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Firma will von Vertrag zurücktreten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von philia79, 8 Juni 2011.

  1. philia79

    philia79 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Vielleicht weiß ja hier jemand Rat! Hab das Internet schon durchstöbert, bin aber leider nicht wirklich schlauer geworden:(
    Also es geht um folgendes Problem: Wir haben auf den Tag genau vor 2 Wochen Fenster eingekauft, sprich den Kaufvertrag unterzeichnet.
    Gestern rief dann der Vertreter der Firma an und meinte, es täte ihm sehr leid, aber er hätte sich da (zu unseren Gunsten) verrechnet und würde jetzt gerne vom Vertrag zurücktreten.
    Hinten in den "kleinstgedruckten" AGB steht aber nichts davon, dass die Firma innerhalb irgendeiner Frist vom Vertrag zurücktreten kann. Nur der Kunde hätte demnach 10 Tage Zeit sich die Sache zu überlegen.
    Gibt es da irgendeine allgemeine Frist in der eine Firma von einem Vertrag zurücktreten kann?

    Danke schonmal im Voraus:)
    LG
     
  2. das hatten wir auch.
    mein mann hat eine brandschutztüre (sonderanfertigung) bestellt und
    der verkäufer hat uns eine normale türe verrechnet.
    als er dann angerufen hat und den preis erhöhen wollte, hat mein mann ihm höflich aber bestimmt erklärt, dass wir den kaufvertrag (bestellschein) unterschrieben haben und das sein problem ist.
    so sind wir zu einer billigen türe gekommen. :D

    ich würde mich da schon auf die füße stellen.
     
  3. leelee

    leelee Gast

    Ja, er würde gerne... ich würde auch gerne morgen mit 5 Kilo weniger aufwachen... ;)
     
  4. einszwo

    einszwo Gast-Teilnehmer/in

    ich würde mich mit dem verkäufer zamm reden. man könnte die differenz nehmen, sagen wir als 10 euro scheine. dann wirfst du das geld ganz hoch in die luft, und alles was oben bleibt gehört ihm.

    wenn er gut zeichnen kann, kann er sichs aufzeichnen.
    und bei weiterren fragen gib erm die nummer von deiner rechtschutzversicherung, da kuschen sie dann alle ziemlich shcnell
     
  5. philia79

    philia79 Gast-Teilnehmer/in

    Natürlich haben wir auch so reagiert und gesagt, dass er sich das mit dem Rücktritt aufzeichnen kann, Verträge sind bindend usw...
    Er meinte dann, er hätte eine gesetzliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen, der Brief sei schon unterwegs. Jetzt hätt ich halt gern gewußt: gibts diese Frist wirklich?:confused: In den AGBs steht wie gesagt nichts davon.
     
  6. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    für konsumenten gibts (unter ganz bestimmten umständen - internetverkauf, haustürgeschäft)
    solch eine frist, aber doch nicht für unternehmer. bei einem ladengeschäft gelten diese schutzfristen nicht, weil man annimmt , dass der konsument hier wohlüberlegt und mit vorheriger kaufabsicht handelt.

    anfechten kann er den kaufvertrag unter den von dir beschriebenen umständen auch nicht,
    dass könnte er , wenn ihr ihn bewusst mit falschen angaben in die irre geführt hättet, oder es ein
    so extremer rechenfehler war, dass er einem konsumenten/laien auffallen hätte müssen.
    ein verkaufsgegenstand kostet 1 oder 10 euro statt üblicherweise rund um 1000 euro.


    siehe auch ak-seite:

    http://www.arbeiterkammer.com/online/kaufvertrag-10221.html
     
  7. einszwo

    einszwo Gast-Teilnehmer/in


    rechtschutzversicherung anrufen und einem anwalt das erklären und der beantwortet den brief. ganz einfach und a ruh is.
    der kann sich brausen gehen, aber sie versuchens mit allen mitteln.
     
  8. philia79

    philia79 Gast-Teilnehmer/in

    @kira: Danke für den Link:)
     
  9. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in



    das hier bezieht sich zwar auf wohnungen, gilt aber prinzipiell allgemein und du findest hier aber verweise auf die gesetzlichen grundlagen (rücktrittsrecht, kaufvertrag, fristen) aus dem ABGB und dem KschG etc.

    http://www.meingrundstueck.at/Wohnen_im_Eigentum/___Wohnung/Wohungnskauf/Ruecktritt/ruecktritt.html

    in den dort genannten paraphen würde ich nachsehen.
    online sind diese sachen auf http://www.ris.bka.gv.at/ einsehbar.

    aber grundsätzlich: das abgb sagt nicht viel mehr als im AK-link zusammengefasst wurde,
    und das kschg enthält rein rücktrittsmöglichkeiten für konsumenten.
    und viel mehr gibts da rechtlich in österreich nicht, worauf er sich berufen könnte.
     
  10. leelee

    leelee Gast

    Die einzige Möglichkeit für den Unternehmer wäre eine Irrtumsanfechtung. Wenn du den Irrtum aber nicht verursacht hast, wird er damit aber wohl auch Pech haben.

    Im Zweifelsfall würde ich also nett lächeln und ihn bitten, das mit meinem Anwalt zu klären, weil ich dafür grad überhaupt keine Zeit hab. ;)
     

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