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frage zur steuer bei selbstst. einkommen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von gabi36, 22 Oktober 2009.

  1. gabi36

    gabi36 Gast-Teilnehmer/in

    ich bin hausfrau in einer lebensgemeinschaft und hab kein eigenes einkommen aus NICHTselbstständiger arbeit. beziehe nur FB und wenig alimente für großtochter.
    seit jänner diesen jahres hab ich aber durch die vermietung eines hauses ein kleines monatl. einkommen von 300,-
    wie ist das jetzt mit dem steuerausgleich?? muss ich einen machen? bis zu welchem betrag im jahr ist man steuerfrei?
    kann mir das wer sagen oder brauch ich da einen steuerberater dafür?

    danke! ;)
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Einkommen sind ab einer Höhe von EUR 11.000,-- jährlich steuerpflichtig, darunter ist keine Einkommensteuer fällig.

    LG
    MAts
     
  3. gabi36

    gabi36 Gast-Teilnehmer/in

    super, danke für deine schnelle antwort.
    heißt das, dass ich auch keinen steuerausgleich zu machen brauche?
    zählen FB und alimente als einkommen dazu oder wird da nur die miete von 300,- gerechnet? :eek: sorry, ich hab da echt gar keine ahnung davon.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Failienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zählen nicht als Einkommen, bei den Alimenten bin ich mir nicht 100%ig sicher, denke aber sie auch nicht zählen.

    LG
    Mats
     
  5. gabi36

    gabi36 Gast-Teilnehmer/in

    danke, dass könnte im notfall ja mein lg bei seinem steuerberater nachfragen. aber auch wenn das zählen würde, so käme ich ja noch lange nicht über 11.000,- drüber ;)

    weißt du jetzt viell. noch, ob ich trotzdem einen steuerausgleich einreichen muss, auch wenn 0 rauskommt? oder kann ich mir das ruhig sparen?
     
  6. Paß auf dass du nicht eine Menge Sozialversicherung etxra zahlen mußt.

    Eine kurze Beratung (mehr als eine halbe Stunde wirst nicht brauchen, schätze ich) über die Situation beim Steuerberater ist das Geld sicher wert...
     
  7. Q

    Q Gast

    Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sind nicht sozialversicherungspflichtig. Ebenso wenig wie Einkünfte aus Kapitalvermögen.

    Darüber, ob das sinnvoll oder sozial gerecht ist, kann und sollte man streiten. Künstler hat man jedenfalls vor einiger Zeit in die Versicherungspflicht gezwungen, Unselbständige, Gewerbetreibende und Selbständige haben sie schon lange.
     
  8. gabi36

    gabi36 Gast-Teilnehmer/in

    danke für eure antworten. habt mir sehr weiter geholfen :)
     

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