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Frage zum Wohnzuschuss NÖ

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von EvaH, 16 Januar 2010.

  1. EvaH

    EvaH Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hätte eine Frage zum Wohnzuschuss, wir bekommen in den nächsten Tagen ein Kind, und würden ab September wieder um Wohnzuschuss ansuchen, nun wurde mir von unserem Betreuer (leider wie schon des öfteren bewiesen nicht sehr vertrauenswürdig.. :) ) gesagt, dass ich dann bei den im Haushalt lebenden Personen 3 eintragen kann, die Lohnzettel (L16) nehme ich aber - wie immer - vom Vorjahr, also 2009, trotzdem wird das Einkommen aber für 3 Leute berechnet, obwohl wir 2009 nur zu Zweit waren!!??

    Kann das wirklich sein?
    Vielleicht hat ja von euch schon jemand Erfahrungen damit gemacht und kann mir helfen, das wäre ganz toll!

    Achja, und noch eine Frage schon fürs nächste Jahr, zählt die Familienbeihilfe eigentlich zum Haushaltseinkommen dazu?

    Vielen Dank,

    liebe Grüße,

    Eva.
     
  2. nuckibaer

    nuckibaer Gast-Teilnehmer/in

    hallo!!!
    ja das stimmt,zumindest wars bei uns so.unsere tochter ist am 10 juli 2008 auf die welt gekommen.haben das erste halbe jahr 2008 für 3 personen bekommen und ab juli 2008 dann für 4 personen.
    haben im dezember 2008 mit den lohnzetteln für 2007 angesucht,da waren wir auch noch zu 3.
    ich nehme an das dein zwergi vorm september auf die welt kommt.
     
  3. Theres

    Theres Gast-Teilnehmer/in

    So viel ich weiß, solltest du gleich nach der Geburt des Kindes (ich verstehe das so, dass dein Baby bald zur Welt kommt, also noch im Jänner 2010) das zuständige Amt kontaktieren und die Änderung der Familiengröße bekannt geben.

    http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen/Wohnzuschuss.html

    Der Wohnzuschuss wird dann noch vor September erhöht, denke ich. Auf jeden Fall schreib eine mail an das Amt, Adresse steht im obigen Link und frage an, ob du während des laufenden Zuschussjahres eine Erhöhung beantragen kannst.

    Man muss ja auch alles während des laufenden Zuschussjahres melden, das eine Verringerung des Zuschusses zur Folge hat.

    Die Familienbeihilfe zählt nicht zum Einkommen.
     
  4. EvaH

    EvaH Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Danke für die Antworten, also das mim Melden wurde mir auch gesagt, aber für heuer ändert sich dann eh nichts, da wir eh das Maximum bekommen, mir kam das eben nur komisch vor, das beim nächsten Ansuchen die Einkommensgrenze für 3 Personen herangezogen wird, obwohl wir in dem Jahr von dem der L16 stammt noch zu Zweit waren.. ?

    Achja, ja unser Kleiner kommt noch im Jänner..

    Das mit der Familienbeihilfe ist toll, konnte ich nirgends finden.. :)

    Danke,

    lg.
     

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