1. Reden wir miteinander ...

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Finanzieller Nachteil durch Schwangerschaft?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von FrauMiau, 1 Januar 2010.

  1. FrauMiau

    FrauMiau Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe bis vor kurzem als Nachtschwester in einem Pflegeheim gearbeitet.Nun darf ich, Schwangerschafts bedingt, ja keine Nachtdienste mehr machen und arbeite seitdem im Tagdienst.

    Bei der letzten Gehaltsabrechnung hab ich jetzt festgestellt das ich im Tagdienst ca. 200 Euro weniger bekomme als vorher.

    Da ich Alleinverdiener bin ist das ne ganze Menge Geld die mir jetzt fehlt.

    Auf der Seite der Arbeiterkammer hab ich nun folgendes gefunden :

    Wie soll ich mich nun verhalten? Einfach zum AG gehen und sagen so isses?Oder erstmal bei der AK vorbeischauen?

    Ich bin diesbezüglich leider etwas unbedarft :eek:

    Um sachdienliche Hinweise wird gebeten :D:D

    Grüßle
     
  2. Bluetenfee

    Bluetenfee Gast-Teilnehmer/in

    mit einem sachdienlichen hinweis kann ich dir wohl leider nicht dienen...:(

    ich kenne die von dir zitierten zeilen von der ak homepage sehr gut. dennoch ist es anscheinend möglich, das ganz "legal zu umgehen", oder wie immer man das formulieren möchte...

    ich arbeite beim wiener krankenanstaltenverbund (der 12 spitäler und 11 geriatriezentren umfaßt), und auch da ist es so: wenn man in der ss arbeitet bedeutet das: täglicher dienst von mo bis fr, keine nächte und feiertage, max. 8 stunden dienste. kein einsatz in bereichen, wo es eine gefahren,- infektions,- oder ähnliche zulage gibt.

    sprich: grundgehalt + erschwerniszulage und aus. 200 - 300€ weniger als sonst, was halt schon ein wahnsinn ist. man hat ja fixkosten und einen gewissen lebensstandard. nur weil man schwanger ist plötzlich mit soviel weniger geld auskommen zu müssen ist schon eine zumutung.

    kein wunder, dass sich fast alle krankenschwestern freistellen lassen!

    :wave:
     
  3. SilentBlackBird

    SilentBlackBird Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Mädels !

    Bin auch eine Krankenschwester und bin ab der 12. SSW freigestellt worden - somit hatte ich ab da Wochengeld - ist mehr als der letzte Verdienst, weil ja die Sonderzahlungen aufgeteilt werden.

    Aber zu eurem Argument wegen auskommen...

    Wenn das Kind dann da ist, werdet ihr auch weniger Geld zur Verfügung haben und dazu noch das Baby, mit Windelkosten, ev. Milchnahrung, Kleidung, Impfkosten....

    ... nur mal als Anregung....
     
  4. Bluetenfee

    Bluetenfee Gast-Teilnehmer/in

    das ist schon klar, zumal ich auch schon ein kind hab ;)
    trotzdem ist es schwierig, wenn man schon ein dreiviertel jahr VOR der karnezzeit erheblich weniger geld zur verfügung hat! die finanziell eher enge karenzzeit dauert im normalfall eh noch lang genug.....
     
  5. BloodyLooney

    BloodyLooney Gast-Teilnehmer/in

    Entschuldige mal, aber was ist denn das für ein Argument? Find ich absolut nicht passend. Noch ist die TE nicht in Karenz und hat einen Lohn(!)ausfall von 200 Euro aufgrund der Schwangerschaft, was nicht sein sollte.
     
  6. FrauMiau

    FrauMiau Gast-Teilnehmer/in

    Interressante Anregung.Das ist so als würde ich dir sagen das deine Waschmaschine irgendwann mal kaputt gehen wird.
    Es hat rein gar nichts mit dem Thema zu tun.Du verstehst worauf ich hinaus will?

    Aber danke für deine Mühe:wave:
     
  7. erfeuss

    erfeuss Gast-Teilnehmer/in

    Ich verstehe schon, daß es hart ist 200-303€ weniger zu bekommen, ABER du machst ja auch keine Nachtdienste, arbeitest an keinen Feiertagen, hast keine Einsätze, wo du mit Gefahren, etc. in Berührung kommst!

    Es ist doch toll, daß es für diese Bereiche so hohe Zulagen gibt!

    Wäre es dir lieber, weiterhin als Schwangere, solche Arbeiten zu verrichten zu müssen? Es ist doch gut, daß es Gesetze zum Schutz der Schwangeren gibt, oder wäre es dir lieber, deinem ungeborenem Kind Gefahren auszusetzen?
    Ich finde nämlich diese Einstellung schon sehr merkwürdig.

    @ TE Ich würde als ersters zur AK gehen und genauest nachfragen und dann zum AG! Dann kannst du weniger überrumpelt werden, wenn die mit irgendwelchen Dingen kommen, wo du dann keine Antworten parat hast. Weil, wenn bei diesen "letzten 13 Wochen" solche Zulagen auch miteinberechnet gehören, dann stehen sie dir auch zu und du solltest auch nicht darauf verzichten!
    Leider befürchte ich aber, daß es halt so spezielle Zulagen sind, die vielleicht nicht miteinberechnet werden...aber probieren würde ich auf alle Fälle!

    lg
    erfeuss
     
  8. wmblubb

    wmblubb Gast-Teilnehmer/in

    Gerade so Dinge wie Nachtdienst-, Sonn- & Feiertagszulage usw. sind quasi als Abgeltung für die erschwerte Arbeit zu sehen. Wenn Du also, aus welchem Grund auch immer, keinen Nachtdienst uä. mehr machst bzw. machen darfst gibt es auch keine Abgeltung dafür.

    Auch ich habe bis vor einiger Zeit im Schicht- & Wechseldienst gearbeitet, allerdings in einer anderen Branche.

    Grundsätzlich sollte man sich halt im Klaren sein, was man wofür bezahlt bekommt & vor allem mit welchen Gehaltsbestandteilen man in bestimmten Fällen nicht rechnen darf.
     
  9. wmblubb

    wmblubb Gast-Teilnehmer/in

    Diverse Zulagen sind eben von einer bestimmten Arbeitsleistung (Nachtdienst, Sonn- & Feiertagsarbeit...) abhängig, wenn solche Dienstleistungen nicht möglich sind, aus welchen Gründen auch immer, fällt dieser Gehaltsbestandteil eben aus. Daher darf man solche Zulagen auch nur sehr eingeschränkt für die laufende Finanzplanung berücksichtigen.
     
  10. entenwombat

    entenwombat Gast-Teilnehmer/in

    Selbstverständlich steht dir dieses Gehalt laut Gesetzgeber zu! Mach deine Gehaltsverrechnung einfach mal freundlich darauf aufmerksam. Es wird leider immer wieder gerne "vergessen".
    Hier handelt es sich nicht um ein Gebot der Fairness, sondern schlicht und einfach um Allgemeines Arbeits-, und Sozialgesetz, bzw. Mutterschutzgesetz. Die AK würde ich erst ins Spiel bringen wenn sich der Arbeitgeber querstellt.
    Für spezielle Schutzbestimmungen der werdenden Mutter am Arbeitsplatz wendest du dich zusätzlich bitte noch ans Arbeitsinspektorat! Ich kann mir vorstellen, daß es da im Pflegebereich einige wichtige Bestimmungen für dich gibt. Alles Liebe und hol dir deine Rechte!
     
  11. gerta

    gerta Gast-Teilnehmer/in

    In meiner ersten Schwangerschaft habe ich bis zur 22. SSW gearbeitet.

    Vor der SS war ich im Turnusdienst, d.h. Nachtdienste, Sonn und Feiertagsdienste, sowei einige Zulagen, da ich im OP gearbeitet habe. Mit Bekanntgabe der SS war ich sofort im Tagdienst, Mo-Fr 7.00 - 15.30 Uhr und übernahm Bürotätigkeiten.

    Somit fielen die oben genannten Zulagen weg. Waren so um die 200 € pro Monat. Ich dachte das ist rechtens, weil ich diese Leistungen (Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste) ja nicht mehr bringe.

    Als ich dann im frühzeitigen Mutterschutz zuhause war, erhielt ich einen Anruf unserer Betriebsrätin. Sie hat beim Dienstgeber (Land NÖ) interveniert, und ich habe nachträglich die fehlenden Zulagen ausbezahlt bekommen. Sollte eigentlich immer so gehandhabt werden und nennt sich Zulagenersatzbetrag.

    Ich würde mal bei der Personalvertretung nachfragen, und die AK informieren, denn das ist sicher nicht gesetzeskonform.
     
  12. Bluetenfee

    Bluetenfee Gast-Teilnehmer/in

    @gerta:
    danke für dein posting.

    in einem thread von mir zu einem sehr ähnlichen thema hat auch schon jemand von diesem zulagenersatzbetrag gesproche...scheint in eineigen institutionen in den bundesländern üblich zu sein, diesen auszubezahlen.

    beim wiener kav hab ich leider noch nie davon gehört, aber egal...
    wenns bei mir wieder soweit ist, werd ich mich auf jeden fall zu allererst bei der ak beraten lassen!

    @fraumiau: was hast du nun vor?? fragst du auch mal bei der ak nach?

    :wave:
     
  13. FrauMiau

    FrauMiau Gast-Teilnehmer/in

    Definitiv @Bluetenfee
    Werd morgen gleich vorbeischauen und anschließend Bericht erstatten.Lieber einmal zuviel nachgefragt als einmal zuwenig :)
     
  14. Bluetenfee

    Bluetenfee Gast-Teilnehmer/in

    ja super! bin gespannt auf deinen bericht und wünsch dir schon mal viel glück!
     
  15. FrauMiau

    FrauMiau Gast-Teilnehmer/in

    So ich komme gerade von der AK und wie Entenwombat und Gerta bereits richtig sagten darf kein finanzieller Nachteil entstehen.Danke nochmal für eure Antworten.


    Die entsprechnende Passage im MSchG findet man unter §14 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

    LG :)
     
  16. Bluetenfee

    Bluetenfee Gast-Teilnehmer/in

    na, das ist ja tatsächlich sehr interessant!
    wie hast du jetzt vor, weiter zu verfahren?? wann wirst du deinen dienstgeber drauf ansprechen??

    lg
     
  17. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Ich finds auch nicht fair, dass Du eine Einbuße haben sollst, weil du schwanger bist und vieles nicht mehr machen darfst.

    Höre schon diverse Personalchefs jammern, ... bloss keine Frau einstellen, nicht nur dass sie schwanger werden, nein sie wollen bei weniger Leistunge dasselbe Gehalt. Und als Ersatz eine Zusatzkraft, die die vorherige Leistung erbringt. Also in dieser Zeit doppelte Ausgaben, eine Leistung.

    Das ist NICHT meine persönliche Meinung, never ever!

    Gibt aber den männlichen Vorgesetzten wieder mal Futter, dieses Gesetz, da gebt ihr mir wohl recht, nehme ich an :(.
     
  18. Yanira

    Yanira Gast

    Ja egal was es für Gesetzte auch gibt, Gleichberechtigung gibts in diesem Fall nicht.
    Wie auch, es können nun mal NUR die Frauen schwanger werden.

    Ich bezweifle, dass sich die berufliche Situation für die Frauen in diesem Punkt jemals ändern wird. Schade, dass in Schwangeren immer nur negatives gesehen wir. :(
     
  19. Bluetenfee

    Bluetenfee Gast-Teilnehmer/in

    @fraumiau: bekommt man von der ak eigentlich irgendwas schriftliches mit? also z.b. diesen gesetzesauszug?
     
  20. stell.ina

    stell.ina Gast

    schau mal, das ist das komplette muschg
    unter §14 ist genau das mim verdienst

    http://www.rechtsrat.ws/gesetze/muschg/01.htm
     

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