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frage zu haus überschreiben lassen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von schlumpf1990, 20 Februar 2007.

  1. schlumpf1990

    schlumpf1990 Gast-Teilnehmer/in

    meine eltern beide gemeldet im haus aber eingetragen ist meine mama!
    jetzt ist es aber so daß meine mama in eine wohnung ziehen will,weil sie sich trennen(genossenschaft) und ich eben nicht weiß ob man ein haus haben darf wenn man eine genossenschaftswohnung haben will!

    deshalb möchte sie das haus meinem papa oder meinen kindern überschreiben lassen!

    frage wie teuer ist es ein haus (kleingarten mit pachtgrund) überschreiben zu lassen oder reicht es wenn sie sich abmeldet und mein papa einfach im haus bleibt!

    2. ob sie wohnbeihilfe bekommen würde wenn sie getrennt leben aber nicht geschieden sind weil sie nur eine ganz kleine pension bekommt!?!??!


    wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte
    danke
    lg
     
  2. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Also ich musste mich bei meiner Genossenschaftswohnung Hauptmelden und alle Nebenwohnsitze abmelden. Das war damals Bedingung, damit ich sie bekommen habe.

    Für eine Wohnbeihilfe muss sie in der Wohnung Hauptgemeldet sein. Wie das mit Eigentum ist weiß ich nicht, aber ich glaube das müsste man angeben.

    Aber bzgl. Überscheiben würd ich mich mal beim Notar erkundigen. Ist glaube ich nicht so teuer. Würde füs überschreiben des Hauses meiner Eltern inkl Grund (2200 m²) so um die € 1200 inkl Grundbucheintragung bezahlen.
     
  3. schlumpf1990

    schlumpf1990 Gast-Teilnehmer/in

    aha dankeschön!
    noch jemand erfahrung damit?
    danke
    lg
     
  4. Sanoa

    Sanoa Gast-Teilnehmer/in

    Leider kann ich dir bei deiner konkreten Frage nicht helfen, aber ich kann dir nur raten, das Haus keinesfalls auf deine Kinder überschreiben zu lassen, weil du sonst ohne das Jugendgericht überhaupt nicht über das Haus verfügen darfst. Du musst für alles um Erlaubnis fragen, sei es Vermietung oder Verkauf.

    Das Haus sollte also an eine volljährige, mündige Person überschrieben werden. Falls du keine Geschwister hast, wärst du wohl die erste Wahl, falls doch, dann ggf. anteilig. Bei Überschreibung auf deinen Vater zahlt ihr halt zweimal: Einmal die Schenkungssteuer + Notar und dann nochmal Erbschaftssteuer + Notar, wenn er stirbt. Darum würde ich das nicht machen. Außerdem können Probleme auftreten, falls außereheliche (vielleicht auch zukünftige?!) Kinder deines Papas ihr Erbrecht anmelden, was ja wohl nicht im Sinne deiner Mama wäre...

    Ihr könnt ja - wenn gewünscht - ein lebenslanges exklusives Nutzungsrecht für deinen Papa eintragen lassen, dann ist er so oder so aus dem Schneider. Und wenn er auf dieses Recht aus welchen Gründen auch immer (zB neue Frau mit Haus) irgendwann verzichtet, könnt ihr über das Haus verfügen, wie ihr wollt.
     
  5. schlumpf1990

    schlumpf1990 Gast-Teilnehmer/in

    das mit den kindern stimmt!

    na kinder kriegt er sicher nicht mehr :D mit 55 will er keine mehr hi hi!

    werde das mal überdenken danke dir
     
  6. Q

    Q Gast

    Halt halt ...

    Kleingarten mit Pachtgrund ... Das ist ja ohnehin nicht im Eigentum. Nicht einmal einem Gemeindemieter kann man verbieten, einen Schrebergarten daneben zu haben. Das Eigentum an den Hütten ist in den allermeisten Fällen nicht verbüchert, die Frage ist höchstens, wer grad Pächter ist und daher die Pacht zahlen muss (rein rechtlich).

    Auch ein Wohnrecht kann in einem Kleingartenhaus nicht grundbücherlich abgesichert werden, nur bei Eigentum.
     
  7. schlumpf1990

    schlumpf1990 Gast-Teilnehmer/in

    ja nebenbei haben wird vielleicht nicht so das problem sein aber sie wird dann keine wohnbeihilfe bekommen und das wäre schon eine erleichterung weil sie eben nur eine mini pension kriegt!

    danke Q
    lg
     
  8. Sanoa

    Sanoa Gast-Teilnehmer/in

    Achso, ich hatte das falsch verstanden - ich dachte, zusätzlich zum Eigentum gäbe es (daneben oder so) den Pachtgrund.
     

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