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Firmenauto oder Privat-PKW+Km-Geld?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Salatblatt, 31 Mai 2011.

  1. Salatblatt

    VIP: :Silber

    Habt ihr vielleicht ein paar Anregungen für mich?

    Zur Wahl stehen Firmenauto + Privatnutzung oder Privat-PKW + kilometergeld..

    Kilometergeld machen ca. €800 im Monat aus.. Für das Firmenauto gibts ja eine Pauschale die ich noch nicht weiss + einwenig Aufpreis für das "gewünschte" Auto.. Ich rechne jetzt einfach mal mit insgesamt ca. €300? Kommt das hin?
    Also insgesamt ca. € 500 weniger Einnahmen monatlich, dafür "kostenloses" Privatauto (als Familienauto nutzbar), keine Werkstattkosten, keine Reifenkosten, Vignette, keine Tankkosten...

    Wenn die Entscheidung auf Privatauto fällt, würde dies erst angeschafft werden, wahrscheinlich gebraucht, wahrscheinlich kein Familienauto - das momentane Zweitauto würde als Familienauto genutzt werden..

    Was sagt ihr, wo steigt man besser aus?
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Für mich wäre die Entscheidung eindeutig zugunsten des Firmenwagens, vor allem wenn das Privatfahrzeug erst gekauft werden muss.

    Nun mal zu den Fakten:

    Der monatliche Sachbezug beträgt 1,5% des Anschaffungswerts des Fahrzeugs (bis max. EUR 40.000,--), d.h. höchstens 600 Euro werden dir monatlich als Sachbezug angerechnet. Für den Sachbezugswert musst du SV-Beiträge und Lohnsteuer bezahlen was bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von angenommen 3000 Euro zu Abzügen iHv. ca. 320 Euro (ca. 105 SV und ca. 215 LSt.) führt.

    Fährst du hingegen mit dem Privatauto auf km-Geld Basis, trägst du einerseits die Kosten für die Anschaffung desselben (womöglich ist eine Finanzierung notwendig) und zudem auch die gesamten Betriebs- und Wartungskosten.
    Aus meinen Erfahrungswerten ( ich führe seit Jahren Fahrtenbücher) lässt sich sowohl ein Neu- als auch ein Gebrauchtwagen unter Berücksichtigung aller Kosten kaum unter 25 Cent/km betreiben.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. amanin

    amanin Gast

    :D Besser hätt ichs nicht schreiben können! :daumenhoch:

    Alles komplett richtig (auch wenn ich weiß das Mats keine Bestätigung von mir braucht) :D

    Ah doch eines mag ich noch ergänzen, zu bedenken möchte ich noch geben das in den 0,42 Cent ALLES drinnen ist (Maut, Vignette, Service fürs Auto, Abnutzung, Parkscheine etc pp)

    Also zusammenfassend, nimm den Firmen-Pkw und freu dich ;)
    Wenn du ein Fahrtenbuch führst und unter 500km (Privat) bist reduziert sich der SB auf 0.75% ;)
     
  4. Salatblatt

    VIP: :Silber

    Danke euch beiden..

    500km pro Monat oder pro Jahr?
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die genannten 500km sind pro Monat wobei zu beachen ist dass etwaige Fahrten von zuhause zum Dienstort und zurück (für die du ggf. sogar einen Anspruch auf Pendlerpauschale hast) als Privatfahrten zu zählen sind.

    LG
    Mats
     
  6. amanin

    amanin Gast

    Dem muss ich leider widersprechen, lt. meinem Skriptum sind die 500km im Jahresdurchschnitt (durch Fahrtenbuch nachgewiesen)
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Folgendes sagt § 15 EStG:

    Auszug aus Pkt. 4.2.4.1 unter folgenden Randzahlen:


    169
    (2) Beträgt die monatliche Fahrtstrecke für Fahrten im Sinne des Abs. 1 im Jahr nachweislich nicht mehr als 500 Kilometer ist ein Sachbezugswert im halben Betrag (0,75% der tatsächlichen Anschaffungskosten, maximal 300 Euro monatlich) anzusetzen. Unterschiedliche Fahrtstrecken in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen sind unbeachtlich.

    177
    Wird das firmeneigene KFZ nachweislich im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte) nicht mehr als 500 Kilometer monatlich benützt, ist der Sachbezugswert im halben Betrag (maximal 300 Euro monatlich, bis Ende 2004 maximal 255 Euro monatlich) anzusetzen. Außer dem Fahrtenbuch kommen auch andere Beweismittel zur Führung des in Rede stehenden Nachweises in Betracht (VwGH 18.12.2001, 2001/15/0191). Beispielsweise ist es zulässig, dass die gesamte jährliche Kilometerleistung um jene für Dienstfahrten, die durch Reiserechnungen oder Reiseberichte nachgewiesen werden, vermindert wird; beträgt das Ergebnis höchstens 6.000 Kilometer, steht der halbe Sachbezugswert zu.

    Liebe Grüße
    Mats

    edit: Die 500km sind sehrwohl im Jahresdurchschnitt zu ermitteln, gelten aber sehrwohl pro Monat.
     
  8. amanin

    amanin Gast

    Danke :daumenhoch:
     
  9. Salatblatt

    VIP: :Silber

    Danke, ihr habt uns geholfen :)
     
  10. amanin

    amanin Gast

    Und wirds ein Firmen PKW :D
     
  11. Salatblatt

    VIP: :Silber

    Ja, denke schon, aber das werden wir jetzt im Urlaub besprechen, hatten noch nicht so recht die Möglichkeit dazu ;)
     
  12. amanin

    amanin Gast

    Ich gratuliere schon mal, spart viele Kosten ;)
     
  13. Salatblatt

    VIP: :Silber

    Ja, fragt sich hald wies aussieht bei einer Kreditberechnung, was da besser kommt, mehr Gehalt + eigener Wagen oder weniger Gehalt und Firmenauto..
     
  14. amanin

    amanin Gast

    Bei den Zinsen freiwillig einen Kredit wenns die Möglichkeit für einen Firmen-PKW gibt :eek:
    Nicht eine Sekunde würd ich überlegen!
     
  15. Salatblatt

    VIP: :Silber

    Nicht fürs auto, sondern für nen anstehenden hausbau ;)
     
  16. amanin

    amanin Gast

    Aso :D
     
  17. Clara123

    Clara123 Gast

    Es passt zwar nicht zu 100% dazu, fällt aber doch in den Themenbereich: Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, wie ein Sachbezug bei Wegfallen zB des Autos "ausgeglichen" wird?

    Angenommenes Bruttogehalt = EUR 3.000,-
    Sachbezug = EUR 350,-

    Das Auto und damit der Sachbezug fällt in der Karenzzeit weg, danach wird wieder im Job begonnen, jedoch stundenreduziert.

    Angenommen, Teilzeitbeschäftigten steht kein Firmenauto zu, wie wird das Gehalt bei zB 20 Stunden (oder auch bei 30 Stunden, wie auch immer) dann berechnet? Brutto EUR 3.000,- auf die reduzierten Stunden umgerechnet und der Sachbezug fällt weg? Oder wird etwas zum Bruttogehalt hinzugerechnet, da das Auto ja "Gehaltsbestandteil" war?
     
  18. Diazepam

    VIP: :Silber

    Der Sachbezug ist nur steuerrechtlich relevant. Wenn der wegfällt gibts automatisch mehr netto. Der Rest ist reine Verhandlungssache.
     

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