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Frage zu Kinderbetreuungskosten (steuertechnische Frage)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von jenpip, 18 März 2010.

  1. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Mich beschäftigt das Thema seit einiger Zeit und kenne mich einfach noch immer nicht 100%ig damit aus :eek:.
    Also wenn ich zB meine Mama auf diese 8-stündige "Ausbildung" schicke, kann ich das nachher auch steuerlich absetzen. Klar.
    Aber meine Mama hat dann ja auch ein zusätzliches Einkommen, welches auch versteuert werden muss. Zahlt sich das dann überhaupt aus?

    Und bei mir schauen immer beide Mütter (Mutter und Schwiegermutter) auf meine Tochter. Halt einmal die und einmal die. Wäre es sinnvoll, dass beide Mütter so einen Kurs machen?

    Und wieviel von den Kosten würde man zurückbekommen (ist das ein gewisser Prozentanteil der Kosten oder wie?)?

    Hoffe irgendwer her kann mir weiterhelfen.
    LG, Jenny :wave:
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Im Prinzip ist die Rechnung steuertechnisch ganz einfach:

    Du bekommst bis zum Höchstbetrag von 2300Euro die anteilige Steuer (also den Betrag x Grenzsteuersatz) refundiert.

    Die Omi, die die Kinderbetreuungskosten erhalten, müssen diese mit ihrem eigenen Grenzsteuersatz versteuern.

    Sofern du einen sehr hohen Grenzsteuersatz hast und die Omis einen niedrigen oder gar unter der Steuergrenze liegen, würde das Ganze einen Sinn machen.
    Seid ihr in derselben Steuerklasse ist es im Prinzip nichts anderes als Monopolygeld hin- und herzuschieben.

    Liebe Grüße
    Mats


    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Aber wenn die Omis unter EUR 11.000,-- verdienen (Pension berücksichtigt), müssen sie ja nix versteuern, oder? Gehen beide nämlich nicht (mehr) arbeiten.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dann ist es steuerlich kein Problem.

    LG
    Mats
     
  5. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in


    Und wie wäre es eigentlich bei vorzeitiger Pension. Darf man dann überhaupt IRGENDWAS dazuverdienen? Ich glaube nämlich nicht, oder?
     
  6. m.rosso

    m.rosso Gast-Teilnehmer/in

    soweit ich weiß ist bis zur geringfügigkeitsgrenze zuverdienst möglich
     
  7. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in


    Ach Gott, was ist denn das schon wieder??? :(
     
  8. MatsBM

    MatsBM Gast

    Meines Wissens ist es bei der vorzeitigen Pension so, dass man sehrwohl dazuverdienen darf aber nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze.

    Dies hat allerdings wiederum nichts mit dem steuerlichen Aspekt zu tun sondern mit dem Pensionsanspruch - bin auf diesem Gebiet jedoch nicht so versiert wie im steuerlichen Bereich.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  9. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in


    Siehe Post #7 :eek:.
     
  10. m.rosso

    m.rosso Gast-Teilnehmer/in


    :)
    Geringfügigkeitsgrenze 2010
    • € 28,13 täglich
    • € 366,33 monatlich
     
  11. MatsBM

    MatsBM Gast

    na dann haben wirs ja schon, die Geringfügigkeitsgrenze beträgt monatlich EUR 366,33 und über diesen Betrag darf sie nicht kommen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  12. m.rosso

    m.rosso Gast-Teilnehmer/in

    gesetzliche Regelung über zuverdienst während der pension;

    Pensionswegfall

    Zu einem Wegfall der Pension kommt es, wenn während des Pensionsbezuges
    • eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, die eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht,
    • eine sonstige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, die die Geringfügigkeitsgrenze von 366,33 Euro pro Monat übersteigt,
    • selbstständig ein landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird, dessen Einheitswert 2.400 Euro übersteigt.
    Hinweis: Zu einem Wiederaufleben der weggefallenen Pension kommt es, wenn die oben genannten Punkte wegfallen. Dies setzt eine Meldung durch die Pensionistin/den Pensionisten an den zuständigen Pensionsversicherungsträger voraus.
     

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