1. Reden wir miteinander ...

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Frage Hauskauf/Barkauf

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von maho, 17 April 2007.

  1. maho

    VIP: :Silber

    Richten sich beim Hauskauf die Höhe der Kosten/Grundbucheintragung und für den Notar nach dem vereinbarten Kaufpreis wenn eine Immobilie von privat zu privat geht - also ohne Makler und nur mit Notar?

    konkret: Wie werden eigentlich die Kosten für einen Privatkauf/Barverkauf gerechnet - reine "Überschreibungskosten" ohne Kredit, ohne Hypothek, wenn der Kaufpreis vom Käufer bar bezahlt werden kann - also wenn der keinen Kredit oder Förderung braucht/in Anspruch nimmt und das Geld bar auf den Tisch legen kann..?
     
  2. lilai

    lilai Gast

    Der Käufer zahlt auf jeden Fall:

    Grundsteuer: 3,5% vom Verkaufswert
    Grundbucheintragung: 1% vom Verkaufswert
    Kosten für Notar: ist verschieden, je nach Notar

    in deinem Fall: keine Maklergebühr, keine Kreditgebühren
     
  3. gisela

    gisela Gast-Teilnehmer/in

    die gängige variante ist einen teil "bar" zu geben und den rest offiziell.....

    damit reduzieren sich die prozente.

    in dem fall ja ohne weiteres möglich. der notar geht dann halt mal kurz raus.

    ist aber nicht legal.

    :cool:
     
  4. Zizibella

    Zizibella Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    wir haben 2% vom Kaufpreis für den Notar bezahlt. Ich glaube die Prozente richten sich aber nach der Höhe. Die 2% waren bei EUR 50.000,00

    Habe auch bei verschiedenen Notaren angerufen und vorher gefragt und einen Vergleich zu haben.

    LG
    Zizibella
     
  5. HOBI

    HOBI Gast-Teilnehmer/in


    Geht das wirklich so einfach? Stehen gerade kurz vor dem Grundkauf. Kaufen ihn auch privat. Aber weiß nicht, ob ich mich da drüber trauen soll ihn offiziell zum halben Preis zu kaufen.... erstens ob der Notar da mitmacht und zweitens ob das irgendwelche Folgen hat, an die wir jetzt nicht denken....
     
  6. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ich ein Haus um 300t kaufe, muß ich dann die GRUNDsteuer/bucheintragung vom Gesamtbetrag bezahlen, auch vom Hauswert? Ist eigentlich unfair, oder?
     
  7. Benji

    Benji Gast-Teilnehmer/in

    Folgen

    Das kann schon unangenehme Folgen haben, und diese Folgen können sogar die "eingesparte" Grunderwerbssteuer übertreffen:

    Wenn du ein Grundstück um 100.000 Euro kaufst, "offiziell" aber nur 50.000 Euro bezahlst, dann ist das Grundstück offiziell auch nur 50.000 Euro wert. Damit kann das Grundstück dann auch nur mit maximal 50.000 als Besicherung für einen Kredit dienen.

    Dieser geringere "offizielle" Wert deines Grundstücks kann zu einer schlechteren Einstufung deiner Bonität bei der Bank führen, damit bekommst du schlechtere Konditionen
     
  8. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    Echt? Ich dachte, dass sich der Wert eines Grundes immer noch nach dem Einheitswert berechnet. Immerhin könnte es ja auch eine gemischte Schenkung oder dergleichen sein. Damit kenne ich mich aber zu wenig aus ;)

    Das einzige Problem, dass ich bei deiner Konstellation sehe ist, dass der vermeintlich bezahlte Wert nur die Hälfte des wahren Wertes ist und das dann wegen "Verkürzung um die Hälfte" (laesio enormis) angefochten werden könnte. Also wenn schon weniger angeben, dann mehr als die Hälfte!
     
  9. Benji

    Benji Gast-Teilnehmer/in

    Ok, lass mich ein Stück zurückrudern: ich weiss es nicht mehr genau, vielleicht habe ich auch etwas falsch verstanden (ist ja schon eine Zeit her).

    Sicher ist, dass mir meine Bank und mein Finanzberater damals erklärt haben, dass das ungeschickt sein kann. Damals war der Grund für mich auch schlüssig...

    Da stimme ich dir zu. Vor allem sollte man es bei solchen Aktionen nicht übertreiben, weil man will ja niemanden "darauf aufmerksam machen" ;)
     
  10. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    Na wie gesagt, damit kenne ich mich auch nicht aus ;) aber bei uns liegt eine gemischte Schenkung vor und in dem Fall orientiert sich der Wert für die Banken jedenfalls am Einheitswert.
     
  11. HOBI

    HOBI Gast-Teilnehmer/in

    Also ich denke, wir werden es ganz normal machen... soviel mehr kostet es dann auch nicht, daß es ev. Schwierigkeiten wert wäre...
     
  12. tropenkatze

    tropenkatze Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du nur die Hälfte des wirklichen Kaufpreises offiziell angibst, ist der Kaufpreis vielleicht etwas unglaubwürdig.
    Aber zB ca. 20% des Kaufpreises in bar übergeben ist durchaus usus. Du ersparst dir einen Teil der Grunderwerbssteuer und auch die Kosten für den Notar sind geringer. Ich hab bis jetzt noch keinen Notar getroffen, der da komisch geschaut hätte. Ist, wei gesagt, ganz normal.

    Einziger mir bekannter Nachteil: falls du das Grundstück innerhalb einer Frist von 10 Jahren wieder verkaufst, muß du Spekulationssteuer bezahlen, falls du mit der Veräußerung einen Gewinn gemacht hast. Nach dem 5. Jahr wird der Spekulationsgewinn jährlich um 10% gekürzt.
     

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