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Frage zum Wochengeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kaline, 17 August 2009.

  1. Kaline

    Kaline Gast-Teilnehmer/in

    hallo Mädels......

    brauche mal kurz Eure Hilfe zum Thema Wochengeld.

    Ich bin derzeit in der 28. SSW und habe vor einigen Tagen einen brief der Krankenkasse bekommen. So wie es ausshieht, ist das ärztliche Zeugnis inkl. EGT usw. noch nicht eingegangen. Aus diesem Grund kann mir mein Wochengeld nicht pünktlich ausbezahlt werden.

    Leider kann ich nicht genau sagen wie lange ich noch arbeiten muss - entweder noch 2 Wochen ( bei Kaiserschnitt ) oder 4 Wochen ( bei normaler Geburt ). Mein Arzt ist derzeit im Urlaub - bis Mitte nächster Woche. Normalerweise wird mein Gehalt immer zum 15. überwiesen. Ich habe gelesen, dass das Wochengeld erst im Nachhinein 4 Wochen nach Antragsstellung überwiesen wird.

    Meine laufenden Fixkosten werden also wie gewohnt pünktlich abgebucht aber mein Wochengeld bekommt ich erst viel später ?????? habe ich das richtig verstanden ?????????
     
  2. lilai

    lilai Gast

    Ich durfte 9 Wochen auf mein Wochengeld warten und x mal nachtelefonieren, bis da endlich mal was weiterging. :mad:

    Mir wurde angeboten dass ich persönlich vorbeikommen kann und mir einen Vorschuss von 20€/Tag abholen kann :rolleyes:
     
  3. Kaline

    Kaline Gast-Teilnehmer/in

    einen Vorschuss von 20 Euro.....wie putzig !!!!!!!!!!

    oje ....das ist aber blöd....naja ärgern wird mir wohl in diesem Fall auch nicht weiter helfen.....echt deppert sowas.

    wie ist das: wenn mir das ärztliche Zeugnis auf EGT z.B auf 10 . Nov ausgestellt wird. Dann müsste ich noch bis zum 15. Sept. arbeiten und kann anschließend in Mutterschutz gehen. Würde also noch dieses 1 x meinen normalen Gehalt bekommen. Aber wenn sich dann doch herausstellt, dass ein Kaiserschnitt gemacht wird ( in diesem Fall wird das EGT um ca. 2 Wochen vorverlegt ) dann bin ich ja 2 Wochen zu lange arbeiten gegangen ??? ( klingt komisch ich weiß...) ?????
     
  4. WinterChild

    WinterChild Gast-Teilnehmer/in

    das Gehalt wird doch normalerweise auch im nachhinein ausbezahlt...

    Also das war bei mir immer so
     
  5. Kaline

    Kaline Gast-Teilnehmer/in

    bei uns nicht ......
     
  6. maja7

    maja7 Gast-Teilnehmer/in

    Also der EGT wird nicht vorverlegt, sondern nur der TATSÄCHLICHE Geburtstermin :D

    Bleibt also alles beim alten (gesetzlicher Mutterschutz ab der 32. SSW gerechent vom EGT), außer du hast davor noch Probleme, die einen vorzeitigen Mutterschutz rechtfertigen.

    lg Maja
     

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