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Frage: Wohnbeihilfe

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LeoniesPapa, 22 Februar 2007.

  1. Wird da die Familienbeihilfe auch mitgerechnet? Weil die wird nicht angeführt?!
    DANKE
     
  2. Taschentuch

    Taschentuch Gast-Teilnehmer/in

    nein wird sie nicht.
     
  3. :cool:

    So und jetzt kenn ich mich trotzdem nicht bei der Berechnung aus :D
    Weil mit ZWA und AWA und Einkommen und Begünstigungn usw. usw. *seufz*

    Ich glaub ich muß da hinfahren *doppelseufz*

    DANKE
     
  4. Katrin08

    Katrin08 Gast

    Hallo!
    Bin auch grad am durchchecken für Wohnbeihilfe, aber daraus wird bei mir nix :(

    Hast du auch die Berechnungsbeispiele durchgecheckt?
    http://www.wien.gv.at/ma50st/wohnbeihilfe/pdf/wbh_berechnungsbeispiele_euro.pdf

    Zum Einkommen zählen:

    • Erhalt von Alimenten
    • Karenzgeld (Wochengeld)
    • Arbeitslosengeld
    • Notstandshilfe beziehungsweise Sondernotstandshilfe
    • Sozialhilfe
    • AMFG-Beihilfe
    • Krankengeld
    • Stipendien von inländischen Universitäten
    • Lehrlingsentschädigung
    • Präsenzentgelt und Zivildienstentgelt
    Nicht zum Einkommen zählen:

    • Familienbeihilfen
    • Zusatzrenten für Schwerversehrte zu einer gesetzlichen Unfallversorgung
    • Außergewöhnliche Belastungen für Behinderte gemäß §§ 34 und 35 Einkommensteuergesetz 1988
    • Pflegegelder
    • Blindenbeihilfen
    • Behindertenbeihilfen
    Wie der anrechenbare Wohnungsaufwand berechnet wird hab ich noch nicht kapiert :confused: Aber ich hab auch nirgends ein Beispiel gefunden, wo das Familieneinkommen mehr als 2000 euro ausgemacht hat. also hab ich nach dem eh keine chancen auf irgendwas.
     
  5. Die Zettel hab ich vor mir liegen. Bei uns würd ja dazukommen, dass wir 3 Kinder haben und unter 40 sind, sprich die Möglichkeit einer Einkommensreduzieren (vom Rechnen her) von -20% möglich sind.
    Was es mit dem AWA auf sich hat, das versteh ich auch nicht. Das is alles so kompliziert geschrieben :(

    Was ich verstanden hab ist, dass die Ust + Betriebskosten des MIetzinses bei der Berrechnung nicht mitgerechnet werden. Dafür gibts da irgendwie eine Pauschale mit 4,01 oder so
     
  6. aslan

    aslan Gast

    ich hab da schön öfter angesucht und selten was bekommen, wenn dann nur ganz wenig und wir sind keine großvrediener, aber leider werden da ja kredite und versicherungen nicht mit einberechnet! :(
     
  7. Spucks

    Spucks Gast

    Du rechnest dein Einkommen, das zählt, zusammen, wenn ihr zu den begünstigten Personen gehört zieht ihr die 20% ab, dann gibts da diese Tabelle wo, je nachdem wieviele Leute in der Wohnung leben, nach Einkommen aufgelistet ist, wie hoch euer zumutbarer Wohnungsaufwand ist. Wenn ihr in einer "normalen" Mietwohnugn lebt (privat, nicht gefördert), dann beträgt der zumutbare Wohnungsaufwand zumindest 2 Euro irgendwas (glaub ich - die Richtwertquadratmetermiete von Kat. C Wohnungen.. irgendwo in dem Kastl steht das) pro Quadratmeter. Zu dem zählst du dann eben das dazu, was in der Tabelle als zumutbar rausgekommen ist, das is dann insgesamt der ZWA.

    Der anrechenbare Wohnungsaufwand ergibt sich aus der Miete und der Wohnungsgröße. Es zählt die Nettomiete (also ohne Steuer und BK) und zwar logischerweise das, was du Miete bezahlst, aber Maximal bis zum Richtwertmietzins, also wenn deine Miete drüber liegt, dann musst das was drüber liegt in jedem Fall selber zahlen. Und für wieviel Quadratmeter du die WB kriegst hängt auch von der maximalen Wohnungsgröße ab, die für diese Personenanzahl vorgesehen ist. Also wenn deine Miete nicht überm Richtwert liegt und die Wohnungsgröße nicht über der maximalen Größe, dann zählt die gesamte Miete als AWA. Wenn die Wohnung zu groß ist, musst dir eben die Miete pro qm ausrechnen und dann ausrechnen wie hoch dann die Miete für die qm sind, die angerechnet werden, und wenn die Miete zu höher ist als der Richtwert, dann nimmst den Richtwert und rechnest dir aus wie hoch die Miete mit dem Richtwert ist.


    Dann ziehst den ZWA vom AWA ab und das kriegst dann als Wohnbeihilfe.

    Aber ich glaub am Einfachsten is es, wennst einfach ansuchst und dann siehst eh, was ihr kriegt ;)
     
  8. Ich versteh nur Bahnhof.
    Der AWA ist aber das mit dem Gehalt, nicht mit der Wohnung ;) Hast es verdreht. Nur weiß ich ja noch nicht, wieviel Betriebskosten und Ust in meiner Miete sind. Ich geh dort mal hin, is gscheiter.
    Nachdem sich die aber eh abputzen, werd ma nix bekommen. Warum berechnen die die Ust nicht mit? Die muß ich ja auch zahlen. *grr*
     
  9. Spucks

    Spucks Gast

    Also eigentlich muss der AWA das mit Miete und Größe sein, weil da ja bestimmt wird, was angerechnet wird - also wieviel der Miete und wie viele Quadratmeter der Wohnung werden angerechnet. Und der ZWA ergibt sich aus dem Einkommen, weil je nachdem wieviel Einkommen ihr habt wird bestimmt wieviel euch zumutbar ist.

    Due Ust. zählt nicht dazu weils eben nicht die Miete ist sondern "nur" die Steuer und die nimmt dir leider Keiner ab ;)



    So... hier was reinkopiert, für den Fall, dass ihr in einer ungeförderten Mietwohnung lebt:



    Also wenn eure Wohnung Kategorie A ist, dann zählt eure Miete pro qm, aber maximal 4,57 Euro.

    Das zählt mindestens zum ZWA, wenn bei der Einkommenstabelle was höheres rauskommt, dann zählt das in der Tabelle.


    In eurem Fall wärens also 130qm, die angerechnet werden.

    Also nehmen wir mal an eure Wohnung hat genau 130qm und ihr zahlt reine Miete 4,50 pro qm, und bei der Tabelle kommt 0 raus, dann zahlt ihr nur die 1,46/qm und den Rest bekommt ihr. (genauso is es wenn die Wohnung kleiner ist als 130 und/oder ihr weniger Miete zahlt)
    Ist eure Wohnung z.B. 150qm groß, zahlt ihr die 20qm zuviel voll selber, und für den Rest kriegt ihr die WBH.
    Ist die Miete höher als 4,57/qm, zahlt ihr das was zu hoch ist voll selber, und bis zu den 4,57 kriegt ihr die WBH.
    Ergibt euer ZWA laut der Tabelle was Andres als 0, dann müsst ihr diesen Betrag selber zahlen, sofern er höher ist als die 1,46/qm, weil das muss man ja mindestens selber zahlen.

    Wie gesagt gilt das für ungeförderte Wohnungen - bei geförderten kenn ich mich nicht aus, weils mich nicht betrifft.
     
  10. Wäre eine geförderte :D
     
  11. Spucks

    Spucks Gast

    :mad:


    :D
     
  12. Tu ich. DANKE
     

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