1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Finanzielle Unterstützung für meine kranke Tochter

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Michael38, 22 Januar 2011.

  1. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Meine Tochter Sophie leidet an bipolarer Störung (Manien, Depressionen) die medikamentös leider nur bedingt gut eingestellt werden konnte. :(

    Erhöhte Familienbeihilfe (FBH) wird bereits bezogen. Der Grad der Behinderung ist 70 vH, Unfähigkeit den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, beträgt künftig mindestens 3 Jahre.

    Welche finanziellen Unterstützungen können / sollten noch beantragt werden? Die Frau vom Psychosozialen Dienst hat Mindestsicherung vorgeschlagen. Meine Tochter lebt bei mir zu Hause, Wohngemeinschaft & Arbeit hat wegen ihrer Krankheit bis jetzt leider nicht geklappt. Sophie ist nicht besachwaltert, hat kein Einkommen, keinen wertvollen Besitz (auch kein Auto). Allerdings ist mein Nettoeinkommen + FBH mit ca. 2.500 Euro relativ gut. Führt sowas dann in der Regel zu einer Ablehnung der Mindestsicherung? Wenn sie es schafft in einer Wohngemeinschaft, also in einem anderen Haushalt, zu leben, würde das die Chance auf diese finanzielle Absicherung erhöhen.

    Was für Möglichkeiten gäbe es noch? Erwerbsunfähigkeitspension? Sophie hat allerdings erst fünf Monate Versicherungszeit, also eines zu wenig wie ich glaube.

    Vielen Dank!
     
  2. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Ich selbst kenne mich da nicht aus, aber ich nehme mal an, daß es auch davon abhängt, wie alt die Tochter ist, was sie bisher beruflich gemacht hat, und ob sie mit dieser Störung auf bestimmte Zeit (vielleicht immer wieder) krankgeschreiben werden kann.

    Von daher werden auch die, die sich besser auskennen, mit Deinen Angaben allein noch nicht viel anfangen können.
     
  3. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Ruf beim Sozialtelefon an:

    0800 20 16 11 (gratisnummer), die können gute Tipps geben.
     
  4. anamor78

    anamor78 Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    ich würd die frage im ...für Kinder, die anders sind ... stellen!!

    ´dort sind die profis für solche fragen unterwegs, für alles was mit behindeten Kindern zu tun hat, also pflegegeld, erhöhte kinderbeihilfe usw. ...

    hab selber eine behinderte tochter, die ist aber erst 7 und mit MIndestsicherung zB kenn ich mich (noch) nicht aus, aber sicher jemand anderer aus unserer runde dort!!

    :love: alles gute für euch!:wave:
     
  5. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Am Sozialtelefon wurde mir nochmals bestätigt, was ich inzwischen auch recherchieren konnte. Die Mindestsicherung basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip und da ich unterhaltspflichtig bin, und zu viel verdiene (muss wohl weniger arbeiten :mad:), gibt's hierauf keinen Anspruch.

    Bliebe noch die Erwerbsunfähigkeitspension. Allerdings fehlen meiner Tochter ca. 2 Monate Versicherungszeit auf die nötigen 6. Evtl. könnte ich welche nachkaufen und es würde was bringen, keine Ahnung. Das Minimum sind allerdings glaub ich 12 Monate für jedes Schuljahr zu je 312,36 Euro, würde wieder 3.750 Euro kosten... :(
     
  6. Hexi68

    Hexi68 Gast

    Wie alt ist denn die tochter?
    War sie während dieser 5 versicherungsmonate schon einmal selbsterhaltungsfähig?
    ist sie noch in ausbildung?
     
  7. Sookie1b

    Sookie1b Gast

    Kenne die Problematik sehr gut. Habe auch eine Tochter namens Sophie, 19 Jahre alt und seit 2 Jahren Borderline Patientin. Sie wohnt allerdings nicht mehr zu Hause sondern alleine, aber hoffentlich bald mit Unterstützung des teilbetreuten Wohnens (haben im Juni die Finanzierung bekommen, seitdem warten wir auf einen freien Platz).

    Hilfe habe ich beim HPE bekommen (Hilfe für Angehörige Psychisch Kranker). Dort hat man mir sehr geholfen, was das Finanzielle betrifft (und auch mit anderen Sachen).

    Wir haben übrigens Anfang Jänner Mindestsicherung beantragt, da sie seit Jänner nur vom Unterhalt und der Wohnbeihilfe leben muss (435.-). Vorher konnte ich mehr Unterhalt zahlen und es gab auch noch die FB. Leider bekommt sie seit 1. Jänner keine Familienbeihilfe mehr, da sie als arbeitssuchend gemeldet ist und die FB für arbeitssuchende Jugendliche gestrichen wurde. Um die erhöhte FB habe ich mich noch nicht gekümmert, wurde uns aber vom HPE empfohlen. Ebenso die Erwerbsunfähigkeitspension, allerdings benötigt man dafür, wie du schon gesagt hast, 6 Monate Versicherungszeit. Sophie hat noch nie gearbeitet, daher kam das für sie nicht in Frage. Ende Februar wird sie allerdings in einen Kurs beim BBRZ gehen und bekommt dann 550.- Kursgeld (dafür wird halt wieder die Mindestsicherung gestrichen).

    Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück, gute Nerven und vorallem Zeit. Da die verschiedenen Institutionen nicht vernetzt sind, musst du für jeden Antrag (Wohnbeihilfe, Finanzierung teilbetreutes Wohnen, Antrag auf teilbetreutes Wohnen bei ProMente, Mindestsicherung u.v.m.) jedesmal eine Menge an Unterlagen zusammentragen. Und da sich bei psychisch kranken Menschen sehr oft etwas an ihrer Lebenssituation ändert und z.B bei Krisen Kurse oder Arbeitsversuche abgebrochen werden, ist man als engster Angehöriger schon sehr im Einsatz. Bin froh, wenn wir endlich den Betreuer bekommen, dann kann ich zumindest Dinge wie Unterstützung bei Einkauf und Haushalt sowie Verwalten der Finanzen abgeben.
     
  8. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    Hallo Michael38!

    Daß die Familienbeihilfe so rasch funktioniert, freut mich für Dich.

    Erwerbsunfähigkeitspension wäre sicher die attraktivste Lösung, denn gemeinsam mit der Ausgleichszulage hätte Sophie dann vernünftige Bezüge, siehe http://www.help.gv.at/Content.Node/27/Seite.270224.html.

    Ich kenne mich allerdings mit dem Pensionsrecht zu wenig aus, da mußt Du einen "Rentenberater" fragen (also in der zuständigen Versicherung bzw. bei einer der Kammern oder einen spezialisierten RA). Falls der angeregte Nachkauf möglich sein sollte, dann hätte sich der bereits nach nur drei Monaten amortisiert…

    Völlig andere Frage: hat Sophie keinen Anspruch auf Unterhalt vom zweiten Elternteil – oder Halbwaisenrente?

    Und: es wäre sicher nicht verkehrt, wenn Du Deine Stundenanzahl reduzierst. Bei diesem Krankheitsbild –mit dem ich aus dem engsten Verwandtenkreis vertraut bin – glaube ich, daß ich Dir auch raten darf: Verbring mit Sophie so viel Zeit, wie nur möglich ist :hug: – auch wenn es manchmal schwierig und anstrengend ist.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden