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Frage zu Steuerausgleich - Finanzierungsbeitrag Wohnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LaraC29, 29 März 2012.

  1. LaraC29

    LaraC29 Gast-Teilnehmer/in

    Wir sind letztes Jahr in eine neue Genossenschaftswohnung gezogen u. haben dafür einen Finanzierungsbeitrag geleistet - die Wohnung lautet auf mich u. meinem Mann.
    Die Bestätigung fürs Finanzamt wurde auch auf beide Namen ausgestellt.
    Wie schreibe ich das jetzt ab?
    Jeweils die Hälfte für mich u. die andere für meinen Mann?
    Oder kann ich den jeweils den ganzen Betrag angeben?
    Gibt es dafür eine Höchstgrenze? Ist es vielleicht sinnvoll mehrere Teilbeträge auf zwei od. drei Jahre verteilt abzuschreiben?

    Wer hat da einen Durchblick?:confused:
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Diese Beiträge sind im Rahmen der Topf-Sonderausgaben absetzbar wobei pro Steuerpflichtigen eine Grenze von 2920 Euro im Jahr gilt.
    Aufteilen könnt ihr den Betrag so wie ihr wollt, nur eben nicht mehr als der Gesamtbetrag auf der Bestätigung ausmacht.

    Sofern ihr den Finanzierungsbeitrag über Kredit finanziert habt, sind nur die im jeweiligen Kalenderjahr bezahlten Raten für diesen absetzbar.
    Habt ihr den Finanzierungbeitrag mit vorhandenen Mitteln bezahlt, geht das Absetzen nur in dem einem Kalenderjahr.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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