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Frage zu Kinderbetreuungsgeld - Kurzvariante 2

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von zestfully, 26 August 2009.

  1. zestfully

    zestfully Gast-Teilnehmer/in

    Hallo liebes Forum!

    Ich hätte eine Frage zum Kinderbetreuungsgeld, Kurzvariante 2 - also ca. € 800 im Monat, für 18 Monate (davon 3 Monate Partner/Lebensgefährte). Ein Elternteil kann das KBG ja nur 15 Monate beziehen, die restlichen 3 Monaten müssten dann also auf den 2. Elternteil laufen, so weit habe ich das verstanden ...
    ABER: Wie ist das dann mit der Zuverdienstgrenze für den 2. Elternteil? Wie berechnet sich das?

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, wäre super :)

    DANKE und liebe Grüße
     
  2. sonnengelb

    VIP: :Silber

    die zuverdienstgrenze gilt immer für den elternteil der gerade kbg bezieht. zb: elternteil1 bezieht kbg für 15 monate. in diesen monaten darf er nicht über die zuverdientsgrenze hinaus verdienen, sonst muss zurückgezahlt werden. was elternteil2 in der zeit macht ist völlig wurscht.
    anschließend bezieht teil2 für drei monate kbg und darf natürlich jetzt entsprechend wenig verdienen! dafür darf teil1 machen wie ihm beliebt.

    alles klar?

    lg

    sonnengelb
     
  3. zestfully

    zestfully Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für die Antwort, das ist mir soweit klar.
    € 16.200 können jährlich dazu verdient werden - wenn der 2. Elternteil KBG jetzt für 3 Monate bezieht, muss ich dann 16.200/12x3 rechnen? Das wäre dann eine Zuverdienstgrenze von € 4.050 ... verstehe ich das richtig?

    Ist ja schon ein Wahnsinn, da ist man doch in 3 Monaten sofort drüber ...
     
  4. sonnengelb

    VIP: :Silber

    im prinzip ja, hast du richtig verstanden!

    nun, drüber ist man recht schnell. aber es ist halt auch nur ein zuverdienst angedacht, und dafür finde ich die grenze eh recht hoch (es gibt ja auch jobs, die in vollzeit nicht drüber kommen).

    was also nicht geht ist, dass der papa einfach kbg bezieht und trotzdem vollzeit weiterarbeitet (und mama dann doch noch zuhause bleibt). er muss schon wirklich in karenz gehen!

    achtung: diese 16200 beziehen sich auf die lohnsteuerbemessungsgrundlage (also ohne sozialversicherungsbeiträge), zudem müssen 30% aufgeschlagen werden um weihnachts und urlaubsgeld zu berücksichtigen!

    hier ist ein rechner:

    https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/

    habt ihe eine väterkarenz ins auge gefasst?

    lg

    sonnengelb
     
  5. zestfully

    zestfully Gast-Teilnehmer/in

    DANKE nochmals für die Antwort :)
    Nein, eine Väterkarenz kommt nicht in Frage ... somit hat sich das Ganze auch schon erledigt ... das heisst, bei dieser Variante, würde man die 15 Monate à € 800 bekommen.
     
  6. karo

    karo Gast

    eigentlich nur 13 mal die 800, weil während des Wochengeldbezuges (in der Regel 8 Wochen, bei KS/Frühgeburten 12 Wochen) der KBG-Bezug ruht.
     
  7. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

  8. zestfully

    zestfully Gast-Teilnehmer/in

    Ah, ich verstehe ... die ersten Wochen (nach Geburt) bekommt man also noch das Wochengeld, da ruht das Kindergeld natürlich ... und das Kindergeld "läuft" AB Geburt des Kindes, ich kann also nicht sagen, ich will es erst ab 2 Monate später bekommen?

    Das Kinderbetreuungsgeld erhalten wir also bis zur Vollendung des 15. Monats.
     
  9. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Hm...

    Ich ersetze mal das Wort Kindergeld mit Kinderbetreuungsgeld.

    Du kannst nicht und brauchst nicht zu sagen das du das KBG erst 2 Monate nach der Geburt bekommst,denn das ist so.

    Sollte das KBG höher sein als dein Wochgeld bekommst du die Differenz ausbezahlt.

    Und ja, bis zur Vollendung des 15-ten Lebensmonates des Kindes.

    Lg DanY
     
  10. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    am besten du verwendest den Internetrechner! 16.200 ist weder brutto noch netto! Es gibt da eine eigene Berechnungsmethode (Faustregel = 1049 Euro an Lohnsteuerbemessungsgrundlage pro KBG-Monat hat man zur Verfügung).
    https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/

    LG
    S.
     
  11. zestfully

    zestfully Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für eure Antworten :)
    Naja, es geht sich bei uns sowieso nicht mehr aus als 15 Monate (die 3 zusätzlichen Monate, die ich dann bekommen könnte, gehen sich nicht aus).

    Also würden wir (im Fall der Fälle) 15 Monate Kinderbetreuungsgeld erhalten (bzw. bis zum 15. Lebensmonat).

    DANKE
     

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