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Formular fürs Kinderbetreungsgeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von volleymaus82, 27 Juli 2011.

  1. volleymaus82

    volleymaus82 Gast-Teilnehmer/in

    hallo ihr lieben,

    hab mal eine kurze (vielleicht auch dumme) frage an euch. ich steh nämlich grad voll auf der leitung.
    bei diesem formular wird man gefragt, ob man das karenzgeld ab geburt oder ab einem anderen zeitpunkt beantragt.
    lt wgkk bekommt man das kinderberteuungsgeld ohnehin erst, wenn man kein wochengeld mehr bezieht, da sich die bezüge nicht überschneiden dürfen und dann auch nur bis zum vollendeten 15. lebensmonats des kindes (bei variante 15+3).

    was würde denn dann den unterschied ausmachen wenn man "ab geburt" ankreuzt oder das datum angibt bis zu dem man wochengeld bezieht? das ist doch ghupft wie ghatscht oder???

    danke und glg
     
  2. dani123

    dani123 Gast-Teilnehmer/in

    also in deinem fall ab geburt, also so würd ichs auch ankreuzen aber es gibt ja auch fälle wo manche nach der wochenhilfe den resturlaub verbrauchen und dann ists ein späteres datum....glaub ich zumindest.....
     
  3. pepples

    pepples Gast

    nein, ist es nicht.
    ich bekomme kbg ab der geburt, da ich kein wochengeld bekomme.
     
  4. volleymaus82

    volleymaus82 Gast-Teilnehmer/in

    ok, dann hab ichs für meinenfall eh richtig verstanden. bei mir dürfts ja dann keinen unterschied machen, da ich keinen resturlaub konsumiere und außerdem wochengeld beziehe. dann ist es im grunde das gleiche :)
     
  5. Kunigunde

    Kunigunde Gast-Teilnehmer/in

    Während du Resturlaub beziehst, könntest du selbstverständlich auch Kinderbetreuungsgeld beziehen. Du darfst nur nicht über die jährliche Zuverdienstgrenze kommen.
     
  6. dani123

    dani123 Gast-Teilnehmer/in

    ok ich glaub ich hätts auch falsch ausgefüllt!? also muß man tatsächlich den tag angeben wo die wochenhilfe endet?!bin auf weitere antworten gespannt;)
    und danke für die frage volleymaus....
     
  7. Giggi77

    Giggi77 Gast-Teilnehmer/in

    "Ab Geburt" ist richtig.
    Es kann ja auch sein, dass das KBG höher ist als das Wochengeld, dann wird die Differenz nach Ende der Schutzfrist ausgeglichen.

    Giggi :wave:
     
  8. Sonne34

    Sonne34 Gast-Teilnehmer/in

    hab das datum NACH ende des mutterschutzes angegeben. haben das einkommensabhaengige. endet automatisch einen tag v
     
  9. Sonne34

    Sonne34 Gast-Teilnehmer/in

    vor dem ersten geburtstag. mein bezieht anschliessend 2 monate und hat den tag NACH ende meines bezugs als start angegen = 1. geburtstag
     
  10. stella73

    stella73 Gast-Teilnehmer/in

    wenn die karenz geteilt wird, also auch der papa in karenz geht und kinderbetreuungsgeld beanspruchen kann, dann wird das zweite datum (also das nicht "ab geburt") interessant. er füllt dann aber eh ein eigenes formular aus. für dich gilt in jedem fall "ab geburt", welchen betrag du ab wann bekommst, berechnen eh die. also ob noch wochengeld oder schon kinderbetreuungsgeld, etc. zumindest hat es mir die dame von der bva damals so erklärt.
     
  11. Michael1981

    Michael1981 Gast-Teilnehmer/in

    also ich arbeit in der gkk bei den mutterschaftsleistungen. früher hats das 'ab geburt' kästchen nicht gegeben, sondern man hat nur das 'ab:_____' gegeben. wenn ihr wüsstet, wie viele mütter angerufen haben um zu fragen, was sie da reinschreiben sollen. im grunde ist das nur eine verwaltungsvereinfachung.
     
  12. Sonne84

    Sonne84 Gast-Teilnehmer/in

    Hi!

    Ich hänge auch etwas am Formular:

    Und zwar wird mein Mann nach den ersten 6 Monaten in Karenz gehen und wir wollen das einkommensabhängige Modell wählen. Ich hänge an den Punkt, "der mit dem Arbeitgeber vereinbarten Karenzdaue"r.
    Nachdem für den Mann ja nur 4 Monate vor Antritt der Karenz Kündigungsschutz gilt,wird er es seinem AG zum Zeitpunkt,wo ich das KBG beantrage, noch nicht sagen und auch nichts vereinbart haben. Jetzt schaut's aber vielleicht blöd aus,wenn ich das Modell wähle,aber grad mal 4 (+2 Monate Mutterschutz) Monate vereinbarte Karenz eintrage und bei meinem Mann nichts?

    Hab ich das richtig verstanden,dass mein Mann dann kurz vor Karenzantritt selbst nochmal den Antrag aufs KBG ausfüllen muss und der immer an die GKK geht,auch wenn er selbst seit Jahren wo anders versichert ist?

    Danke schon mal im Voraus.
     

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