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Fondsgebundene Lebensversicherung vorzeitig kündigen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Suheyla, 11 März 2012.

  1. Suheyla

    Suheyla Gast-Teilnehmer/in

    Es geht um eine Freundin, sie hat für Ihren Sohn eine Fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Da sie in Karenz ist hat sie den Vertrag prämienfreigestellt.
    Es ist nicht viel Geld oben, sie hat nicht sehr lang zahlen können weil sie kurz danach in Karenz gegangen ist. Sie steckt in einer Finanziellen Notlage und würde das Geld sehr dringend benötigen. Sie will und muss es kündigen, ein Kündigungsschreiben hat sie bereits hingeschickt, auf dem Antwortschreiben der Versicherung wurde ihr mitgeteilt das ein Rückkauf frühestens nach Ende des 10.Versicherungsjahres möglich ist. Ihr ist klar das sie einen Teil verlieren wird aber das ist ihr derzeit egal. Es befindet sich eine Summe in Höhe von 602.- Euro derzeit. Was kann sie machen damit sie das Geld bekommt?

    Ich würde ihr gerne helfen da sie derzeit wirklich in einer Notlage ist. Würde mich über Antworten freuen.

    Danke :wave: :hug:

    LG
     
  2. Ligachef

    Ligachef Gast-Teilnehmer/in

    Hmm, ich würde da nochmals - auch auf die Situation hinweisend - nochmals nachfragen, es kommt ganz darauf an wie der Vertrag "konstruiert" ist - manche Versicherungen kann man erst nach ein paar Jahren prämienfreistellen - aber grundsätzlich sollte es auch möglich sein, nach bereits einem Jahr eine Stornierung durchzukriegen.....Bei welcher Versicherung hat Sie denn abgeschlossen ? Wenn´s die Bank Austria Versicherung ist, kann ich vielleicht helfen - wenn ja - schreib mir halt eine persönliche Nachricht.....
    GLG
    Ligachef
     
  3. Suheyla

    Suheyla Gast-Teilnehmer/in


    Hallo, danke für die schnelle Antwort. Also das Schreiben liegt vor mir sie hat die Versicherung bei der BAWAG Versicherung Beginndatum 01.02.2008 aber wie gesagt sie hat es schon vor glaub ich 2 Jahren oder so prämienfreigestellt. :rolleyes:
    Wie gesagt sie hat es versucht zu stornieren, es dürfte nicht durchgegangen sein, sie hat ein Antwortschreiben bekommen das ein Rückkauf erst nach Ende des 10.Versicherungsjahres möglich ist. Sie möchte es aber nicht Rückkaufen :confused: ich kenn mich ja selber überhaupt nicht aus :D und habe ihr meine Hilfe angeboten, sehr klug von mir :D
     
  4. Am besten bei der Versicherung einmal telefonisch nachfragen und auf die Notlage hinweisen. Allerdings wird sie eine Stornogebühr für die restliche Laufzeit zahlen müssen. Vermute, dass sie ca. 300 € verlieren wird, ist jetzt eine Schätzung von mir. Dies am besten auch telefonisch abklären.

    Alles Gute
     
  5. kiwi-crush

    VIP: :Silber

    Sie müsste ja eine Originalpolizze haben und da müsste eine Tabelle bei sein. Nach so und soviel Jahren, bekommt man dies oder jenes zurück. Wenn sie aber unterschrieben hat, dass man erst nach 10 Jahren rückkaufen kann, muss man schauen, ob es da überhaupt eine Lösung gibt. Rückkaufen ist eigentlich der Begriff, dass man das einbezahlte Geld zurück erhält - abzüglich Kest und deren Versicherungsbeiträge und weiß nicht, was da alles fällig wird.
    Bei der Summe wird vermutlich nur sehr wenig übrig sein.

    Achso und meist gibt es noch Kündigungsfristen. Wenn dort steht zum Beispiel frühestens nach 3 Jahren zum Ende eines Versicherungsjahres, wäre sie da auch knapp dran vorbei. Musst du mal nachschauen, gibt so unterschiede.
     
  6. Zdrahal

    VIP: :Silber

    Hallo,

    es gibt immer wieder Versicherungen die antworten öfters mal in Unkenntnis der gesetzlichen Lage. Zehn Jahre Frist bis zu einer Kündigungsmöglichkeit ist leider totaler Unsinn. Würde auf das Konsumentenschutzgesetz hinweisen, da dürfen die dann nachlesen ab wann eine Kündigung ausgesprochen werden kann.

    Und auch vor Erreichen der gesetzlichen Frist ist die Lage nicht immer aussichtslos, da gibt es immer wieder Möglichkeiten.

    MfG, Zdrahal
     
  7. Helen

    VIP: :Silber

    Nein, nicht totaler Unsinn, sondern gesetzlich vorgegeben. Es gibt leider immer wieder Versicherungsnehmer, die sich NICHT durchlesen, was sie unterschreiben.
     
  8. Helen

    VIP: :Silber

    doch hat sie ... bei der "normalen" fondsgebundenen ist die Mindestlaufzeit ein Jahr, gilt für alle Verträge Österreichs ...

    Auch Zukunftsvorsorgen sind fondsgebunden.
     
  9. Zdrahal

    VIP: :Silber

    Hallo,

    die (noch) staatlich geförderte Zukunftsvorsorge fällt von ihrer Art her nicht unter die fondsgebundenen Lebensversicherungen, sollte es sich um eine solche handelt in diesem Fall, dann ist tatsächlich ein Zugriff auf das Kapital erst nach Ablauf der 10 Jahre möglich.

    Im Text steht aber fondsgebundene Lebensversicherung und da sind die Fristen eben anders.

    Doch leider wissen die meisten Konsumenten nicht immer (oder sogar selten) was sie tatsächlich haben.

    MfG, Zdrahal
     
  10. Helen

    VIP: :Silber

    ah nicht? http://www.wienerborse.at/beginner/zukunftsvorsorge/merkmale.html

    Das ist eigentlich DAS Merkmal der Zukunftsvorsorge, daß sie fondsgebunden ist. :rolleyes:
     
  11. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wenn du dich schon auf diesen Link für die Zukunftsvorsorge beziehst, dann solltest du auch gelesen haben dass hier eine mind. 10 jährige Bindung gegeben ist und keine vorzeitige Kündigung (was ja dem Rückkauf gleichkommt) möglich ist!!


    @Suheyla:

    Für deine Freundin wäre mal zu eruieren welches Produkt sie wirklich hat.
    Zudem hat sie normalerweise eine Antragskopie sowie die zu der Polizze zugehörigen Bedingungen aus denen etwaige Fristen hervorgehen die sie mit Unterzeichnung des Antrags unterschrieben hat.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  12. Helen

    VIP: :Silber

    hab ich ja geschrieben
     
  13. Helen

    VIP: :Silber

    Nochmal:

    "nomale" fondsgebundene Lebensversicherungen = Mindestlaufzeit ein Jahr
    Zukunftsvorsorgen: gesetzliche Mindestbindefrist von mind. 10 Jahren, bei tariflichen sogar 15 Jahre
     
  14. Zdrahal

    VIP: :Silber

    Hallo,

    generell ist mir sehr wohl klar, dass dieses Produkt zu einem gewissen Teil an der Entwicklung von Aktien partizipiert. Doch dies muss nicht in einem Fonds passieren. Hat ja auch nicht jedes Produkt eine ISIN-Nummer die für Wertpapiere im engeren Sinn ausschlaggebend ist.

    Allerdings gibt es gravierende Unterschiede zu den fondsgebundenen Versicherungsprodukten, die ja auch schon länger am Markt sind als es diese Zukunftsvorsorge überhaupt gibt. Eben diese Unterschiede sind es, die dieses Produkt nicht in die gleiche "Schublade" fallen lassen. Es gelten auch komplett unterschiedliche Gesetze für diese beiden Arten.

    Es sind Ähnlichkeiten vorhanden und deswegen muss erstmal geklärt sein ob es sich um eine Zukunftsvorsorge handelt oder eben um ein fondsgebundene Lebensversicherung.

    Wichtig ist eben zu wissen was man hat und dann erst kann eine Antwort auf irgendeine Frage gegeben werden. Und leider bekommt man von Banken und Versicherungen nicht immer eine qualifizierte Rückmeldung.

    MfG, Zdrahal
     
  15. MatsBM

    MatsBM Gast

    SORRY - da hab ich etwas ungenau die Beiträge gelesen, war nicht Absicht.

    LG
    Mats
     
  16. Helen

    VIP: :Silber

    Nochmal, eine Zukunftsvorsorge ist fondsgebunden!
     
  17. Zdrahal

    VIP: :Silber

    Hallo,

    sorry aber ein Fonds hat in Österreich eine ISIN und das ist nicht bei allen Zukunftsvorsorgen der Fall.

    Aber es gibt Ähnlichkeiten und daher kommt es zu Verwechslungen.

    Ungeachtet dessen ändert es nichts daran, dass erst mal klar sein muss was jemand wirklich hat bevor eine Auskunft gegeben wird.

    MfG, Zdrahal
     
  18. Helen

    VIP: :Silber

    du meinst, es gibt Zukunftsvorsorgen in Ö, die nicht mindestens 30 % in Aktien investiert haben?
     

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