1. Reden wir miteinander ...

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Frage an Personalverrechnungsexperte/in! ;)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ---andrea---, 26 Juli 2012.

  1. ---andrea---

    ---andrea--- Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Kurze Frage an einen Experten bzw. Expertin der Lohnverrechnung!

    Mein Mann arbeitet im Baugewerbe in Oberösterreich - jedoch seit 3 Wochen ist von der Firma aus in Deutschland (nahe der Grenze zu Österreich) auf einer Baustelle für ca. 1/2 Jahr. Firmensitz ist in Ö. Er bekommt nicht die ganz die große "Auslandstrennung" sondern um 5 € mehr, da die Baustelle nahe der Grenze ist oder so.... kenn mich leider nicht gut aus darin ;)

    Zahlt man jetzt mehr oder weniger Lohnsteuer als sonst wenn er in Ö arbeitet? Dass gleiche gilt auch für die Sozialversicherung - mehr oder weniger?? Oder ist man das 1. halbe Jahr steuerfrei?? Finde leider im Netz nichts passendes!

    Achja... stimmt das wirklich, dass man, wenn man im Ausland gearbeitet hat, das darauf folgende Jahr keinen Lohnsteuerausgleich machen sollte??

    DANKE im Voraus für die Antworten!! **ganzliebdreinschau** :D

    Schönen Abend noch!
     
  2. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    fährt er nachhause, oder bleibt er das halbe Jahr in Deutschland?
    Die sicherste Auskunft gibt dir die AK.
     
  3. anroma

    VIP: :Silber

    Ich gehe mal davon aus, dass er sowohl mehr SV, wie auch mehr Lohnsteuer zahlen wird, sofern sich das mit der erhöhten SV nicht ausgleicht.

    Der Firmensitz ist ja nach wie vor in Österreich - anders würde es sich mE verhalten, wenn er in Deutschland für eine in Deutschland ansässige Firma arbeiten würde.

    Aber Expertin bin ich auch keine.
     
  4. lykkelig

    lykkelig Gast-Teilnehmer/in

    Wenn man mehr verdient, zahlt man mehr Abzüge. Was Du angedeutet hast bzgl. weniger Steuer zahlen im Ausland: ich vermute Du meinst EStG §3/1/10. Dafür sind aber zig Bedingungen notwendig, die Steuerfreistellung wird nicht automatisch aufgrund einer Auslandstätigkeit gemacht, da gehört schon mehr dazu. Siehe EStG.
     

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