1. Reden wir miteinander ...

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Frage zu Kinderbetreuungsgeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von italia124, 16 Mai 2011.

  1. italia124

    italia124 Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe am 1.2 . meinen sohn bekommen. das wochengeld lief bis 28. april. habe jetzt für 29. und 30 april kindergeld bekommen (55 eurosen)...

    bekomme ich das geld vom 1.2 - 28.4 nachbezahlt? weil kinderbetreuungsgeld gibt es doch AB der geburt. das wochengeld ist ja zusätzlich... oder irre ich mich?
     
  2. treble.clef

    VIP: :Silber

    du irrst dich.

    solange das wochengeld läuft, ruht das kbg.
     
  3. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Du irrst dich leider. Beides zusammen geht nicht!

    Lg
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Grundsätzlich besteht Anspruch auf KBG ab dem Tag der Geburt des Kindes, allerdings ruht dieses während des Wochengeldbezugs.

    Ist das KBG jedoch höher als das Wochengeld dann bekommst du die Differenz zwischen KBG und WG während des Wochengeldbezugs ausbezahlt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. binci

    binci Gast-Teilnehmer/in

    stimmt!

    bei mir wars allerdings so, dass ich die differenz nachfordern musste, sonst hätt die gkk wohl darauf "vergessen". :rolleyes:
     

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