1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Frage zur Ablöse

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ASMC, 28 Oktober 2009.

  1. ASMC

    ASMC Gast

    hallo!

    wie ist das eigentlich mit der ablöse von bodenbelägen? darf man das eigentlich? man kann ja schließlich die wohnung nicht ohne bodenbeläge zurückgeben.

    ich hab irgendwie im hinterkopf, dass man dafür keine ablöse verlangen darf/kann. weiß jemand dazu genaueres?

    danke und lg
     
  2. ASMC

    ASMC Gast

    hat keiner eine ahnung davon? vielleicht könntet ihr mich ja auch verlinken?

    danke und lg
     
  3. familiebize

    familiebize Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich habe mich mal vor 2-3 Monaten bei der AK in Klagenfurt erkundigt und man sagte mir, dass man für Böden und Wände keinerlei Ablöse fordern darf.


    lg Verena
     
  4. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Ja das wurde mir auch gesagt.

    Mir wurde mitgeteilt: für alles was beweglich ist, kannst Du Ablöse verlangen, für alles Fixe nicht.
     
  5. naomiprice1984

    naomiprice1984 Gast-Teilnehmer/in

    habe auch gehört, dass man keine ablöse für boden verlangen darf.

    selbst war ich auch in der situation..........habe ich für eine wohnung interessiert und der vormieter wollte für alle möglichen sachen ablöse
    ok küche oder möbel wie schränke, sehe ich ein wegen ablöse aber er wollte auch noch ablöse für.....WC-klopapier halterung, boden und sogar für die verlegung des bodens, sesselleisten, ....... da habe ich mir nur gedacht ob er einen vogel hat. habe wohnung natürlich nicht genommen.

    glg
     
  6. familiebize

    familiebize Gast-Teilnehmer/in

    Wenn die Wohnung von einer Genossenschaft war, hättest hingehen können und sagen, dass du die Wohnung unbedingt haben möchtest, aber der Vormieter Ablöse für Boden usw... will, dann hätt er brausen gehen können.
     
  7. naomiprice1984

    naomiprice1984 Gast-Teilnehmer/in

    ja war genossenschaft.......hätte ich das gewusst!
     
  8. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Ich kenns ganz anders:

    Abgelöst DARF werden, was UNNTRENNBAR mit der Wohnung verbunden ist, wie. z. B. harte Bodenbeläge oder auch Einbaukarniesen oder Rolläden.

    Möbel hingegen sind Vereinbarungssache.

    mit erscheint das auch logisch - eine Küche kann ich leicht abbauen und mitnehmen, beim Parkett schauts da schon anders aus.
     
  9. familiebize

    familiebize Gast-Teilnehmer/in

    Ja, aber nur dem "Vermieter" gegenüber, also der Genossenschaft. Dem Nachmieter dürfen Boden, usw.... nicht als Ablöse bzw. Kauf aufs Aug gedrückt werden.

    Wir lassen uns unsere eingebauten Gasöfen auch von der Genossenschaft ablösen, dazu sind sie angehalten, aber meiner Nachmieterin durfte ich unseren neuen 1 Jahr alten Boden nicht in die Ablöse übernehmen.
     
  10. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Ich musste gegenüber der Genossenschaft einen Beleg vorweisen, dass ich die abzulösenden Sachen hab schätzen lassen, durfte dann auch nicht mehr als der Gutachter geschätzt hat, verlangen. Blöd, denn ein Gutachter schätzt, dass eine Küche nach 1,5 Jahren nur mehr 30% Wert hat, dabei hab ich darin kein einziges Mal gekocht :eek:.
     
  11. brioche

    brioche Gast-Teilnehmer/in

    nein, ehrlich!!??!!! :eek::eek:
    ich habe wiederum gelernt, dass küche und badezimmer (wenn in passablen zustand) nur 5% jahreswertverfall haben (nicht wie alle anderen einrichtungsgegenstände 10:wacky:
    das find ich arg!!! und musstest du den gutachter auch noch zahlen????

    ich glaub übrigens schon, dass man für parkettböden ablöse verlangen darf.
     
  12. familiebize

    familiebize Gast-Teilnehmer/in

    ich glaub übrigens schon, dass man für parkettböden ablöse verlangen darf.[/quote]


    Ja, aber nur dem Vermieter mit Rechnung gegenüber und nicht dem Nachmieter.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden