1. Reden wir miteinander ...

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Frage zur Pension (aus heutiger Sicht natürlich)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kalliope, 1 November 2013.

  1. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab grad folgendes im IN gefunden:

    Pensionsversicherung Stichtag 2013
    Höchstbemessungsgrundlage
    Bemessungszeit 180 Monate
    EUR 4.073,37
    Bemessungszeit 300 Monate
    EUR 3.792,70
    Höchstpension (brutto)
    *
    Bemessungszeit 180 Monate
    EUR 3.258,70
    Bemessungszeit 300 Monate
    EUR 3.034,16
    *
    im Ausmaß von 80% der Höchstbemessungsgrundlage

    interpretier ich das richtig:
    * die Pensionshöhe hängt nur bedingt davon ab, wie lange ich gearbeitet habe. Sofern ich die 300 Monate überschritten habe, werden die letzten 300 Monate herangezogen und das, was vorher war, nicht berücksichtigt?
    * Wenn ich in den letzten 300 Monaten vor Pensionsbeginn immer mehr als 3.792,70€ brutto verdient habe, dann stehen mir 3.034,16€ monatlich als Pension zu?
     
  2. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Nein, leider.
    Zuerst einmal bezieht sich das von Dir Zitierte auf die "alte" Art der Pensionsberechnung (die, je nachdem wie alt Du bist, evtl. noch "anteilig" herangezogen werden kann).
    Da wird die Pension grob gesprochen so berechnet, dass man zunächst eine Bemessungsgrundlage bildet. Früher aus den besten 15 Jahren (=180 Monate), aufgrund Gesetzesänderung vor Jahren wurde dieser Zeitraum schrittweise erweitert -jedes Jahr um ein Jahr, sodass wir jetzt bei 25 Jahren (=300 Monaten) stehen, 2014 wären es dann 26 Jahre.
    Soll heissen, immer mehr "schlechtere" Jahre rutschen in die Bemessung hinein, d.h. die Bemessungsgrundlage wird auf diese Art niedriger (siehst Du eh oben). Die besten 15 Jahre, wie einst im Mai, haben logischerweise immer weniger Leute, hängt vom Alter u. Stichtag ab.

    Von der so festgestellten Bemessungsgrundlage bekommst Du X%, nämlich 1,78 pro Jahr. Für 30 Jahre also z.B. 53,4 %. Davon gäbe es evtl. noch Abschläge oder (eher selten) Zuschläge.
    Die Pensionshöhe hängt also auf jeden Fall von der Anzahl der Versicherungsmonate ab, die Du zusammenbekommst.
     
    Kinderstube und 0xym0r0n gefällt das.
  3. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Hmm - ich hab mich mit dem Thema bis dato noch gar nicht beschäftigt gehabt. Kennst du eine Seite, wo das gut erklärt wird?
     

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