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Frage zu Arbeitnehmerveranlagung 2009 - Wiederaufnahme?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von jenpip, 24 Februar 2011.

  1. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Habe eine Frage zur ANV 2009.
    Wir haben diese im März 2010 gemacht. Erst als wir den Bescheid bekommen haben, sind wir draufgekommen, dass wir diesen Kinderfreibetrag (der war damals "neu") vergessen haben. Also haben wir innerhalb der Frist gegen den Bescheid berufen. Hat alles wunderbar geklappt.
    Jetzt (gestern !!! :eek:) sind wir drauf gekommen, dass wir unter Sonderausgaben die Kosten zur Wohnraumschaffung nicht angegeben haben.
    Kann ich das JETZT noch fordern? Wißt ihr das? Wenn ja, wie mache ich das am Besten? Und werde ich überhaupt Erfolg haben oder kann ich das eh gleich vergessen?

    DANKE!
     
  2. anyanca

    anyanca Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Grundsätzlich gibt es eine Wiederaufnahme des Bescheids. Entweder auf Antrag oder von Amts wegen. Auf Antrag gemäß § 303 Abs. 1 Bundesabgabenordnung ist allerdings nur möglich, wenn neue Tatsachen hervorgekommen sind, also ein Ereignis eingetreten ist, von dem du zum Zeitpunkt der Erklärungsabgabe nichts wissen konntest. Dies ist in dem Fall nicht so, da dir bekannt sein musste, dass du diese Aufwendungen für Wohnraumschaffung hattest. Somit wäre die Wiederaufnahme von Amts wegen möglich (§ 303 Abs. 4 BAO). Dies liegt im Ermessen der Behörde.

    Nachdem die Jahresfrist des Bescheids noch nicht abgelaufen ist, gäbe es auch noch die Möglichkeit, eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO zu beantragen, um den Bescheid richtig zu stellen (Hinweis auf Prinzip "Rechtsrichtigkeit vor Rechtsbeständigkeit"). Wie gesagt, das ist innerhalb eines Jahres ab Bescheiddatum möglich.

    ABER: Was habt ihr bisher sonst so an Sonderausgaben abgesetzt? Wurde der Topfsonderausgaben-Deckelungsbetrag von 2920,- € schon erreicht? Wie du sicher weisst, wird über diesem Betrag nichts mehr berücksichtigt (außer beim Alleinverdiener/-erzieher und Kindern) und davon auch nur ein Viertel, also 730,- €. Wenn ihr da sowieso schon drüber seid, würde ich mir den Antrag sparen, da dann aus verwaltungsökonomischen Gründen vom Amt nichts gemacht wird, wenn sich in der Auswirkung nichts ändert.

    LG
    Anyanca
     
  3. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Anyanca!

    Habe nur ca. EUR 400,-- in Sonderausgaben drinnen gehabt ...
    Also meinst du es ist besser wenn ich eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO geantrage?
    Gibt es da evtl. eine Vorlage dazu :eek:?

    Danke dir!
    LG, Jenny
     
  4. anyanca

    anyanca Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Jenny!

    Vorlage hab ich keine und weiss auch keine. Aber einfach so schreiben wie letztes Jahr, als du den Kinderfreibetrag vergessen hattest.
    Nur eben diesmal keine Berufung, sondern einen Antrag auf Bescheidaufhebung.

    So in der Art würde ich schreiben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich ersuche innerhalb der Jahresfrist um die Aufhebung meines Einkommensteuerbescheides für 2009 gemäß § 299 Abs. 1 Bundesabgabenordnung, da der Bescheid im Spruch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
    Im Jahr 2009 wurden von mir Ausgaben für Wohnraumschaffung in Höhe von € .... getätigt, welche von mir in der Arbeitnehmerveranlagung nicht (oder nicht in voller Höhe) berücksichtigt wurden.
    Ich ersuche Sie daher, den Bescheid vom (Datum) aufzuheben und einen neuen, berichtigten Bescheid unter Berücksichtigung der oben genannten Ausgaben zu erlassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    ...

    Dazu würde ich eine korrekt ausgefüllte L1-Erklärung beilegen. Unter Umständen kanns auch nicht schaden, gleich die entsprechenden Belege beizulegen. :)

    LG
    Anyanca
     
  5. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Du bist ein Schatz :hug:!
    Danke!
     
  6. anyanca

    anyanca Gast-Teilnehmer/in

  7. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Mein GG hat letztes Jahr die ANV von 2006 und 2007 neu aufrollen lassen, da er Sonderausgaben (in unserem Fall Werbekosten) nicht berücksichtigt hatte.

    Wie haben das wie folgt gemacht (mittels einem Vordruck - kA woher der kam)

    Name
    Adresse
    Steuernummer
    Versicherungsnummer

    An das Finanzamt



    Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens

    Ich ersuche um amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens zum
    Einkommssteuerbescheid für das Kalenderjahr ..... vom .....

    Begründung:

    Es wurde vergessen folgende Sonderausgaben (Werbekosten) einzureichen

    Ich beantrage die Berücksichtigung der Verhältnisse lt. Angaben auf der Rückseite bzw. lt. Beilage (NACHWEISE beilegen)

    Ich habe über die Möglichkeit der Berücksichtigung der oben/auf der Rückseite angeführten Verhältnisse bisher nicht Bescheid gewusst


    Unterschrift


    Dann hats mein GG mit den Unterlagen direkt dort abgegeben und es dauerte ca 2 Monate dann haben wir die Nachzahlung erhalten.
     
  8. anyanca

    anyanca Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Das ist eine Anregung zur Wiederaufnahme von Amts wegen gemäß § 303 Abs. 4 BAO :)
    Darauf hat man kein Recht, da die Wiederaufnahme ohne die oben genannten "neu hervorgekommenen Tatsachen" (und dies sind eben NICHT vergessene Sonderausgaben oder Werbungskosten) im Ermessen der Behörde liegt. Natürlich wirds vom Finanzamt dann gemacht, sofern es verfahrensökonomisch sinnvoll ist (wegen 2 Euro wird der Bescheid selten wiederaufgenommen ;)). Aber auf eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO ist eine IST-Bestimmung, da hast du das Recht drauf innerhalb der Jahresfrist, das muss also gemacht werden.
    § 303 Abs. 4 würde ich erst nach Ablauf der Jahresfrist anwenden.

    LG
    Anyanca
     

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