080003.html nochmals nachzulesen.
    Ist alles ziemlich stressig und eine fürchterliche von einem zum anderen Amt lauferei, leider.
    Wünsche dir alles Gute :wave:
     

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