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Frage zu Selbstständigkeit (Kleinunternehmerregelung)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von irene1985, 27 Dezember 2010.

  1. irene1985

    irene1985 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, ich brauche ich Unterstützung von euch Profis. ;)
    Ich möchte mich gerne im Jahr 2011 nebenberuflich selbstständig machen.

    Jetzt bin ich gerade dabei, mir rauszusuchen welche div. Summen es gibt, damit ich in der Kleinunternehmerregelung bin.

    folgendes hab ich bereits gefunden.

    Sozialversicherung (nebenberuflich selbstständig)
    Jahreseinkommen unter EUR 4.395,96 und
    Umsatz unter EUR 30.000,-
    >>ich bin bei meinem Arbeitgeber als Angestellte versichert.
    Zusätzlich muss ich mich nur Unfallversichern lassen - EUR 96,36/Jahr

    Umsatzsteuer
    >>als Kleinunternehmer bin ich UST-befreit und darf die UST auch auf keiner Rechnung anführen.
    Umsatz/Jahr ist unter EUR 30.000,-

    Frage:
    zB Ich habe EUR 10.000,- Umsatz
    Bin ich richtig der Annahme, ich ziehe vom Umsatz meine Fixkosten, Ausgaben weg - übrig bleibt mein Gewinn und dieser zählt dann zu meinem Einkommen?

    Einkommensteuer
    Das ist jetzt mein großes Fragezeichen!!
    Es gibt ja die Tabelle welchen % - Satz man bezahlt

    0,00 % für Einkommensteile zwischen 0 und 11.000 Euro jährlich
    • 36,5 % für Einkommensteile zwischen 11.000 und 25.000 Euro jährlich
    • 43,2143 % für Einkommensteile zwischen 25.000 und 60.000 Euro jährlich
    • 50 % für Einkommensteile über 60.000 Euro jährlich
    Wie berechne ich mein Einkommen von meinem Arbeitgeber?
    Ist das 14 x mein Nettoeinkommen am Gehaltszettel.
    Wenn ich jetzt meinen Jahresnettogehalt nehme + 4.395,96 wäre ich noch in der 36,5 %.

    Gibts noch was zu beachten? Hab ich was vergessen?

    Danke für eure Antworten :)
    Vielleicht hat ja noch jemand zusätzliche Tipps für mich :D
     
  2. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    ja so ungefähr handhabe ich das auch:) (selbständig seit 08, auch parallel zu einem angestelltenverhältnis)

    was ich persönlich wichtiger finde als die steuer ist die versicherungspflicht - die sollte mensch umgehen wenn geht (vor allem wenn man eh schon unselbständig versichert ist wie du und ich).
    denn da zahlt man schon fett drauf, sobald die geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. ab dem 4. jahr natürlich nochmals doppelt...

    ich schau wirklich dass ich immer unter diesen 4 irgendwas bleibe - dass ich da ja nicht draufzahle.
    dh ich hab zb heuer einen umsatz von etwas über 8000 - und schreibe einfach so viel ab, dass ich aufs geringfügige komme.

    steuer find ich jetzt nicht so wild. da zahlt man halt angemessen das, was man mit einem höheren unselbständigen einkommen auch bezahlen würde. das ist fair. steuerfrei ist übrigens bis 700 und irgendetwas, da bin ich aber sicher drüber (und du wohl auch).
    aber wie gesagt - steuer passt schon, zahl ich gerne, wird fair berechnet. aber diese horrend teure versicherung (vor allem wenn man sie nicht braucht) - nein danke.
     
  3. irene1985

    irene1985 Gast-Teilnehmer/in

    stimmt - also ich finds auch teuer ... doch zum Glück gibts diese Regelung.
     
  4. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    dein lohnzettel (L16) wird im folgejahr an das FA übermittelt (muss dein DG machen) berechnungsbasis wäre brutto abzüglich SV-Beiträge x 14 *umandaumen* sonst gib bei google den brutto netto rechner ein - viell. hilft dir das weiter
     

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