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Frage an die Experten hier - sonderabgabe an die Finanz?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von schnecke27, 4 Juli 2011.

  1. schnecke27

    schnecke27 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    Wir kaufen billig eine Eigentumswohnung, sagen wir ca. 150.000 Euro. Wert von der Wohnung ist 230.000 Euro.
    Wir verkaufen die Wohnung weiter um 210.000 euro. haben jetzt einwenig gewinn gemacht.

    gibt es da wegen dem Gewinn Sonderabgaben oder fallen nur die üblichen Nebenkosten an?

    vielen dank für eure antworten
     
  2. Disturbia

    Disturbia Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du ein Haus nicht 10 Jahre hältst (Eigentumswohnung 2J) und wieder verkaufst, musst du ordentlich blechen. Der sog. Spekulationsgewinn muss versteuert werden.

    Für den Kauf der Immobilie zahlst du 3,5% Zinsen Grunderwerb (+1% Eintragung Grundbuch).
    Beim Verkauf der Immobilie wird der Gewinn als Einkommen gerechnet.

    http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/Spekulationseinknfte/_start.htm
     
  3. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Das hängt davon ab, ob du auch in dieser Wohnung selbst gewohnt hast.
    Wenn du selbst in der Wohnung wohnst gibt es nämlich m.W. eine reduzierte Spekulationsfrist.
     
  4. sonnengelb

    VIP: :Silber

    soweit ich weiß beträgt diese reduzierte frist 2 jahre.

    lg
     
  5. Corinna

    Corinna Gast-Teilnehmer/in


    So ist es
     
  6. Knofihex

    VIP: :Silber

    Kann ich bestätigen:

    Unabhängig ob Haus, ETW oder Grundstück (gut, Gst kann man nicht bewohnen): Wohnst du selber drinnen, beträgt die Spekulationfrist 2 Jahre, erfüllt es nicht die eigenen Wohnzwecke, beträgt die Frist 10 Jahre.

    Ist die Frist überschritten - Gratulation!
    Befindest du dich innerhalb der Frist, muss du den Gewinn versteuern (wie ein Einkommen)
     
  7. schnecke27

    schnecke27 Gast-Teilnehmer/in

    hallo,
    also das heißt wenn ich min. 2 jahre die egw bewohnt habe, nicht vermietet sondern wir müssen dort gewohnt haben dann habe ich gewinnt gemacht ohne viel zu versteuern bzw. gar nichts?
     
  8. schnecke27

    schnecke27 Gast-Teilnehmer/in


    danke für eure antworten und danke für den link...

    liebe grüße
     
  9. Knofihex

    VIP: :Silber

    Ja, du musst den Hauptwohnsitz dort gemeldet haben.

    (alle Angaben natürlich ohne Gewähr)
     
  10. edelfee

    edelfee Gast

    du mußt sofort nach kauf der wohnung (maximal 6 monate adaptierungszeit) in die wohnung eingezogen sein und sie bis zum verkauf ununterbrochen mindestens 2 jahre bewohnt haben. ziehst du erst später ein oder ziehst du aus, steht die wohnung eine zeitlang leer und dann verkaufst du sie, dann bist du wieder in der spekulationsfrist von 10 jahren drin.
     

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