1. Reden wir miteinander ...

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finanzonline frage

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von schnuffi1979, 5 März 2010.

  1. schnuffi1979

    VIP: :Silber

    hallo, hab eine frage.
    im jahr 2009 war ich berufsttaetig, beim ams gemeldet und bezog wochengeld.
    also 3 stellen. laut finanzamt kann ich aber nur mehr 1 stelle angeben?
    oder dauert das noch bis das ams und die noegkk das berechnen?

    dachte immer das man doch was zurueckbekommen wenn man ams geld bezogen hat :confused:

    weiss wer bescheid?

    vielen dank
    lg
    s
     
  2. haifischjunge

    haifischjunge Gast-Teilnehmer/in

    Also AMS zählt mal sicher nicht, Wochengeld ist als Versicherungsleistung steuerfrei, also auch nicht, bleibt eh nur mehr deine normale Arbeitsstelle als lohnauszahlende Stelle.

    Wegen dem Wochengeld wirst Du wahrscheinlich etwas zurückbekommen, das AMS-Geld bedingt einen besonderen Progressionsvorbehalt und würde deine LSt.-Belastung nicht senken.
     

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