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Frage zu "Neue Selbständige"

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von helium, 3 April 2012.

  1. helium

    helium Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Ich beziehe im Moment KBG und möchte nebenbei mittels Werkvertrag (Neue Selbständige) etwas dazu verdienen.
    Meine Einkünfte aus dem Werkvertrag/Werkverträgen werden im Jahr nicht über 4500€ betragen.

    Nun zu meinen Fragen:
    * Wo und wann muss ich das melden?
    * Wenn ich eine Rechnung stelle, muss ich dann die Umsatzsteuer angeben? (Was muss auf der Rechnung enthalten sein)
    * Was wäre sonst noch wichtiges zu beachten?

    Vielen Dank,
    Helium
     
  2. Corinna

    Corinna Gast-Teilnehmer/in

    Anbei ein Link der WKO betreffend neue Selbständige

    http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=421755&dstid=0

    und ein zweiter über die notwendigen Rechnungsmerkmale (Auswahl: Erfordernisse einer Rechnung)

    http://portal.wko.at/wk/startseite_th.wk?dstid=0&sbid=3403



    Einholung einer Steuernummer vom FA vor Aufnahme der Tätigkeit.

    Vorab Klärung bei der gewerblichen Sozialversicherung (SVA), obwohl du unter den relevanten Freigrenzen bleibst mit max. 4.500 p.a. (siehe 1.Link), ob anderweitige SV besteht.

    Bezüglich Rechnungslegung mit oder ohne UST ebenso Regelung mit FA vor Tätigkeitsaufnahme.

    Optierst du für die Kleinunternehmerregelung, wonach Umsätze p.a. unter 30.000 ohne UST verrechnet werden können, bedeutet dies gleichzeitig auch Verzicht auf VST-Abzug deinerseits für ev. Einkäufe von Büroausstattung, Handelswaren, etc.

    Handelt es sich bei deinen Kunden um nicht vorsteuerabzugsfähige Endkonsumenten wirst du einen Konkurrenzvorteil haben, wenn du ohne UST verrechnest. Zählst du Firmenkunden zu deinen Kunden, denen verrechnete UST egal ist, da sie sich diese als VST wieder abziehen können, hast du keinen Konkurrenzvorteil mit der Kleinunternehmerregelung, an die du zudem 5 Jahre gebunden bist bei Inanspruchnahme.

    Verpflichtung zur Abgabe einer EST-Erklärung.

    Wende dich an die WKO-Gründerberatung.​
     
  3. bertl2

    bertl2 Gast-Teilnehmer/in

    alles gesagt

    ich würd mir es genau durchrechnen ob du da nicht zu viel SV zahlst. sonst ev. die rechnungen später ausstellen und später gewerbe anmelden.
    geh einfach zum gründerservice.
    lg
     
  4. helium

    helium Gast-Teilnehmer/in

    ich bin ja solange ich kbg geld beziehe darüber versichert. soweit ich mich nun informiert habe brauche ich weder ein gewerbe anmelden, noch muss ich bis zur geringfügigkeitsgrenze irgendetwas an steuern zahlen.

    naja wir werden sehen.
    auf alle fälle danke für die mühe :)
     
  5. SimoneG

    VIP: :Silber

    beim Finanzamt musst du es trotzdem melden (bin in der selben Situation) sobald du über 730 € oder so drüber kommst.
    Du bist halt dann verpflichtet nächstes Jahr eine Einkommensteuererklärung zu machen
     
  6. helium

    helium Gast-Teilnehmer/in

    ja genau so ist es simoneG
     

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