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Frage zum Wochengeld, kompliziert, wer kann mir das erklären?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sophie79, 23 Juli 2008.

  1. sophie79

    sophie79 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle!

    Vielleicht kann mir jemand das aus eigener Erfahrung erklären.

    Ich hab EGT am 31.12.08, beziehe für meine erste Tochter bis Sept. noch KBG.
    Da nun zwischen Bezug und Mutterschutz nur knapp 2 Monate liegen, war ich immer der Ansicht man hat keinen Anspruch auf Wochengeld.
    Arbeitslos kann ich mich nicht melden, da ich aufgrund der selbsständigen, geringfügigen Beschäftigung vor meinem ersten Kind keinen Anspruch darauf habe. Damals ließ ich mich selbstversichern bei der Wgkk und hatte deshalb Anspruch auf Wochengeld. Tja und eine Arbeitsstelle habe ich bis heute nicht gefunden, und werde wohl bis zum Mutterschutz auch keine finden.
    Da wir aber jetzt schon jeden Cent brauchen und ich auf der Suche nach einer gesetzlichen Beihilfe war, rief ich aus Interesse mal bei der WGKK an und fragte nach.
    Für berufstätigte werdende Mütter gibt es Sonderregelungen, auch wenn das Dienstverhältnis vor Antritt des Mutterschutzes beendet wurde, vielleicht ja auch für KBG-Bezieherinen.

    Und siehe da, angeblich hätte ich auch beim 2.Baby Anspruch auf Wochengeld. Ich habe mich ja gefreut, aber irgendwie verstehe ich nicht warum. Die Dame erklärte mir, daß das irgendwie im Zusammenhang mit der davor/bzw. jetzigen durchgehenden Versicherung zusammenhängt, irgendwas mit dem Datum 26.03 und 32 Wochen Versicherung.

    Ich bin relativ skeptisch, da ich schon öfters mit den Behörden die Erfahrung gemacht habe, falsch beauskunftet worden zu sein, und im Nachhinein gesalzene (Falsch-)Rechnungen serviert bekam.

    Vielleicht kann mir hier jemand das erklären.

    lg Sophie
     
  2. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt da einen Beitrag "schwanger in der Karenzzeit", da hatte eine Mutter dasselbe/ähnliches Problem, bekam kein Wochengeld (per Bescheid abgelehnt), weil die 1 Tag nach KBG-Ende erst in den Mutterschutz kam.
    Vielleicht könnt Ihr Euch austauschen und entweder, du kannst Ihr helfen (wer hat das bei GKK gesagt, sie könnte das dann noch einmal überprüfen lassen) oder sie dir (in dem du dich darauf einstellen kannst, kein Wochengeld aus KBG zu erhalten).

    LG
    S.
     
  3. sophie79

    sophie79 Gast-Teilnehmer/in

    Ja den Beitrag habe ich gesehen, habe ihn nochmals durchgelesen. Soweit ich aber informiert bin, verstehe ich ihre Ablehnung nicht, denn schließlich war sie vorm 1. Kind in einem aufrechten Dienstverhältnis. Rein rechtlich gesehen, so wie ich es verstanden habe, steht ihr das Wochengeld zu.
    Aber wie schon gesagt, meine Erfahrung hat mir gezeigt, daß viele Unwissende hinter den Schreibtischpulten sitzen.

    Ich habe in meiner Bezirkstelle angerufen (23.B.) auf Anraten der Karenzstelle. Die Dame am Telefon hat nach Angaben ihres Programmes mir die Auskunft erteilt. Ich habe ihr Sozialversnr. und EGT bekanntgeben müssen, und der Computer hat ihr diese Entscheidung ausgespuckt. Sie selber hat nichts konkretes dazu sagen können. Die Begründungen warum, teilte ihr eine Kollegin teilweise mit. Somit haben 2 Damen mir, wenn auch nur telefonisch, das bestätigt.
    Ich bin jetzt schon darauf eingestellt, daß es bezüglich Wochengeld bei mir Probleme geben wird. Ich war ja selbst verwundert.
    Ich hatte schon einmal ein Problem bei der WGKK wegen einer Falschauskunft. Ich habe dann direkt in der Zentrale stunk gemacht, das hat dann geholfen.

    Bei Aivil hat die Arbeitsinspektion nicht offen gehabt. Ob sie dafür verantwortlich gemacht werden soll, ist gesetzlich gesehen fraglich. Lt. AK entscheidet aber letzendlich die Arbeitsinspektion ob man früher in Mutterschutz gehen darf. Aber auch dieses sogenannte Freistellungszeugnis sollte man anfechten können, besonders bei 2 Tagen Lücke.

    Ich lass mich mal überraschen. Ich werde mal direkt vorbeigehen, denn schließlich stellt sich für mich dann die Frage, wenn ich bezugsberechtigt bin, muss ich mich trotzdem vorher selbst-/mitversichern in der Lücke.

    Es gibt noch eine Regelung, nämlich die Schutzfrist der Versicherung. Egal welche Art von Versicherung, egal ob freiwillig oder nicht, also somit auch KBG-Bezug, wenn diese ausläuft, ist man noch 6 Wochen nachversichert.
    Ich habe mir diese mal bei mir grob ausgerechnet. Diese Frist geht sich bei mir auf den Tag des Mutterschutzbeginns genau aus. Vielleicht bin ich deshalb anspruchsberechtigt, und somit, wie die Dame schon sagte, durchgehend versichert?
    Das war jetzt nur ein Hirnfunke von mir, aber vielleicht stimmts. Wenn ja könnte Aivil mit dieser Begründung vielleicht etwas unternehmen.

    lg
    Sophie
     
  4. Aivil

    Aivil Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Mädels, meine Geschichte geht weiter inder "Schwanger in der Karenzzeit":wave:
     

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