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Frage wg Hundebeißerei - Versicherung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Gudrun01, 24 Februar 2010.

  1. Gudrun01

    Gudrun01 Gast-Teilnehmer/in

    Hallihallo!

    Hab mal eine Frage wg Hundebeißerei - Versicherung, folgender Fall:

    Frau geht mit kleinem friedlichem Hundsi spazieren, Hundsi zwar ohne Leine, aber neben der Frau. Hundsi ist von Verwandtschaft, kennt Frau sehr gut, wohnt aber erst seit 2 Monaten bei ihr.

    Plötzlich kommt hinter einem geparkten Auto ein großer Hund (den manch andere Hundeführer eher meiden, da er "giftig" ist, manchen ist er nicht ganz geheuer, es gab aber noch keine Vorfälle, einfach sein Benehmen mit u ohne Leine läßt andere Hundehalter vorsichtig sein), also es kommt dieser große Hund mit seinem ca 10-jährigen Besitzer-Kind um das Auto, sofort kommt es zu einer Beißerei, ohne ersichtliche Vorwarnung des großen Hundes, in dem Tumult hat Frau nicht mal bemerkt, ob Kind den Großen an der (Flexi?)Leine hatte oder ohne Leine (vermutlich war Hund aber eher schon an der Leine).

    Das ganze war in der Nähe des Hauses des großen Hundes.

    Frau trennt die Hunde, wird auch ordentlich in Hand gezwickt, muß zwar nicht großartig behandelt werden, ist aber klarerweise recht unangenehm und wohl ein Nerv beleidigt, teilw taubes Gefühl in der Hand.

    Großer Hund hat scheinbar nichts, kleines Hundsi ein Stückchen Haut abgezogen, mußte mit Vollnarkose operiert werden, ca 500, 600 €.


    So, wißt Ihr wie es hier versicherungstechnisch aussieht?

    Was würdet Ihr an Stelle der Frau machen?

    Sie und Kind-Eltern kennen sich, von Kind-Eltern gibts aber wenig Entgegenkommen (Entschuldigung, Nachfrage wie es geht, nur gleich mal "die Versicherung zahlt da nix!").

    Soll / könnte sie ihnen "an den Karren", da Kind allein mit Hund unterwegs war? Ihr Hundsi war halt ohne Leine.

    Soll sie versuchen sich mit ihnen zu einigen, daß sie sich zumind die TA-Rechnung teilen?

    Soll sie versuchen, das über die eigene Versicherung abzuwickeln?

    Danke, lg:wave:
     
  2. Eve-Francis

    Eve-Francis Gast-Teilnehmer/in

    hi,

    also bei der versicherung selbst kenn ich mich jetzt zwar nicht aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, das die versicherung der frau da einfach so zahlen wird. immerhin hatte sie "ihren" hund nicht angeleint, wäre er dies gewesen, hätte sie ihn wahrscheinlich früher aus der gefahrenzone "ziehen" können, und wäre auch selbst nicht verletzt worden. ist jetzt nur mein gedanke, aber versicherungen schauen natürlich immer wie sie am besten rauskommen. :rolleyes:

    ob man was dagegen machen kann, weil ein kind mit dem großen hund unterwegs war (und das kind den hund nicht halten/führen konnte), müsste man wohl irgendwo erfragen können.

    aber ich glaube eher, das man sich in diesem fall wohl eher direkt mit den besitzern einigen sollte.

    lg evelyn
     
  3. DOJO2

    DOJO2 Gast-Teilnehmer/in

    Hier meine Meinung .

    Egal ob der kleine Hund frei war oder nicht . Der Hundebesitzer des großen Hundes bzw dessen Vers . muß bezahlen .... sofern eine Vers. besteht .
    Außerdem haften auch die Eltern des Kindes für den Schaden , da sie einen 10 Jährigen nicht mit dem großen Hund unbeaufsichtigt losschicken dürfen .

    Im Notfall muß man den Hundebesitzer des großen Hundes ... anzeigen , damit man zu den TA kosten kommt . Abgesehen würde diese Fam. auch noch eine andere Strafe und Kosten bekommen , außer daß sie zu den Kosten des TA verurteilt werden .
    Würde einen RA aufsuchen und ihnen eine Klagsandrohung schicken lassen und eben die Forderung der TA Kosten .

    Josef
     
  4. richard1

    richard1 Gast-Teilnehmer/in

    Ist es nicht so dass auf der einen Seite der Hund nicht angeleint war aber auf der anderen Seite der Hund nicht von dem Kind geführt hätte werden dürfen.....?
     
  5. DOJO2

    DOJO2 Gast-Teilnehmer/in

    Und waß ist jetzt genau deine Aussage oder sollte es eine Frage sein ?

    Fakt , laut erstem Post .
    Frau ging mit unangeleintem Hund , Kind konnte den großen Hund nicht zurück-halten und dieser biß den Kleinen .
    Und ja , man darf Kinder nicht mit Hunden losschicken . A - unterstehen sie selbst der Aufsichtspflicht der Eltern und B - haften die Eltern für entstandene Schäden und sind auch selbst Strafbar .

    Josef
     
  6. Lovely

    Lovely Gast-Teilnehmer/in

    ich denke, sie hat gemeint, wäre der Hund angeleint gewesen, wäre es eindeutiger gewesen. So ists wohl Auslegungssache :confused: (unsere Versicherung zahlt grundsätzlich nix, wenn Hund ohne Leine oder Maulkorb ist, dort wos vorgeschrieben ist. Aber es ist oft auch der größere Hund schuld. Und mit Kindern ist sowieso alles anders...)
     
  7. richard1

    richard1 Gast-Teilnehmer/in

    Entschuldige bitte habe ich dir etwas getan? Ja klar habe ich es verstanden und du hast sicher auch verstanden was ich meinte wenn nicht -kein grund mich zu fressen
     
  8. Gudrun01

    Gudrun01 Gast-Teilnehmer/in

    Danke mal allen :)

    Ich weiß nicht, wie bei den Leuten nun der Stand er Dinge ist.

    Ja, ich dachte eben auch - irgendwie Teilschuld (da ja eine Hund ohne Leine war, der andere evtl mit, dafür aber mit Kind).

    Muß mal wieder fragen wie es allen Beteiligten geht und wie die Lage nun ist.

    LG:wave:
     
  9. DOJO2

    DOJO2 Gast-Teilnehmer/in

    Daß versteh ich jetzt auch wieder nicht :confused: , da ich dich weder angegriffen noch sonst irgend etwas habe .
    Was ich geschrieben habe , sind Fakten .
    Und NEIN , man kann nicht von einer Teilschuld sprechen . Auch wenn der kleine Hund frei war . Der große war der Aggressor und war nicht ausreichend gesichert . Kind und ohne Maulkorb .

    Aber dennoch , nichts für ungut .

    Josef
     
  10. martina-123

    martina-123 Gast-Teilnehmer/in

    Warum soll der Besitzer des kleinen Hundes keine Teilschuld haben, dieser war ja auch nicht ausreichend verwahrt, wie auch der große Hund? Wenn Leinenpflicht besteht, trifft doch beide Parteien die Schuld???
     

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