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Frage zu geringfügigbeschäftigt Lohn ?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von rosi, 12 Januar 2008.

  1. rosi

    rosi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Bin ja jetzt gerringfügigbeschäftigt angemeldet.
    Am Zettel steht beschäftigt als : Arbeiter
    Tätigkeit : Aushilfe

    Mache einen Samsatgs job.

    Jetzt meine frage , am zettel steht nur der brutto std. lohn von 7,54 .
    Stunden pro woche 8

    Jetzt meine frage , wie kann ich mir meine monatslohn ausrrechnen ?
    7,54 x 8 std x 4 Tage ?

    Käm ich auf 241,28 euro.
    Kommt mir schon wenig vor ???
    Ich bin im 9. Berufsjahr oder ist das egal bei gerringfügig.
    Oder ist das so wenig weil sie mich als arbeiter angemeldet haben , oder ist man als gerringfügig immer als arbeiter angemeldet ?

    Vielleicht kann mir wer weiterhelfen ?

    liebe grüsse rosi
     
  2. Babsl04

    Babsl04 Gast-Teilnehmer/in

    Deine Berechnung ist richtig! Geringfügig beschäftigt bist Du bis zu einem Monatsgehalt von EUR 340 (und ein paar Zwerquetschte).

    Wieviel Dir tatsächlich zusteht ist Verhandlungssache, wie bei jedem Job, egal ob geringfügig, Teilzeit oder Vollzeit. ;)
     
  3. Pippi101

    Pippi101 Gast-Teilnehmer/in


    Nicht ganz! Auch geringfügig Beschäftigte müssen laut KV (=Kollektivvertrag) sofern einer vorhanden ist, bezahlt werden. Das heisst, dass KV-Gehalt muß auf eine Stunden heruntergerechnet werden und dann mit den gleisteten Stunden multipliziert werden.

    Und was es ab 1. Jänner 2008 auch noch gibt: Für Mehrleistungsstunden (= Stunden die mehr geleistet werden als vertraglich vereinbart!) muß ein Zuschlag in Höhe von 25 % bezahlt werden. Es gibt dazu natürlich noch ein paar Regeln, wie man diesen Zuschlag umgehen kann. Also wenn es einmal gebraucht wird, dann zur Arbeiterkammer, diese bekommt ja monatlich einen Beitrag und ist die Servicestation für Dienstnehmer!

    @rosi: Ob das viel oder wenig ist, ob es korrekt ist kann man so nicht sagen. Dazu müsste man die Tätigkeit (Aushilfe ist zu wenig konkret) und vorallem den KV kennen. Dann könnte man es nachrechnen!
     
  4. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in


    Die Berrechnung wäre 7,54 x 8 x 4,33 (1 Monat = 4,33 Wochen) - tja oder du wirst nach Stunden bezahlt, was auch möglich wäre (nicht ganz okay, geht aber meistens durch)
    Wie auch meine Vorschreiberin meint: es kommt auf den Kollektivvertrag an..........und natürlich Verhandlungssache. Arbeiter, naja als Aushilfe bei was???? Es besteht leider auch immer die Möglichkeit dich als Aushilfe (=ungelernt= wird leider oft so definiert) zu beschäftigen, hier solltest du dich dann bei AK genau informieren.

    Lg
    Jasmine
     
  5. rosi

    rosi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ja kollektiv müsste der von einzelhandel sein.Da ich ja 8 std im der kassa sitz in einem hier im forum sehr beliebten grossen geschäft wos sozusagen alles gibt.;)
    Drum kommts mir etwas komisch vor das auf meiner anmeldung steht angestellt als arbeiter und vorallem aushilfe ?
    Werd mich da mal morgen erkundigen. Vorallem hab ich ja im handel gelernt.Aber ich denk das wird wurscht sein bei geringfügig angemeldet ?

    kennt sich da wer aus ?
    lg
     
  6. zwillingsmami27

    zwillingsmami27 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Also ich denke nicht das das egal ist. Sicher wissen tu ich es auch nicht, aber ich hab auch im Verkauf gelernt also mit Lap und bin jetzt geringfügig in einer Bäckerei als Fachverkäuferin angestellt und nicht als Arbeiter oder so.

    Liebe Grüsse

    Regina:wave:
     
  7. rosi

    rosi Gast-Teilnehmer/in

    Ja komisch kommts mir eh vor.Werd mich morgen mal erkundigen.

    Ich denk ma halt nur das mich als arbeiter angemeldet haben weils da weniger bezahlen müssen als einen angestellten.

    Aber erkundigen tu ich mich sicher.

    Ich muss sagen das ich auch den genauen monatslohn nicht weiss.Eben nur den std. lohn.
    Vielleicht kommt das ja noch irrgentwas dazu.
    Weil wenn es wirklich nur 224.- sind hab ich ja vor 9 Jahren schon mehr verdient da hab ich zwar 10 std ghabt aber trotzdem. Da warens genau 4000,- schilling = 290,69 euro.
    Denk ma hätt sich ja schon vermehren müssen und nicht verringern.Und es war genau die selbe tätigkeit nur halt in einem anderen geschäft und für 10 std. in der woche.
    Aber man darf eh nicht undankbar sein.Bin halt schon froh das ich wenigstens dann das geld zu der karenz dazu hab.
    Ist besser als nix.
    danke lg
     
  8. Die Grenze zur Geringfügigkeit ist 340 Euro.
    Wenn du insgesamt (alle deine Jobs, falls du mehrere hast) unter dieser Grenze bleibst, zahlst du weder Steuern noch Sozialversicherung (bekommst also brutto für netto ohne Abzüge).

    ACHTUNG: Du bist dann natürlich auch NICHT sozialversichert (Kranken-, Pensions-, Arbeitslosenversicherung, etc).

    Ob Arbeiter oder Angestellter ist dabei komplett egal.

    Die kollektivvertraglichen Mindeststundensätze gelten natürlich trotzdem.
     
  9. rosi

    rosi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Hab grad auf der arbeiterkammer angrufen.
    Schaut so aus als hätten sie mich falsch angemeldet.(da es in der firma 2 verschiedene tätigkeiten mit gerringfügig gibt, auch nur einräumer und die sind sicher als arbeiter gemeldet - laut AK)
    Ich mach ja kassatätigkeit und das gilt immer als angestellten verhältniss laut dem herrn.
    Und mein laut meine berufjahren errechneter std. lohn ist auch ganz anders.Und das ist kollektiv, das müssen sie mir zahlen.
    Mal schauen was sie dazu sagen.
    lg danke
     
  10. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    an der kassa sitzen und ARBEITER???? geht ja gar nicht!!! erkundige dich mal bei der AK!
     
  11. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    äh ... hab nicht bis zum schluß gelesen ... t´schuldigung ;)
     
  12. rosi

    rosi Gast-Teilnehmer/in

    So jetzt war ich grad dort.
    Meine wirkich sehr liebe abteilungleiterin hat gleich die zuständige dame angerufen.
    Aber bei ihnen gibts keinen unterschied zwischen samsatgskraft oder einräum aushilfe.Sind alle gleich angemeldet als arbeiter und haben gleichn std. lohn.:(
    Schon irrgentwie komisch aber was soll ich jetzt tun.Ich hab gedacht das wenn man am samstag arbeit ja auch zuschläge bekommen müsste egal als gerringfügig oder nicht ?!?
    Der herr auf der AK hat mir ganz was anderes erklärt als sie mir heute.
    Wenn ich nur kassamache müsste ich ein angestellten verhältnis haben egal ob gerringfügig oder nicht !?!
    Aber was soll ich jetzt machen.
    Streiten will ich auch nicht.Bin ja froh das ich dann wenigsten den lohn krig.
    Werd dann noch mal auf der AK anrufen aber bringen wirds mir nix.
    lg
     
  13. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    ich kenn jetzt deine vordienstzeiten nicht, aber beim KV handel sind vordienstzeiten anzurechnen. und solltest du welche haben (davon gehe ich aus) zahlen sie dich unter KV (was sie rein rechtlihc nicht dürften).
     
  14. rosi

    rosi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Hab eh nochmal auf der AK angrufen.
    Ist ist nicht ganz falsch aber auch nicht richtig. Ich könnte es anfechten.Was ich nicht mache.
    Finde halt nur schade das ich jetzt um ca. 60,- weniger krig als sonst wo als samstagskraft.Zustehn würden mir laut AK 303,- ist errechnet aus meinen Jahren.
    Aber was soll ich machen.Bin ja froh das zuhaben und es macht mir auch spass.
    Sich würdens bei uns beim merkur auf samstagskräfte suchen aber das hab ich schon mal beim billa gmacht und das würd mir sicher keinen spass machen.Drum reg ich mich jetzt nicht auf.Bin eh nur mehr bis april in karenz und dann ...

    Weiss eigentlich wer ?

    Bin ja damals von der Arbeitslosen in die karenz gangen. War ca. 4 monate arbeitslos dann freigestellt und dann karenz.
    Hab ich jetzt nach der karenz wieder anspruch auf arbeitslosen ?
    Kann ich mich dann trotz gerringfügiger arbeit arbeitslos melden ?
    Kennt sich da wer aus?Hab ja schon ghört das ma dann 16 std für die woche dem arbeitsamt zuverfügung stehen muss ? Wie ist das gemeint ?
    Und aus was wird da die arbeitslosen errechnet ?Und wie lange könnt ich da gehen ?die 6 monate fertig machen odder wie ?
    Viele fragen.
    Vielleicht kann mir wer helfen.
    liebe grüsse und ich bedanke mich für die super antworten immer
    Rosi
     
  15. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    ja du kannst dich arbeitslos melden.
    ja du darfst zur arbeitslosen geringfügig dazuverdienen
    und ja du musst dem AMS für mind. 16h/woche zur verfügung stehen, das bedeutet, wenn sie dich vermitteln --> vorstellen ...
     

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