1. Reden wir miteinander ...

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Frage zur Elternteilzeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von kleiner-Lauser, 12 April 2010.

  1. kleiner-Lauser

    kleiner-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    Hallo.

    Ich habe wieder mal eine Frage.

    Habe die Info das man nicht geringfügig arbeiten darf in der Elternteilzeit.
    Das heisst man darf nicht unter den 366,33 Euro verdienen, sonst wäre es ja keine Teilzeit.

    Wie ist es mit den Arbeitsstunden? Weiss das wer?
    Muss man da auch auf gewisse Stunden im Monat kommen?

    Danke schon mal für die Antworten :)

    Glg
     
  2. Zwergal26

    Zwergal26 Gast-Teilnehmer/in

    :wave:

    Also ich hab vor einem Monat bei der AK angerufen und wollte wissen ob ich (Karenzmodell 30+6) nach zwei Jahren für einen Tag die Woche arbeiten kann bis Elena 30 Monate alt ist und danach umsteigen kann auf 20 Stunden die Woche.
    Ist kein Problem ich muss es nur rechtzeitig und schriftlich in der Arbeit einreichen.
    Und € 366,33 werde ich für einen Tag sicher nicht verdienen *g*

    lg
     
  3. Schnuffelinchen

    Schnuffelinchen Gast-Teilnehmer/in

    also das mit dem geringfügig weiß ich jetzt nicht genau, müsst ich in meinen unterlagen schauen obs drinsteht.

    wieviele stunden du machst is wurscht. du kannst auch 40h in der woche arbeiten aber einfach nur die arbeitszeiten verschieben.nach unten wüsst ich jetzt keine grenze.
     
  4. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Das höre ich zum ersten Mal. :rolleyes:
    B.t.w. TZ und ETZ sind in keinster Weise an die Gehaltshöhe gebunden.
     

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