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Frage ob sich bei mir ein Lohnsteuerausgleich auszahlt

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sarahsmum, 26 November 2009.

  1. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    eine Frage vielleicht kann mir wer helfen.

    Ich war bis Mitte März 2009 in Mutterschutz, bis 5. November in Karenz mit Kbg und seit 6. Nov arbeite ich bei meiner Firma neben der Karenz (Netto ca 500,--)

    Soll ich jetzt selber einen Ausgleich machen oder alles bei meinem GG - der für dieses Jahr ja auch den Alleinverdiener bekommt - reingeben? Mit alles mein ich übrigens Kirchensteuer, (mußte ich ja bis Karenzbeginn zahlen, bzw. jetzt ab Nov wieder) Versicherungen, Zahnspange der Tochter.

    Danke!
     
  2. phoolan

    phoolan Gast-Teilnehmer/in

    selbst wenn du nix kriegst zahlt sichs aus, brauchst ja nur online ausfüllen, kostet dir ja sogesehen nix. und a bissi was kriegst norm immer zruck.
    eben grad versicherungen, kirchensteuer is alles absetzbar.
    nachdems dir ja nix kostet, wiso nicht. und a paar euro sinds immerhin.

    obs vorteile hätte bei deinem gg das mitzumachen weiß ich net. aber machen würd ichs auf alle fälle.
     
  3. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    machen will ich ihn eh auf alle Fälle, die Frage ist nur ob es sich bei mir auszahlt die Sachen abzuschreiben oder lieber alles bei meinem GG reingeb:eek:.
     
  4. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du es online machst, kannst du dir ja gleich ansehen, bei wem es sich auszahlt.

    Lg Marion
     
  5. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Anscheinend hab ich die Frage blöd geschrieben:

    Wenn ich in Karenz bin - zahl ich ja keine Lohnsteuer - mit meinem derzeitigen Einkommen ja auch nicht. Wie es im Mutterschutz ist - weiß ich nicht daher ja die Frage ob es sich überhaupt auszahlt wenn ich einen Ausgleich mache. Wenn ich keine Lohnsteuer bezahle, krieg ich ja nix vom Finanzamt (dann wäre es ja sinnlos Versicherungen, Steuer etc abzusetzen).

    A
     
  6. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Du gibst zuerst alles bei dir ein und wenn nichts dabei rauskommt, gibst du es bei deinem Mann ein und schickst es ab. Du kannst es ja online ausrechnen, bevor du es abschickst.
     
  7. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    ja vor allem wegen der tätigkeit/job neben der karenz würde es sich auszahlen. (auch wenn das dann nur für 2 monate war..) ,.. selbst wenn dieser job unter geringfügigkeitsgrenze (von 3xx Euro) wäre. außerdem würde es sich auch ohne job auszahlen, wenn DU die bezugsberechtigte der familienbeihilfe bist:

    http://www.bmf.gv.at/steuern/faqhuf...ohnsteuer/steuerpflichtsteuer_4247/_start.htm
     
  8. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Erstmal danke!

    @Kira, vielleicht kennst du dich da aus: Wenn wir bei meinem Mann für dieses Jahr den Alleinverdiener beantragen kann ja ich nicht auch den Alleinverdiener als Negativsteuer zurückkriegen oder? :confused:

    Aber egal, werde auf alle Fälle mal schauen, daß ich heuer auch den Ausgleich für meinen GG mache, da er diesen normalerweise selber macht. (wir haben normalerweise getrennte Finanzen).
     
  9. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Alleinverdiener sollte dein Mann machen, weil der Partner darf nicht mehr als 6000 Euro verdienen.
     
  10. sonnengelb

    VIP: :Silber

    na der thread wird ist ja schon verwirrend, und jetzt geb ich auch noch meinen senf dazu :D

    ausgleich solltest du unbedingt machen. man kann nämlich auch ohne lohnsteuer bezahlt zu haben ein bißchen negativsteuer zurückkriegen (sowieso, auch ohne alleindverdiener oder alleinabzieher bei dir).

    aber: diese summe erhöht sich nicht, weil du alles mögliche reinschreibst. von daher ist es besser alles was geht bei deinem mann reinzuschreiben!

    wenn du nicht mehr als 6000 euro verdient hast (ACHTUNG: das wochengeld zählt auch als einnahme!) kann dein mann den alleinverdiener beantragen. sollte er dann natürlich auch tun!

    und du kannst diese "negativsteuer wegen alleinverdiener" natürlich nicht beantragen (bist ja auch kein alleinverdiener) aber es gibt ja eh auch die allgemeine.

    lg

    so
     
  11. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    HI DANKE,

    jetzt ist nichts mehr verwirrend :hug: du hast jetzt alles so beantwortet das ich es verstehe :D

    also:

    - ich mach einen Lohnsteuerausgleich und bekomm eine Negativsteuer zurück
    - mein GG setzt alles ab (Versicherungen, Kirchenbeitrag, Zahnspange) UND den Alleinverdiener (ich bin knapp drunter - sogar Brutto gerechnet und nicht nur mit der Bemessungsgrundlage)

    DANKE!!!!
     
  12. sonnengelb

    VIP: :Silber

    bitte :D :hug:

    genauso macht ihrs am besten. wenn ihr es online macht, könnt ihr eh noch interessehalber ein bißchen mit der vorausberechnung herumspielen.

    erwarte dir von der negativsteuer nur nicht allzuviel. aber irgendwas wie "netter familienausflug mit rieseneisbecher" dürfte sich schon drum ausgehen :D

    lg sonnengelb
     
  13. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab mit gar nix gerechnet... da freu ich mich auch über 20,--:eek::cool::)
     
  14. MatsBM

    MatsBM Gast


    Du sollst unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung machen, jedoch keine Sonderausgaben und aussergewöhnlichen Belastungen bei dir eintragen.
    Sofern es dir zusteht, trage den Betrag des Pendlerpauschales ein!
    Du wirst 10% deiner bezahlten SV-Beiträge (max. 110 Euro) bzw. bei Anspruch auf PP 15% (max. 240 Euro) in Form von Negativsteuer zurückbekommen.

    Dein Mann kann den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen wenn dein Einkommen (Wochengeld + LStBMG aus Verdienst) weniger als 6000 Euro betragen hat.
    Mit Anspruch auf den AVAB erhöht sich auch seine BMG der Sonderausgaben von 2920 auf 5840 und genau dort tragt er deine Sonderausgaben ein!

    Die Kosten für die Zahnspange fallen unter aussergewöhnliche Belastungen wo es jedoch einen Selbstbehalt je nach Einkommen zu berücksichtigen gibt.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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