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Frage zum einkommensabhängigen KBG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Doulatobe, 20 April 2011.

  1. Doulatobe

    Doulatobe Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaube ich erlebe gerade eine böse Überraschung. Eigentlich hatte ich geplant, die einkommensabhängige KBG-Variante zu nehmen, aber anscheinend geht das jetzt gar nicht.

    Ich bin seit dem 10. August 2010 in vorzeitigem Mutterschutz gewesen (wg. Hämatom und Blutungen), mein Dienstverhältnis wurde mit 15. August 2010 einvernehmlich gekündigt, da schon fix war, dass ich nicht mehr in diesen Job zurückkehren werde.

    Als ich mich damals bei der GKK erkundigte, sagte man mir, dass ich eaKBG nehmen kann, weil Zeiten des Mutterschutzes wie Zeiten von Erwerbstätigkeit behandelt werden.

    Heute sagte mir aber die Dame am Schalter, dass eine Grundvoraussetzung für eaKBG ein aufrechtes Dienstverhältnis ist.

    Ich fürchte fast, sie hat recht und ich habe damals eine falsche Auskunft bekommen, oder? Im Internet findet sich die Information, dass Zeiten des Beschäftigungsverbotes als Ersatzzeiten für die Erwerbstätigkeit zählen und dass vor der Geburt des Kindes eine mindestens 6-monatige Erwerbstätigkeit erforderlich ist. Ob jetzt ein aufrechtes Dienstverhältnis zum Zeitpunkt der Geburt vorhanden sein MUSS, weiss ich nicht.

    Ich hatte gedacht, dass ich schon Anspruch auf eaKBG hätte, weil ich ja schon VOR der Kündigung in vorzeitigem Mutterschutz war.

    Weiss jemand, wie es da wirklich ausschaut?
     
  2. Gramasuri

    Gramasuri Gast-Teilnehmer/in

    ea KBG

    Hallo Doulatobe,

    ich fürchte Schlimmes in Bezug auf das ea KBG - guck mal hier:

    http://www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/Kinderbetreuungsgeld/Seiten/Einkommenabh%C3%A4ngigesKinderbetreuungsgeld.aspx

    "Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) bzw. Zeiten des Wochengeldbezuges sowie Zeiten der Karenz (bis max. zum 2. Geburtstag eines Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist."


    :(

    Weißt Du noch bei wem und wann Du Dich erkundigt hast?

    Bzw. wie viel Verlust ergibt sich da für dich? Im Vergleich zur neuen Pauschalvariante?

    Alles Gute, Gramasuri
     
  3. Doulatobe

    Doulatobe Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe mich damals bei der GKK-Hotline im August erkundigt kurz vor der Kündigung. Mit wem ich da gesprochen habe, weiss ich leider nicht.

    So werde ich wohl um rund € 4.000,- umfallen, echt super!!!

    Die einvernehmliche Kündigung habe ich damals gemacht, weil ich in einer sehr kleinen Firma gearbeitet habe und es meinem Chef nicht zumuten wollte, 2 Jahre lang den Arbeitsplatz für mich freizuhalten. Zumal ich schon wusste, dass ich mit 3 Kindern dann nicht mehr so viele Stunden arbeiten werde.
     
  4. Iris78

    Iris78 Gast-Teilnehmer/in

    stimmt du brauchst ein aufrechtes dienstverhältnis, ist zwar jetzt eh schon zu spät aber deinem chef hättest du nix gekostet wenn du im dienstverhältnis geblieben wärst, kündigen hättest ja dann auch noch können, jetzt ist es leider zu spät
     
  5. Doulatobe

    Doulatobe Gast-Teilnehmer/in

    Leider findet man die Passage "sofern ein aufrechtes Dienstverhältnis besteht" nicht überall. Z.b. in der AK-Broschüre steht nur etwas davon, dass Zeiten des Beschäftigungsverbotes so wie Zeiten der Erwerbstätigkeit gewertet werden, aber kein Wort zum aufrechten Dienstverhältnis.

    Ebenso auf der Homepage der Arbeiterkammer. Echt ärgerlich, dass ich mich an den falschen Stellen informiert habe.
     
  6. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    bevor man so ein gravierenden schritt wie eine kündigung bzw einvernehmliche auflösung setzt - noch dazu, wenn man eigentlich kündigungsgeschützt ist! - sollte man sich GENAU und NACHWEISLICH erkundigen, welche rechtsfolgen das haben kann.

    und bitte auf den maßgeblichen seiten schauen, wie zB http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Fina.../EinkommenabhängigesKinderbetreuungsgeld.aspx

    ich weiß, es ist jetzt zu spät und ich würd mich auch grün und blau ärgern wegen der falschauskunft. aber wenn du nicht mal weißt, wer dir diese gegeben hat, kann man da gar nix machen:eek:
     

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